H-Kennzeichen doch nicht gefährdet? Entwarnung vom Bundesverkehrsministerium

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kindacool
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H-Kennzeichen doch nicht gefährdet? Entwarnung vom Bundesverkehrsministerium

Beitrag von kindacool » Di 11. Jul 2006, 13:53

...und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhielt ich soeben so lautende email:"Sehr geehrter Herr Kindacool,[...]Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung der Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung. Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt (Wegen der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt).Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl I S. 988 )wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche Kostenersparnis für den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung erreicht.Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der Oldtimer beschrieben, unverändert erhalten.Mit freundlichen GrüßenIm AuftragMarina KlugReferat Bürgerservice und BesucherdienstBundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungInvalidenstr. 4410115 Berlinbuergerinfo@bmvbs.bund.de"Schöne GrüßeKindacoolBeitrag geändert:11.07.2006 14:01:13

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Di 11. Jul 2006, 14:17

auch `ne Mail bekommen Sehr geehrter Herr BJ43,Bundesminister Wolfgang Tiefensee dankt für Ihre E-Mail. Leider ist es wegen der Vielzahl der an den Minister gerichteten Schreiben und E-Mails nicht möglich, Ihnen individuell zu antworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie dafür Verständnis haben. Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung der Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung. Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt (Wegen der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt).Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl I S. 98 wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche Kostenersparnis für den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung erreicht.Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der Oldtimer beschrieben, unverändert erhalten.Mit freundlichen GrüßenIm AuftragMarina KlugReferat Bürgerservice und BesucherdienstBundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungInvalidenstr. 4410115 Berlinbuergerinfo@bmvbs.bund.deTel.: 01888-300-3060Fax: 01888-300-1942 GrußBJ43Beitrag geändert:11.07.2006 14:20:21

kindacool
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Beitrag von kindacool » Di 11. Jul 2006, 14:23

Daß die mail in meiner Spamtrap hing, laß ich jetzt mal unkommentiert... Kindacool

Mario
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Beitrag von Mario » Di 11. Jul 2006, 15:13

Habe heute auch E-Post bekommen:Zitat:Sehr geehrter Herr osbourne68,Bundesminister Wolfgang Tiefensee dankt für Ihre E-Mail. Leider ist es wegen der Vielzahl der an den Minister gerichteten Schreiben und E-Mails nicht möglich, Ihnen individuell zu antworten. Ich würde mich freuen, wenn Sie dafür Verständnis haben. Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung der Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung. Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt (Wegen der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt).Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl I S. 98 wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche Kostenersparnis für den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung erreicht.Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der Oldtimer beschrieben, unverändert erhalten.Mit freundlichen GrüßenIm AuftragMarina KlugViele Grüße,Mario

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Di 11. Jul 2006, 15:29

Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 11.07.2006 15:13:41Habe heute auch E-Post bekommen:Zitat:Sehr geehrter Herr osbourne68,.....Viele Grüße,Mario kannst du schon wieder ohne Beeinträchtigung lesen , erstaunt mich http://imageshack.us" target="_blank"> GrußBJ43Beitrag geändert:11.07.2006 15:33:47

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Di 11. Jul 2006, 16:25

Jetzt mal für die Statistik: Wann habt ihr eure Anfragen denn losgeschickt? Ist ja interessant, daß die Antworten so zeitgleich kommen.

kindacool
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Beitrag von kindacool » Di 11. Jul 2006, 17:09

