Änhangerkupplungen (allgemein)
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Soweit ich weiß braucht man bei AHK ohne allg. Betriebserlaubnis ein Festigkeitsgutachten, das der TüV gegen 4-stelliges Honorar erstellt.Alternativ baut z.B. Westfalia individuell AHK´s mit Hersteller-Gutachten, welches vom TüV akzeptiert wird. Kostet je nach Fahrzeug so um 2.000,- EURO.
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Änhangerkupplungen (allgemein)
Also ich müßte mich erkudigen aber 4 stellig kommt mir schon recht hoch vor. Bist du dir sicher das Wesfalia noch einzelanfertigung macht? Wir sind Westfaliavertragshändler u.a. für AHK und als ich eine für meine 17m gesucht habe konnten Sie mir nicht helfen. Haben auch keine Einzelanfertigung angeboten. Also wenn du dir da sicher bist, wüßte ich gerne wer dafür der Ansprechpartner ist dann könnte ich es beim Camping Oldie Club publik machen. Da sind wir immer auf der Suche nach neuen Quellen für AHK.Nicht für ungut.Gruß Claudia
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Hi Claudi,die Info hab ich von einen COC Mitglied aus Essen. Ist allerdings schon 2 Jahre her, so daß ich mich nicht darauf festnageln lassen möchte.Einfach mal bei Westfalia anrufen#GrußAndreas
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Das Problem scheint mir eher beim Zugwagen als bei der Anhängekupplung zu liegen.Notfalls stellt wie oben schon beschrieben eine Firma auch ein Einzelstück her, incl. TÜV-Gutachten für die Kupplung, nicht aber für das Fahrzeug. Da muß dann eine Einzelabnahme gemacht werden, meist finden sich aber doch alte Unterlagen mit Angaben über die Anhängelast. Also ich würde da kein großes Problem sehen. Die AHK für mein 63er Cadillac Eldorado Cabrio war auch eine Einzelanfertigung, der Eintrag war kein Problem. Die anderen ( Kapitän P 2,5, KAD A )waren schon immer an den Fahrzeugen und damit eingetragen
- Th. Dinter
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Hi,es gibt einige Firmen, die Einzelanfertigungen von Ahk. herstellen. Auch solche, bei denen die Anhängelast über die vom Fahrzeughersteller weit hinaus geht.Z.B. für einen Camaro Bj.Ende der 60iger.Zulässige Anhängelast 4,5t. Die Verstärkungen im Fahrzeugheck sahen aus wie bei einem mittleren Lkw. Tüv-Abnahme dauerte knapp einen Tag. Kosten für die gesamte Sache: 1,50 DM/pro kg Anhängelast.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo zusammen!Nur kurz, da ich kaum Zeit habe....Bei jeder "Selbstbaukupplung" müssen umfangreiche Berechnungen durchgeführt werden. Das wär ja noch zu machen... Aber es ist auch ein Dauerschwingversuch erforderlich!! (Technische Anforderung TA31) Das ist natürlich teuer und nicht auf einer normalen Prüfstelle zu machen. Dafür gibts die vom KBA anerkannten Prüflaboratorien. Der Anbau ans Fahrzeug muß natürlich auch noch geklärt werden aber da gibts in 99% der Fälle schon was.Wenn dann alles geklärt ist gibts eine Einzelbetriebserlaubnis. Besser ist es natürlich das ganze über einen Hersteller abzuwickeln, wenn der so etwas anbietet. Denn die "Dauerkunden" bekommen bei den Prüflaboratorien sicher eines besseren Preis...Übrigens - Max. Anhängelast:Pkw: zGG (bzw. max. 3.500kg)best. Geländewagen:1,5*zGG (bzw. max. 3500kg)Lkw mit durchgehender Bremse: 1,5*zGGbzw. max. Herstellerangabe (Fahrzeugherst.)Zwei-/Dreiräder: 0,5*zGG (mit Beiwagen: 0,5*(zGG+75kg) bzw. max. 750kgGruß Chris
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Zur Briefkopie!Eine Briefkopie ist kein Dokument worauf der TÜV-Ingenieur seine Eintragung stützen kann und ist daher "wertlos"! Die Briefkopie sagt ja nichts darüber aus auf welche Daten diese Eintragung gestützt ist. Hat mir der TÜVler erklärt und ist ja auch logisch.Fazit: Eine Briefkopie ist kein Mittel um eine Eintragung einzufordern!!! Meist wird darauf auch sehr negativ reagiert!Gruß ChrisGruß Chris
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Diese Erfahrung habe ich nicht gemacht - ganz im Gegenteil, die Kopie eines Briefes hat den TÜV-Ing. dann doch überzeugt, daß es geht und er hat mir dann auch den Eintrag zugestanden.Die Kopie des Briefs wurde keinesfalls negativ bewertet!MarkusP.S.: In meinem Fall ging es allerdings nicht im eine AHK, sondern bei meiner Serie 1 Fulvia um die Eintragung der größeren Reifen der Serie 2+3 Fahrzeuge. Hier ist der Ermessensspielraum des Prüfers sicher ein wenig größer als bei einer AHK!
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HalloNun ja die Briefkopie erleichtet den Eintrag weil der Prüfer vorhandene Daten übernehmen kann und ein Typprüfmuster zum Vergleich hat.Schade das Peka nicht mehr ist.Grüsse
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Hallo,Also ich hab noch mal nachgefragt bei meinem TÜV-Prüfer (Der hat echt Ahnung, ist gut drauf und gibt sich immer mühe - so was gibts auch!!!)Ein Fahrzeugbrief kann definitiv keine Grundlage für eine Eintragung sein! Denn die Daten die im Fahrzeugbrief stehen sind ja quasi nur für die Beschreibung da. Welche Prüfzeugnisse (z.B. Festigkeitsgutachten, Prüfberichte, Herstellerbescheinigung, etc.) Grundlage dieser Eintragung war geht ja aus dem Brief nicht hervor! Deshalb kann sich der TÜV-Prüfer auch nicht darauf beziehen. Er würde ja zum Beispiel eine Felge Eintragen von der er gar keine Daten hat ausser den Maßen aus dem alten Brief. Und da die Prüfer auch nur nach den Anweisungen der Gesetze und Verordnungen handeln dürfen (müssen) und aus Qualitätssicherungsgründen dies auch belegen müssen ist eine Breifkopie als Basis für eine Eintragung nicht akzeptabel. Klingt für mich sehr logisch! Denn wenn mal was passiert und ein Richter fragt auf welcher Grundlage die Eintragung denn erfolgt ist, und die Antwort des TÜV-Prüfers ist: "Briefkopie" - kann er sich wohl einen neuen Arbeitsplatz suchen. Dafür brauchts ja auch keinen Sachverständigen, das könnte auch ein Grundschüler abschreiben.Soweit die Ausführungen des TÜV-Prüfers. Ich hoffe ich hab auch nichts unterschlagen.Was für ein Typprüfmuster meinst Du???Gruß Christoph