Wo sind all die Autos hin?

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piksieben
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Wo sind all die Autos hin?

Beitrag von piksieben » Mi 27. Okt 2004, 14:28

Wo sind sie geblieben?Was ich meine?Die alten, billigen Kisten, die sonst niemand haben wollte und die man im Allgemeinen unter der Bezeichnung Bastler- oder Winterauto zusammenfasste.Früher gab es die zu Hauf im Kleinanzeigenteil in jeder samstäglichen Tageszeitung. Ein paar hundert Mark, und man hatte einen fahrbaren Untersatz unterm Hintern--hin und wieder bekam ich sogar einen geschenkt--heute finde ich selten einmal einen Wagen, der unter 1000 EUR inseriert wird. Auch im Internet herrscht da eher tote Hose. Selbst die berühmten 'Fähnchenhändler' und die Jungs aus dem Exportlager schütteln den Kopf, wenn man sie auf solche Billigstautos anspricht.Was ist da passiert? Ist das die Eurofalle? Wandert neuerdings alles auf den Schrott? Oder was?grübelnde GrüßePik7[Diese Nachricht wurde von piksieben am 27. Oktober 2004 editiert.]

Versi
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Beitrag von Versi » Mi 27. Okt 2004, 14:42

Hallo, also ich denke, da wird das neue Gewährleistungsrecht viel zu beigetragen haben. Kaufleute müssen danach für mind. 1 Jahr "garantie" geben und das Risiko geht natürlich keiner ein bei einem alten Auto und geringem Verkaufspreis. Also wandert der Wagen entweder ins Ausland, oder in die Presse. Und der Privatmann, der die gewährleistung ausschliessen könnte, gibt seine alte Karre meist beim ändler in Zahlung (insbesondere wenn der Hersteller hohe "Abwrackprämien" bietet)Traurig aber wahr...Dirk

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Mi 27. Okt 2004, 15:33

Genau so ist es. Seit Umsetzung des "Schuldrechtmodernisierungsgesetzes" hat sich das Bild im Gebrauchtwagenhandel daher deutlich verändert. Händler müssen auf ihre Autos nicht nur (mindestens) ein Jahr Gewährleistung geben, sondern in den ersten 6 Monaten nach Kaufabschluß gilt auch eine Beweislastumkehr, d.h. der Händler muß nachweisen, daß der aufgetretene Mangel im Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war.Das fatale dabei ist, daß diese gesetzlichen Regelungen nicht individualvertraglich ausgeschlossen werden können. Es wäre ja eigentlich kein Problem, im Kaufvertrag zu vermerken, daß der Käufer auf jegliche Gewährleistung verzichtet. Kann man zwar machen, ist aber leider unwirksam.All dies hat dazu geführt, daß alle "Risikopatienten" bei den Händlern verschwunden sind oder nur für den Export angeboten werden.Frank@piksiebenWas ist jetzt eigentlich mit Monteverdi???

tommi1
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Beitrag von tommi1 » Mi 27. Okt 2004, 16:05

...und nicht vergessen darf man, daß (fast) alle Hersteller seit Jahren immer wieder Verschrottungsaktionen anbieten. Hier wird ein bestimmter Betrag über Schwacke geboten.bis demnäxtommi

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Mi 27. Okt 2004, 17:08

Habe dieses Problem eben sanft umschifft.Bei Kohl in Aachen stand eine BMW /6, die die mir partout nicht rausrücken wollten. "Wird zerlegt wegen des neuen Gewährleistungsrechts...".Deswegen habe ich das Moped über meine Firma gekauft (die mit KFZ überhaupt nichts zu tun hat). In ein paar Wochen verkauft meine Firma das Motorrad wieder an mich.Durch diesen "Kunstgriff" habe ich es geschafft, dass das herrliche Gerät nicht zerlegt und in Einzelteilen verkauft wird.Verkäufe an Firmen unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht. Und ich werde meine Firma sicher nicht verklagen, wenn an dem Motorrad was sein sollte.Ich weiß nicht, ob das alles rechtens ist und ob ich darüber überhaupt öffentlich schreiben darf.Im Bedarfsfalle diesen Beitrag von mir bitte löschen. Sollte ja mit einiger Übung schnell gehen.Beste Grüße

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Beitrag von oldsbastel » Mi 27. Okt 2004, 17:26

Zitat:Original erstellt von Frank the Judge:Verkäufe an Firmen unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht. Seit wann haben Firmen keine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung? Lass' das bloß keinen Einkäufer oder Vertriebsmitarbeiter hören!

