Abgabefrist für ESt-Erklärung
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo,alle Jahre wieder: Der 31.05. rückt näher und die ESt-Erklärung ist immer noch nicht fertig. Meine Frage an Euch ist, ob Ihr wisst, ob man eine Begründung angeben muss, wenn man die Frist bis maximal 30.09. verlängert haben möchte. In unserer Zeitung stand, dass das ohne Begründung möglich ist, aber ich glaube denen nicht mehr alles. Siehe O.T.T.O-Artikel Danke schon malRonald
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RA-Wilke
Abgabefrist für ESt-Erklärung
"Zeitmangel" reicht als Begründung in der Regel immer aus. Wenn ein Steuerberater an der Erstellung beteiligt ist (wobei sich die Beteiligung auch darauf beschränken kann, daß er seinen Stempel in das Feld unten rechts haut) hast du bis zum 31.12 Zeit.
Abgabefrist für ESt-Erklärung
Bei mir läuft das meistens so, daß ich im Sommer eine Erinnerung bekomme, daß ich meine Erklärung ("ich erkläre hiermit, daß mich das tierisch annervt"?) jetzt doch bitte unbedingt bis Oktober abgeben soll.Im November dann die Aufforderung, es bis Dezember zu tun.Dann nichts mehr - vielleicht hoffen sie, daß ich es vergesse?Zoe - die fast nichts mehr haßt als Steuererklärungen
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
Abgabefrist für ESt-Erklärung
Zitat:Original erstellt von Zoe am/um 29.05.07 19:20:27Bei mir läuft das meistens so, daß ich im Sommer eine Erinnerung bekomme, daß ich meine Erklärung ("ich erkläre hiermit, daß mich das tierisch annervt"?) jetzt doch bitte unbedingt bis Oktober abgeben soll.Im November dann die Aufforderung, es bis Dezember zu tun.Dann nichts mehr - vielleicht hoffen sie, daß ich es vergesse?Zoe - die fast nichts mehr haßt als SteuererklärungenDann nichts mehr - vielleicht hoffen sie, daß ich es vergesse?nöenöe - dann kommt: da Sie der/den Aufforderung/en nicht nachgekommen blabla schätzen wir Ihr zu versteuerndes Einkommen auf blabla; Bitte zahlen Sie bis zum blabla ...und dann wirst Du doch sehr unruhig - und unglaublich schnell mit der Abgabe Mit fordlichen GrüssenJürgen
Abgabefrist für ESt-Erklärung
Wenn Du dem Sachbearbeiter beim Beantragen der Fristverlängerung drückst, dass Du mit einer Erstattung rechnest, kriegst Du in der Regel jede Fristverlängerung, die Du brauchst. Muss ja dann nicht wirklich zu einer Erstattung kommen, gell?
