HILFE bei Identifizierung eines unbekannten Fahrzeugs
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Re: HILFE bei Identifizierung eines unbekannten Fahrzeugs
oldierolli hat geschrieben:Hallo, viel Glück mit dem weiteren Aufbau etc. Ich will hier nochmal eine alte Diskussion wieder aufgreifen: zzt. handelt es sich nicht um ein KRAFTfahrzeug oder zulassungspflichtiges Gefährt. Also darfst Du das auf öffentlichen Straßen BEWEGEN (schieben), jedoch nicht als "Anhänger" (mithilfe eines KFZ) BETREIBEN. Gruß. Rolf
 JoooH, und diese Zeilen nimmst du mit als legitimation wenn du auf der Kreuzung zweier Bundesstrassen wegen eines blockierten Diff liegen bleibst und der Schrotthaufen sich keinen mm mehr mit Muskelkraft bewegen lässt. Ich darf das, ist ja kein KFZ. Und wenn er auf die Idee kommt das Teil nach anbruch der Dunkelheit einem Ortswechsel zu unterziehen muss es ja auch nicht beleuchtet sein.
 JoooH, und diese Zeilen nimmst du mit als legitimation wenn du auf der Kreuzung zweier Bundesstrassen wegen eines blockierten Diff liegen bleibst und der Schrotthaufen sich keinen mm mehr mit Muskelkraft bewegen lässt. Ich darf das, ist ja kein KFZ. Und wenn er auf die Idee kommt das Teil nach anbruch der Dunkelheit einem Ortswechsel zu unterziehen muss es ja auch nicht beleuchtet sein.Was für geile Tipps, und dann auch noch kostenlos!
Gruß (ich kann nicht mehr vor
 lachen)
  lachen)Norbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
			Re: HILFE bei Identifizierung eines unbekannten Fahrzeugs
Auch wenn nun evtl. nur einigen Teile weiterleben ist das doch immer noch besser als Alles in die Presse zu geben, oder?
			