Hallo RA-Wilke,meine Anfrage habe ich am 22.06. abgeschickt.Soeben hat sich auch noch "meine" Bundestagsabgeordnete (SPD) die Mühe gemacht, zu antworten:Sehr geehrter Herr Kindacool,vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich zu den H-Kennzeichenäußern. Ein Oldtimer ist laut Definition im § 23 Abs. 1c StVZO, "einFahrzeuge, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommenist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguteseingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimererhalten hat.Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung derzuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtliniedurchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtliniefestgelegtem Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist aucheine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen.Das ein einheitliches Mindestalter von 30 Jahren bereits nach geltendemRecht Voraussetzung auch für die Zuteilung roter 07-er-Kennzeichen ist,wird dem Urteil des VG Braunschweig vom 5. Februar 2003 bestätigt unddurch den Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 8. Mai 2003,ausdrücklich festgehalten.Die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung greift also nur die bisherigeRechtslage auf. Das 07-er Kennzeichen ermöglicht Oldtimer-Fahrzeugen,ohne Betriebserlaubnis und ohne Zulassung an Veranstaltungen zur Pflegedes kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes teilzunehmen. Dies gilt fürProbefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke derReparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Mit diesemKennzeichen, das nicht nur einem, sondern mehreren Oldtimern zugeteiltwerden kann, besteht die Möglichkeit, eine Vielzahl von Fahrzeugenkostengünstig hinsichtlich der Kfz-Steuer undKfz-Haftpflichtversicherung in den vorgenannten Fällen in Verkehr zubringen (sog. Wechselkennzeichen). Dieses Kennzeichen berechtigt nichtzur Teilnahme am Straßenverkehr. Trotzdem wurde in der Vergangenheit mitdiesem Kennzeichen regulär am Straßenverkehr teilgenommen.Auch in der geänderten Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, die am 29. April2006 im BGBl veröffentlicht wurde, ist das 07er Kennzeichen für Oldtimererhalten geblieben.(§16 FZV). Eine Arbeitsgruppe, bestehend ausMitarbeitern des BMVBS und Ländervertretern, ist derzeit gerade dabei,die Kriterien für die Beurteilung eines Oldtimers zu überarbeiten. DieseÜberarbeitung soll es zukünftig den Sachverständigern erleichtern, einGutachten zu erstellen, in dem Sie beurteilen sollen, ob ein 30jährigesFahrzeug noch als "fahrzeugtechnisches Kulturgut" gezählt werden kann.Die schon 1997 aufgestellten Beurteilungsstufen sollen dabei präzisiertwerden. Es wird dann auch der Pflege- und Wertigkeitszustand beurteiltwerden. Das Erscheinungsbild eines Oldtimers wird also auch eine Rollespielen.Aller 2 Jahre wird mit der Hauptuntersuchung der Zustand des Autos neubeurteilt werden müssen. Somit kann vermieden werden, dass z.B. ein30jähriges "Gammelauto" ein H-Kennzeichen bekommt und somit von derSteuer begünstigt wird. Der genannte Arbeitskreis hat seine Beratungennoch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung der Länder ist vorInkrafttreten des neuen Bewertungskataloges notwendig. Für Besitzer vonechten Oldtimern besteht also keine Gefahr, dass sie das Kennzeichen fürihren gepflegten Oldtimer verlieren.Mit freundlichen GrüßenMonika GriefahnSprecherin für Kultur und Mediender SPD-BundestagsfraktionDeutscher Bundestag, 11011 BerlinBürogebäude: Jakob-Kaiser-Haus IIIIch geh' jetzt erstmal in die Garage um sicherzugehen, daß mein Buick nicht gammelt... Kindacool

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Di 11. Jul 2006, 18:50

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 11.07.2006 16:25:30Jetzt mal für die Statistik: Wann habt ihr eure Anfragen denn losgeschickt? Ist ja interessant, daß die Antworten so zeitgleich kommen.am 21.06GrußBJ43

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Beitrag von Mario » Do 13. Jul 2006, 19:36

Auch ich habe am 21.6. geschrieben.@BJ43Ich bin wieder ausgenüchtert Aber trotz alledem immer noch im Himmel der Glückseligkeit Viele Grüße und "forza",Mario

MartinNg
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Beitrag von MartinNg » Fr 14. Jul 2006, 20:38

Hallo zusammen,also entweder ich war bisher blind oder taub oder beides zusammen. Oder ich habe mich von der spärlichen Oldtimer-Präsenz in der beschaulichen Provinz einlullen lassen.Aber gestern habe ich auf einem eher unseriösen TV-Kanal ein noch unseriöseres Auto-Magazin angeschaut, wo es um die 'Drag-Racing-Szene' ging. Wohlgemerkt; da ging's ausschliesslich um die 'Quarter-Miler'. Aber vieles hatte Strassenzulassung, und das meiste ein H-Kennzeichen oder - natürlich - 07er.Modernste Technik unter der historischen Hülle, modernste Tuning-Methoden für aberwitzige PS-Zahlen und dann H-Kennzeichen; tut mir leid, aber da ist meine Toleranz endgültig am Ende. Bevor ich mich hier vollständig als Unbedarften oute; ich kenne die 'Missbrauchs-Diskussionen' zu Genüge. Aber diese Extreme waren mir zugegebenermassen neu.Viele GrüßeMartinBeitrag geändert:14.07.2006 20:42:43

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