HU und Saisonkennzeichen
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Hallo Klaus, wenn Du die neue Plakette erstmal hast, ist bei Dir die Ordnungswidrigkeit VERJÄHRT. Eine aktuelle OWI wäre nur dann zu verfolgen, wenn man Dich heute OHNE gültige HU ertappt. Darauf hatte ich vor etlichen Jahren meinen Rechtsanwalt hingewiesen, und der wollte es zumindest versuchen. Der Amtsrichter wiegelte arrogant ab, aber das OBERLANDESGERICHT ist bald darauf MEINER Version gefolgt... Noch zum bisherigen Beitrag: nur wenn man die RECHTE durch eine ZULASSUNG in Anspruch nehmen kann, hat man auch die damit verbundenen PFLICHTEN. Gruß. Rolf
- Sierra
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HU und Saisonkennzeichen
Mal konkret:Ich habe Saisonkennzeichen 04-10. HU wäre in 09/2009, aber ich krieg die neuen Reifen nicht rechtzeitig und will erst nächstes Jahr zur HU. Im Juni 2010 werde ich mit abgelaufener HU erwischt. Zahle ich Bußgeld für die Zulassungsmonate, also für "mehr als 2 bis 4 Monate" oder für den gesamten Zeitraum, also "mehr als 8 Monate" und kassiere auch noch Punkte?GrußMichael
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HU und Saisonkennzeichen
Hallo, das ist eine Frage für Juristen, die sich beim BGH bewerben wollen, ob der Ruhezeitraum eine aufschiebende Wirkung hat. Ich gehe aber davon aus, dass Du ab 1.10.09 Deine "Pflicht verletzt" hast und der Zeitraum von da an gerechnet wird. Ich würde darum sicherheitshalber mit Kurzzeitkennzeichen oder 06 zum TÜV fahren. Wenn Du dort gewesen bist, egal ob Plakette oder Wiedervorführung, bist Du ja inzwischen der Pflicht nachgekommen und 01.10.09 ist verjährt. OLG-angelehnten Gruß. Rolf Edit wg. DatumskorrekturBeitrag geändert:05.10.09 23:03:38
HU und Saisonkennzeichen
Moin,beim Amt wusste man es auch nicht so wirklich. Das mein Fahrzeug in der Ruhezeit nicht zugelassen ist, sei auf dem Kennzeichen vermerkt, Steuern zahlte ich ja auch nicht, also darf ich nicht fahren.Die HU muss sein, wenn ich fahren darf, nicht wenn ich fahren kann.Um sicher zu gehen, investiere ich einige Euros in ein Kurzzeitkennzeichen und damit ist alles gut.GrußWilly