H und Feinstaubplakette?

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Mario
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Beitrag von Mario » Mo 7. Jan 2008, 18:21

Ich denke wir können diese sich im Kreis drehende Diskussion etwas abkürzen.Der deutsche Gesetzgeber gibt vor, Fahrzeuge anzuerkennen, wenn sie hiesige gleichwertige Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, um es mal ganz genau zu erläutern, daß der deutsche Staat die Meßlatte vorgibt, an der sich die ausländischen Fahrzeuge zu orientieren haben.Im deutschen Gesetz steht geschrieben, daß ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein muß, um als solcher hierzulande anerkannt zu werden.Wenn also eine gleichwertige Anforderung gestellt wird, so ist zumindest dies ein klares Ausschlußkriterium für diejenigen, die diese Anforderung nicht erfüllen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem EU-Land das Fahrzeug kommt.Auch wenn Peter Schneider, ohne diese Diskussion jetzt unnötig anzufachen, Rainer in einer Email geschrieben hat, man nehme Bezug auf die Regularien des jeweiligen EU-Landes, bin ich der Auffassung, daß mit gleichwertig meine oben beschriebenen Zeilen nicht von der Hand zu weisen sind. Auch Herr Gerst vom TÜV-Süd hat das so bestätigt.Trotzdem lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.Viele GrüßeMarioBeitrag geändert:07.01.08 17:50:09

Rainer
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Beitrag von Rainer » Mo 7. Jan 2008, 19:11

Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 07.01.08 17:21:02Ich denke wir können diese sich im Kreis drehende Diskussion etwas abkürzen.Der deutsche Gesetzgeber gibt vor, Fahrzeuge anzuerkennen, wenn sie hiesige gleichwertige Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, um es mal ganz genau zu erläutern, daß der deutsche Staat die Meßlatte vorgibt, an der sich die ausländischen Fahrzeuge zu orientieren haben.Im deutschen Gesetz steht geschrieben, daß ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein muß, um als solcher hierzulande anerkannt zu werden.Wenn also eine gleichwertige Anforderung gestellt wird, so ist zumindest dies ein klares Ausschlußkriterium für diejenigen, die diese Anforderung nicht erfüllen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem EU-Land das Fahrzeug kommt.Auch wenn Peter Schneider, ohne diese Diskussion jetzt unnötig anzufachen, Rainer in einer Email geschrieben hat, man nehme Bezug auf die Regularien des jeweiligen EU-Landes, bin ich der Auffassung, daß mit gleichwertig meine oben beschriebenen Zeilen nicht von der Hand zu weisen sind. Auch Herr Gerst vom TÜV-Süd hat das so bestätigt.Trotzdem lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.Viele GrüßeMarioBeitrag geändert:07.01.08 17:50:09Danke Mario, das ist genau der Punkt warum ich nach dem e-mail von Peter Schneider weiter darauf "rumreite".Ich möchte lediglich eine klare Aussage nach dem Motto "hier gilt Deutsches Recht" (was auch recht und billig ist, nur muß es klar gesagt werden) oder eben nicht.Wenn alle wissen woran sie sind ist das für alle beteiligten besser, auch wenn ich hier deswegen damit einigen auf die Nerven zu gehen scheine.Denn im Gegenzug KÖNNTE man bei einer Regelung die sagt "nach Deutschem Recht" auch hergehen und EVENTUELL sagen, okay, in England ist es KEIN Oldtimer, aber nach Deutschem Recht würde er ein H-Kennzeichen bekommen also darf er auch in die Umweltzone einfahren.

Pit Dralon
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Beitrag von Pit Dralon » Mo 7. Jan 2008, 19:50

Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 07.01.08 16:55:30Jetzt mal ehrlich, was geht mich das österreichische Recht an und wo ist dein Preblem?Ich verstehe das alles nicht?!ich verstehe nicht, warum ihr alle (mehr oder weniger) auf YRV rumhackt. natürlich geht uns in D das Ö-recht nix an, weil D traurigerweise diese vorreiterrolle in sachen feinstaublüge einnimmt, und nicht Ö. für ihn ist es aber vielleicht nicht uninteressant, weil er gerne mal nach münchen, nürnberg, berlin oder sonstwohin fahren möchte. dadurch wird sein anliegen für uns in D zwar nicht interessanter, aber andererseits bringt es ihm wohl kaum was, sich in ein Ö-forum reinzuhängen, wenn es ums D-recht geht. die frage ist doch die (wenn ich das richtig verstanden habe), ob in die umweltzonen nur die ausländisch zugelassenen fahrzeuge dürfen, die auch als in D zugelassene fahrzeuge rein dürften, oder ob das D-recht den "oldtimerstatus" eines anderen landes akzeptieren würde, wenn das dort schon mit 25 jahren möglich wäre.

