Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hier geht es augenscheinlich nicht um Urheber- sondern um Markenrecht!
Das ehemalige Unternehmen "Zündapp" hatte sich - aus wohl nachvollziehbarem Grund - sein Markenemblem ("Flügel") schützen lassen. Dies deshalb, damit sich nich andere mit den Federn von Zündapp schmücken und eigene wirtschaftliche Interessen unter Nutzung des Images von Zündapp verfolgen. Dabei gab Zündapp ja im Einzelfall die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr den Namen, bzw. das Markenzeichen zu verwenden und somit (auch) vom guten Ruf der Marke zu profitieren. Zwar gibt es Zündapp als Unternehmen nicht mehr, die Markenrechte bestehen aber offensichtlich bei irgendwelchen Rechtsnachfolgern weiter, die diese rechtmäßig erworben haben, sei es aufgrund einer Erbschaft oder durch käuflichen Erwerb. In jedem Fall ist das Markenrecht und die sich daraus ergebenden Ansprüche weder rechtlich, noch nach meiner Überzeugung, moralisch zu beanstanden. Wer vom "guten Ruf" von Zündapp profitieren möchte, in dem er Produkte mit dem Markenlogo bewirbt und verkauft, muß eben hierfür einen Obolus entrichten. Hieran kann ich nichts verwerfliches erkennen. Die zitierten Verkäufer der Ersatzteile machen das ja auch nicht aus Altruismus, sondern möchten daran verdienen! Warum also nicht auch der Markeninhaber?
Eigentlich wollte ich hierzu ja gar nichts schreiben, aber das laienhafte Gezeter über angebliche Ungerechtigkeiten und die schon infantile Hetze über die Daseinsberechtigung des Berufsstandes der Anwälte, hat mich nun doch zu diesem Beitrag motiviert. Der Satz "ich glaube dieses ausufernde "Urheberrecht" dient nur noch dazu, erfolglosen und gefrusteten Juristen ein vermeintlich rechtschaffenes Betätigungsfeld zu geben" ist nach meiner Einschätzung an Naivität und Ignoranz kaum noch zu überbieten. Dies insbesondere, weil gerade das Urheberrecht aufgrund seiner komplexen Struktur regelmäßig von besondes qualifizierten (und meist auch erfolgreichen) Juristen bearbeitet wird.
Mit kopfschüttelden Grüßen
Tripower
Das ehemalige Unternehmen "Zündapp" hatte sich - aus wohl nachvollziehbarem Grund - sein Markenemblem ("Flügel") schützen lassen. Dies deshalb, damit sich nich andere mit den Federn von Zündapp schmücken und eigene wirtschaftliche Interessen unter Nutzung des Images von Zündapp verfolgen. Dabei gab Zündapp ja im Einzelfall die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr den Namen, bzw. das Markenzeichen zu verwenden und somit (auch) vom guten Ruf der Marke zu profitieren. Zwar gibt es Zündapp als Unternehmen nicht mehr, die Markenrechte bestehen aber offensichtlich bei irgendwelchen Rechtsnachfolgern weiter, die diese rechtmäßig erworben haben, sei es aufgrund einer Erbschaft oder durch käuflichen Erwerb. In jedem Fall ist das Markenrecht und die sich daraus ergebenden Ansprüche weder rechtlich, noch nach meiner Überzeugung, moralisch zu beanstanden. Wer vom "guten Ruf" von Zündapp profitieren möchte, in dem er Produkte mit dem Markenlogo bewirbt und verkauft, muß eben hierfür einen Obolus entrichten. Hieran kann ich nichts verwerfliches erkennen. Die zitierten Verkäufer der Ersatzteile machen das ja auch nicht aus Altruismus, sondern möchten daran verdienen! Warum also nicht auch der Markeninhaber?
Eigentlich wollte ich hierzu ja gar nichts schreiben, aber das laienhafte Gezeter über angebliche Ungerechtigkeiten und die schon infantile Hetze über die Daseinsberechtigung des Berufsstandes der Anwälte, hat mich nun doch zu diesem Beitrag motiviert. Der Satz "ich glaube dieses ausufernde "Urheberrecht" dient nur noch dazu, erfolglosen und gefrusteten Juristen ein vermeintlich rechtschaffenes Betätigungsfeld zu geben" ist nach meiner Einschätzung an Naivität und Ignoranz kaum noch zu überbieten. Dies insbesondere, weil gerade das Urheberrecht aufgrund seiner komplexen Struktur regelmäßig von besondes qualifizierten (und meist auch erfolgreichen) Juristen bearbeitet wird.
Mit kopfschüttelden Grüßen
Tripower
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- Registriert:Mo 8. Sep 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht
Berechtigung ????!! Hast du den Schuss noch nicht gehört heute ???Altopelfreak hat geschrieben:(...)
ich glaube dieses ausufernde "Urheberrecht" dient nur noch dazu, erfolglosen und gefrusteten Juristen ein vermeintlich rechtschaffenes Betätigungsfeld zu geben.
