H-Kennzeichen Kurzzulassung
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Hallo,weiß ob man eine Steuererstattung bekommt wenn man sein Auto mit einem H-Kennzeichen nur kurz zulässt (1-2 Tage)?
			H-Kennzeichen Kurzzulassung
Hallo Uwe,die Kfz-Steuer wird auch hier tagegenau abgerechnet, wobei jedoch wie immer ein Mindestzeitraum von 1 Monat gilt (Par. 5 Abs. 1 KraftStG):KraftStG § 5 Dauer der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht dauert1.  bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5,    solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen    Monat;Gruesse 
			