Fahrverbote Stickoxidgrenzwerte - Ausnahmen für Oldtimer!
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- Registriert:So 10. Dez 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Du sprichst mir aus der Seele, Frank. Ich mußte das Rundschreiben auch zweimal lesen, da ich es beim erstenmal nicht fassen konnte, was da im Prinzip wieder aufgewärmt wurde. Alter Wein in neuen Schläuchen, sozusagen.Darüberhinaus: Wenn jetzt jeder beginnt, hintenrum mit den Beteiligten zu verhandeln, muß man sich die Frage nach der Legitimation des Kreises stellen.Viele GrüßeMarioBeitrag geändert:19.03.10 08:15:34
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Das mit dem Wechselkennzeichen scheitert ja schon allein daran, weil wenn es auch für Oldtimer sein soll, dann kein H mehr drauf ist.Wie wir ja gehört haben, kommen die Kontrollorgane ja ohne dies nicht aus, um einen Oldtimer eindeutig als solchen identifizieren zu können1Also macht euch keine falschen Hoffnungen! Klaus
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Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 23.03.10 13:51:31[...]wer weiß da so richtig Bescheid???´[...]Der ADAC!Ich meine man darf mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ein Jahr lang nach der Einfuhr bei uns herumgurken (danach müßte das Fahrzeug nämlich eingeführt = verzollt/versteuert werden) - wenn man einen Wohnsitz im entsprechenden Land hat und die Versicherung auch Deutschland abdeckt.Ich kenne mehrere, die hier mit US-Zulassung fahren und keine GIs (oder deren Angehörige) sind. Ob das aber wirklich 100%ig sauber ist weiß ich leider nicht.
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Hallo erstmalund vielleicht kann ich etwas beitragen wenn es um die Nutzung eines "ausländischen" Kennzeichens geht, auch wenn es in meinem Fall "umgekehrt ist".Gestern war ich beim Belastingsdienst in den Niederlanden um Genehmigungen, Sofinummer, Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzt) etc. zu erledigen.Nun darf ich ab dem ersten April als Bewohner der Niederlande mit Wohnsitz dort mein deutsches Kennzeichen für genau 90 Tage weiterfahren "ohne mich strafbar zu machen", danach wird es als Straftatbestand der Steuerhinterziehung geahndet. Bei ersten Mal erwischen nach diesen 90 Tagen wird diese Tat mit 1000 Euro so wie sofortiger Nachbesteuerung geahndet, beim zweiten erwischen nach diesen 90 Tagen werden bis 10000 Euro fällig (Steuer ist ja schon beim ersten Mal nachbesteuert worden) und das Fahrzeug wird eingezogen und zu Gunsten eines guten Zwecks versteigert.Habe ich dann dort ein Niederländisches Kennzeichen und melde meinen Wohnort wieder nach Deutschland um (könnte ja theoretisch passieren) bin ich umgehrt verpflichtet binnen 90 Tagen mein Fahrzeug wieder in Deutschland anzumelden. Darauf wurde ich ausdrücklich hingewiesen.Somit kann ich mir umgekehrt vorstellen solche Einschränkungen aktuell zu sehen, oft bekommt man Einzelheiten auf expliziertes Nachfragen bei entsprechenden Behörden nur zu erfahren.Lustig am Rande ist noch zu erwähnen diese Belehrungen sind nur auf niederländisch und per Unterschrift (mit vergleich auf dem Personalausweis) zu quittieren und eine Kopie bekommt man auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt. Scheint gleichzeitig ein Sprach- und Gedächtnistest zu sein, oder ein Einbürgerungstest mit Kenntnisprüfung der Sprache?Wie es auch sei, noch rund 98 Tage mit deutschem Kennzeichen und dann kommt ein blaues mit aufgesetzten weissen Buchstaben .Ich fahre(noch weiss mit schwarzen Buchstaben und Zahlen)freundlich grüssender ka
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[quote]Original erstellt von er ka am/um 23.03.10 16:43:05 Bei ersten Mal erwischen nach diesen 90 Tagen wird diese Tat mit 1000 Euro so wie sofortiger Nachbesteuerung geahndet, beim zweiten erwischen nach diesen 90 Tagen werden bis 10000 Euro fällig (Steuer ist ja schon beim ersten Mal nachbesteuert worden) und das Fahrzeug wird eingezogen und zu Gunsten eines guten Zwecks versteigert.Von Holland sollte man lernen können-nicht so ein rumgehample wie in D.Ein Studienkollege hatte mal ein Motorrad aus GB mitgebracht und fuhr (versichert) noch monatelang damit in HH rum.In einer Kontrolle noch ein dummer Spruch("was ist denn TGS?"-"Tegernsee!")und er durfte das Ding stehen lassen.Ich meine daß die 3 Monate auch in D üblich sind.Aber um sowas zu klären reicht ja wohl ein Anruf beim FA.Grüße WalaBeitrag geändert:23.03.10 17:32:58
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Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 24.02.10 16:13:44Wenn DIE mir dann sagen: "das ist eine INTERESSANTE Frage" und das nicht "ad hoc" beantworten können und genug anderes am Hals haben, weiß ich, dass mein Gedankengang weiter zu verfolgen wäre. Da muß ich Dich aber enttäuschen:Diesen Satz auf Fragen, die man nicht beantworten kann oder will, bekommt man schon im ersten Semester ans Herz gelegt; genauso wie "es kommt darauf an" (Zitat unseres damaligen Profs:"Das hilft zwar nicht weiter, aber man gewinnt Zeit ...!").Mit desillusionierenden GrüßenTripower
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