Dies wirkt sich immer mehr zum Nachteil der Allgemeinheit aus.
Man muss sich langsam fragen, welche Berechtigung das im Zeitalter von Internet und sonstiger Globalisierung noch hat.(...)
Fragt sich nur ob du genau so einen schwachmatenmüllbehafteten Unsinn parlieren würdest wenn du als Rechteinhaber davon betroffen wärst. Manche Leute haben die Freiheiten des Internets net ganz sauber verinnerlicht.
Manchmal kann man sich nur noch an den Kopf fassen ob des Unsinns der hier verzapft wird.
Chris.
P.S. @ Gerrit: Du hast in deiner Aufzählung noch "globale Dummheit" vergessen.
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht
Hallo, wenn ich eine Idee/ein Logo "in die Welt setzen" wollte, würde ich das auch nur tun, wenn erstmal ICH davon profitieren würde; niemals wollte ich die Coke erfinden, arm bleiben wollen und ein Großkonzern dann damit Milliarden absahnen können. Als Lotse bedarf es in der Tat einschlägiger Fachjuristen. Etwas anderes ist es mit dem Abmahnwahnsinn z.B. bei ebay-Angeboten, in dessen Strudel leider auch kleine unbedarfte Anbieter ohne böse Absicht geraten können. Hier ist es lange seitens des Gesetzgebers überfällig, Grenzen mit pragmatischen Regeln (insbesondere auch "Auslagen/Gebühren") zu setzen, die Unverhältnismäßigkeiten ausschließen. Angemessen geschützten Gruß. Rolf
Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht
Das ist bereits vor Jahren geschehen (§ 97a Abs. 2 UrhG)!oldierolli hat geschrieben: Etwas anderes ist es mit dem Abmahnwahnsinn z.B. bei ebay-Angeboten, in dessen Strudel leider auch kleine unbedarfte Anbieter ohne böse Absicht geraten können. Hier ist es lange seitens des Gesetzgebers überfällig, Grenzen mit pragmatischen Regeln (insbesondere auch "Auslagen/Gebühren") zu setzen, die Unverhältnismäßigkeiten ausschließen.
Und noch eins zur Klarstellung:
Das Urheberrecht hat nur der Urheber des Werkes selbst, also der Fotograf, Zeichner, Designer, etc. Dieses Recht bleibt immer bei ihm (bzw. seinen Erben) und ist nicht übertragbar! Was er übertragen kann, sind die Verwertungsrechte an dem Werk. Problematisch kann es werden, wenn der Urheber sein Werk als Angestellter eines Unternehmens und im Rahmen seiner dortigen Aufgaben erstellt. Dann wird oftmals der Arbeitgeber als Urheber angesehen und hat mithin auch das Urheberrecht (und nicht nur das Verwertungsrecht) inne. In der Praxis ist diese Unterscheidung jedoch nicht so ausschlaggebend, denn das Verwertungsrecht ist letztlich das wirtschaftlich relevante Recht.Doch auch da erhebt sich die Frage, ob der Finder eines uralt-Dokumentes als Flohmarkttrophaee hieran ein Neues Urheberrecht erwirbt.
Um damit die o.a. Frage zu beantworten: Der "Finder eines uralt-Dokumentes als Flohmarkttrophaee" erwirbt natürlich niemals ein (neues) Urheberrecht , denn er ist ja kein Urheber. Da ihm ein Verwertungsrecht nur vom Urheber oder dem aktuellen Inhaber des Verwertungsrechtes übertragen werden kann, erwirbt er auch ein solches regelmäßig nicht.
Gruß
Tripower
(kein UrhR-Spezialist, aber trotzdem weder frustriert, noch erfolglos

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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht
ist nach meiner Einschätzung an Naivität und Ignoranz kaum noch zu überbieten. Dies insbesondere, weil gerade das Urheberrecht aufgrund seiner komplexen Struktur regelmäßig von besondes qualifizierten (und meist auch erfolgreichen) Juristen bearbeitet wird.
Aha, der getroffene Hund bellt!
Im übrigen möchte ich doch hier mal einen gepflegteren Ungangston anmahnen, Juristen wollen doch nicht obendrein als Proleten gelten, oder?
Mit dem Flohmarktfund ist natürlich klar, dass der Finder kein Urheberrecht erwirbt, doch manche solcher Finder glauben dies einfach und koennen Aerger machen. Wie aber ist das mit
den "Verwertungsrecht", wenn ein Verlag heute solch ein uralt-Bild in einem Buch veröffentlicht?
Klaus
Aha, der getroffene Hund bellt!
Im übrigen möchte ich doch hier mal einen gepflegteren Ungangston anmahnen, Juristen wollen doch nicht obendrein als Proleten gelten, oder?
Mit dem Flohmarktfund ist natürlich klar, dass der Finder kein Urheberrecht erwirbt, doch manche solcher Finder glauben dies einfach und koennen Aerger machen. Wie aber ist das mit
den "Verwertungsrecht", wenn ein Verlag heute solch ein uralt-Bild in einem Buch veröffentlicht?