Rainer
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Beitrag von Rainer » Mo 7. Jan 2008, 20:58

Zitat:Original erstellt von Pit Dralon am/um 07.01.08 18:50:52die frage ist doch die (wenn ich das richtig verstanden habe), ob in die umweltzonen nur die ausländisch zugelassenen fahrzeuge dürfen, die auch als in D zugelassene fahrzeuge rein dürften, oder ob das D-recht den "oldtimerstatus" eines anderen landes akzeptieren würde, wenn das dort schon mit 25 jahren möglich wäre.Danke Pit Die frage ist die:Für Deutsche ist alles soweit klar, entweder Plakette am Auto ODER H-Kennzeichen.Ausländer müssen auch eine Plakette habe, die ich aber logischerweise für einen Oldtimer nicht bekommen würde.Jetzt stellt sich die frage, was ist wirklich gesetz?In dem Erlass steht das mit den "vergleichbaren auflagen" bla bla, aber man muß es doch auch klar darlegen was jetzt gilt, denn bevor man falsche informationen bekommt die es einem erlaubt hätten ist es mir lieber sie verbieten es mir, aber ich muß es dazu wissen um die wahl zu haben....

goggo
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Beitrag von goggo » Mo 7. Jan 2008, 21:00

Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 07.01.08 17:21:02Ich denke wir können diese sich im Kreis drehende Diskussion etwas abkürzen.Der deutsche Gesetzgeber gibt vor, Fahrzeuge anzuerkennen, wenn sie hiesige gleichwertige Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, um es mal ganz genau zu erläutern, daß der deutsche Staat die Meßlatte vorgibt, an der sich die ausländischen Fahrzeuge zu orientieren haben.Im deutschen Gesetz steht geschrieben, daß ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein muß, um als solcher hierzulande anerkannt zu werden.Wenn also eine gleichwertige Anforderung gestellt wird, so ist zumindest dies ein klares Ausschlußkriterium für diejenigen, die diese Anforderung nicht erfüllen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem EU-Land das Fahrzeug kommt.Auch wenn Peter Schneider, ohne diese Diskussion jetzt unnötig anzufachen, Rainer in einer Email geschrieben hat, man nehme Bezug auf die Regularien des jeweiligen EU-Landes, bin ich der Auffassung, daß mit gleichwertig meine oben beschriebenen Zeilen nicht von der Hand zu weisen sind. Auch Herr Gerst vom TÜV-Süd hat das so bestätigt.Trotzdem lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.Viele GrüßeMarioBeitrag geändert:07.01.08 17:50:09Sowie ich das sehe hat YRV mit seiner Kiste draussenzubleiben.. - das sollte dem ÖAMTC doch langen um hier eine KLage auf Europäischer Ebene anzustreben .. gleiche kann ja der Österreichische , schweizerische oder höllöndische Oldtimer Verband anstreben.. sollte man denen das mal stecken Ich freu mich schon was da auf unsere SED Regierung zurollt ASSERDEM FINDE ICH ES SEHR GUT WENN HIER EIN ÖSTERREICHER WIRBEL MACHT ... das könnte auch ein Weg sein diesen UWZ Schmarrn weg zubekommen...

Rainer
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Beitrag von Rainer » Mo 7. Jan 2008, 21:22

Zitat:Original erstellt von goggo am/um 07.01.08 20:00:23Sowie ich das sehe hat YRV mit seiner Kiste draussenzubleiben..Das ist auch dein gutes Recht, genauso wie es mein Recht ist in erfahrung zu bringen was Recht ist!Es geht nicht wirklich darum ob ich jetzt mit meinem Daihatsu in eine Deutsche Umweltzone einfahre oder nicht, es geht darum ob ich es DÜRFTE, des weiteren geht es darum einmal fest zu halten was sache ist und was nicht.Ich bin der letzte der es nicht versteht wenn du mich oder mein Auto nicht bei einem Treffen haben willst bei dem ich/mein Auto dabei ist, aber ein GEWISSE nettiquette wäre auch angebracht im umgang miteinander, findest du nicht?

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Beitrag von goggo » Mo 7. Jan 2008, 21:43

Ähm ganz ruhig ich will das Du reindarfst ich hab nur Marios Gesetzesauslegung auf einen Nenner gebracht Und ich finde es Gut das Du Dir das NICHT gefallen lasst!!!Bin dafür das der gante Schmarrn aufhört in D und in Österreich gar ned anfangt

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Beitrag von 1300VC » Mo 7. Jan 2008, 21:59

Zitat:Original erstellt von YRV am/um 07.01.08 16:21:56Ich bin ja soooooooooo böse Zwecklos, völlig zwecklos.... Beitrag geändert:07.01.08 21:00:41

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Beitrag von Gordini » Mo 7. Jan 2008, 22:31

YRV!!! Deine Daigurke ist in der bösen BRD noch kein Oldtimer klar? Wenn Du nach München, Köln, Berlin oder Hamburg reisen willst, fährst am besten mit einem neueren Auto mit G-Kat oder eben mit der Bahn.Christoph

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Beitrag von SEAT » Mo 7. Jan 2008, 23:04

Es würde mich Wunder nehmen, wenn in Deutschland ausländisches Recht (z.B. eien gesetzliche Definition eines "Oldtimers") Vorrang vor dem deutschen Recht hätte.Falls doch kann ich nur raten, einen Zweitwohnsitz in Serbo-Malaysia anzumelden, wo vielleicht jedes beliebige Auto Oldtimerstatus erhalten kann und dann munter Deutschland zu bereisen Ein 81er Daihatsu hat vor 2011 nach meinem Rechtsverständnis so lange nichts in einer sogenannten Umweltzone zu suchen, wie alle anderen draußenbleiben müssen. Am besten weg mit dem Zeug und man spart sich viel Nerverei.Gruß,Thomas

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