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Beitrag von Frank the Judge » Mi 27. Okt 2004, 17:48

Bin kein Jurist, aber dieses neue Gesetz, welches Frank weiter oben beschrieben hat, trifft halt nicht zu, wenn das Geschäft mit der Gebrauchtware zwischen Firmen getätigt werden.Deswegen hat mir der Kohl das Moped auch nur verkauft. Im Vertrag steht "gekauft wie gesehen".Das war damit gemeint.Grüße

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Beitrag von Tripower » Mi 27. Okt 2004, 18:23

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke: Händler müssen auf ihre Autos nicht nur (mindestens) ein Jahr Gewährleistung geben, sondern in den ersten 6 Monaten nach Kaufabschluß gilt auch eine Beweislastumkehr, d.h. der Händler muß nachweisen, daß der aufgetretene Mangel im Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war.Das hat der BGH gerade durch ein aufsehenerregendes Urteil erheblich relativiert:In dem besagten Fall war innerhalb der ersten 6 Monate aufgrund eines übergesprungenen Zahnriemens ein großer Motordefekt aufgetreten. Dabei war streitig, ob eine zu geringe Spannung des Riemens oder ein Fahrfehler (Gangwechsel bei hoher Drehzahl) die Ursache war.Der Käufer wollte Wandlung und berief sich auf die Beweislast des Verkäufers.Hierzu stellte der BGH fest, daß der Mangel, nämlich der kaputte Motor, nachweislich und unstreitig erst beim Käufer aufgetreten ist. Ob die Ursache hierfür bereits beim Kauf vorgelegen hat (z.B. angerissener Zahnriemen), obliegt jedoch der Beweislast des Käufers! Am Schluß hat der BGH die Sache an das Landgericht zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet: VIII ZR 329/03 und Ihr könnt sie hier nachlesen: http://www.bundesgerichtshof.de/ Diese Rechtsprechung wird zwar in der Literatur ereblich kritisiert, weil sie wahrscheinlich dem Willen des gesetzgebers entgegenläuft, aber solange der BGH von seiner Interpretationsweise nicht durch ein neues Urteil in vergleichbarem Fall abrückt, hat der Käufer weiterhin schlechte Karten!GrußTripower Zitat:aber dieses neue Gesetz, welches Frank weiter oben beschrieben hat, trifft halt nicht zu, wenn das Geschäft mit der Gebrauchtware zwischen Firmen getätigt werden.Dieses neue Gesetz findet grundsätzlich auch zwischen gewerblichen Vertragsparteien Anwendung. Dort kann es aber wirksam ausgeschlossen werden.[Diese Nachricht wurde von Tripower am 27. Oktober 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von Tripower am 28. Oktober 2004 editiert.]
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Beitrag von fliermann » Mi 27. Okt 2004, 18:24

Hallo,Frank hat schon Recht. Gewerbetreibende können die Gewährleistung beim Verkauf an Gewerbetreibende ausschließen.Wenn das nicht ginge, würde mir ja der Verkauf der alten in Zahlung genommenenKisten an irgendwelche Händler ja nichts bringen.GrußFRANK

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Beitrag von oldsbastel » Mi 27. Okt 2004, 18:24

Insofern stimmts. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetzt ist die nationale Umsetzung der EG-Verbrauchsgüterrichtlinie. Allerdings war vom ersten Tage an umstritten, ob gerade beim Kfz-Verkauf die Firmen wie Endverbraucherverbraucher behandelt werden sollen, die naturgemäß von Fahrzeugen keine Ahnung haben.Beispiel: Ein kfz-technisch unbedarfter Arzt müsste als Unternehmen 1 Jahr Gewährleistung auf sein Alfahrzeug einräumen, wenn das Fahrzeug eine Privatperson kauft. Das ist zumindest mal fragwürdig.Große Teile der Fachwelt hat dazu auf die ersten Gerichtsurteile gewartet. Vielleicht wissen Frank oder Gerrit, ob es dazu inzwischen irgendwelche Urteile gegeben hat. Würde mich mal interessieren.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 27. Oktober 2004 editiert.]

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