Klaus
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Re: Alte Herstellerunterlagen und Urheberrecht
"Im übrigen möchte ich doch hier mal einen gepflegteren Ungangston anmahnen"
und vielleicht selbstkritisch eigene Texte lesen....
"Aha, der getroffene Hund bellt!"
"Juristen wollen doch nicht obendrein als Proleten gelten, oder?"
Man beachte das "obendrein"...
Grüße
und vielleicht selbstkritisch eigene Texte lesen....
"Aha, der getroffene Hund bellt!"
"Juristen wollen doch nicht obendrein als Proleten gelten, oder?"
Man beachte das "obendrein"...
Grüße
- oldsbastel
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Re: Betätigungsfeld für erfolglose Juristen
Diese Rechtsreform wegen des Internets hat es erst gegeben.Altopelfreak hat geschrieben:
Dies wirkt sich immer mehr zum Nachteil der Allgemeinheit aus. Man muss sich langsam fragen, welche Berechtigung das im Zeitalter von Internet und sonstiger Globalisierung noch hat.
Hier wäre eine Rechtsreform dringend geboten.
Der Betrieb unserer Internetplattform kostet mich im Jahr zwischen 15.000 und 20.000 €. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Entweder stammen sie von uns, oder von Gastautoren, die uns die Artikel anbieten oder von denen ich eine Erlaubnis zur Veröffentlichung habe. Das Angebot geht schon ein gutes Stück in Richtung Internet-Fachzeitung, das in der Szene einen guten Ruf besitzt.
Du kannst dich darauf verlassen, dass ich jedem, der aus Faulheit und Kreativlosigkeit unsere Inhalte und Fachbeiträge klaut, mit dem nackten Arsch ins Gesicht springe. Auch im Interesse unserer Gastautoren. Und das gilt ganz besonders im Internet.
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Darum geht es nicht
Natürlich gibt es Fälle von krasser Urheberrechtsverletzung, doch darum ging es mir doch gar nicht!!
Ein ganz praktisches Beispiel: Das Problem beginnt doch schon damit, wenn ich hier einen Schaltplan vom Rekord P1 posten will,
nur um einem Ratsuchenden zu helfen, ohne daß irgendjemand davon einen finanziellen Nutzen oder Nachteil hätte.
Für solche Fälle brauche ich diesen Berufsstand von Rechtsverdrehern nicht!
Mit copyright-anarchistischen Grüßen
Klaus
Ein ganz praktisches Beispiel: Das Problem beginnt doch schon damit, wenn ich hier einen Schaltplan vom Rekord P1 posten will,
nur um einem Ratsuchenden zu helfen, ohne daß irgendjemand davon einen finanziellen Nutzen oder Nachteil hätte.
Für solche Fälle brauche ich diesen Berufsstand von Rechtsverdrehern nicht!
Mit copyright-anarchistischen Grüßen
Klaus
Und was "krass" ist und was nicht, entscheidest Du?????Natürlich gibt es Fälle von krasser Urheberrechtsverletzung, doch darum ging es mir doch gar nicht!!
Den Schaltplan hat doch mal jemand erstellt und sich damit sicherlich viel Mühe gemacht. Wahrscheinlich hat er das auch nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit getan, sondern weil er dafür bezahlt wurde. Es ist daher doch nur "gerecht", wenn eine Verwendung dieses Plans durch Dritte von einer Geldzahlung abhängig gemacht wird. Wenn Du diesen Plan aus reiner Gefälligkeit ins Netz stellst, dann schmückst Du Dich doch mit fremden Federn. Mir wäre es auch ein Leichtes, Dein Geld zu verschenken ....Das Problem beginnt doch schon damit, wenn ich hier einen Schaltplan vom Rekord P1 posten will,
nur um einem Ratsuchenden zu helfen, ohne daß irgendjemand davon einen finanziellen Nutzen oder Nachteil hätte.
Ich warte, bis Du die Grenze überschreitest. Dann wirst Du den Berufsstand wohl selbst brauchen!Altopelfreak hat geschrieben: (...) diesen Berufsstand von Rechtsverdrehern (...)!
Mit warnenden und beobachtenden Grüßen
Tripower
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Re: Darum geht es nicht
Das ändert nichts daran, dass es sich um eine Verletzung des Urheberrechts handelt - auch wenn es sich um einen Gefallen handelt. Ich betreibe die Internetseite auch nicht aus Langeweile, sondern verfolge damit auch ein wirtschaftliches Ziel, mit dem ich nicht nur meinen Kühlschrank vollkriegen muss. Wenn jemand unser Know How verschenkt oder ohne mein Einverständnis nutzt, dann kann ich durchaus ganz schön giftig werden.Altopelfreak hat geschrieben:
Ein ganz praktisches Beispiel: Das Problem beginnt doch schon damit, wenn ich hier einen Schaltplan vom Rekord P1 posten will,
nur um einem Ratsuchenden zu helfen, ohne daß irgendjemand davon einen finanziellen Nutzen oder Nachteil hätte.