Frage zur Schuldrechtsmodernisierung
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Frage zur Schuldrechtsmodernisierung
Im Anfangstext steht, dass die Frist der Verjährung von 30 auf 3 Jahre gefallen ist. Wenn das so ist, muß ich mich sputen, dass meine Titel nicht verfallen.Hat da jemand konkrete Infos bzw. Internetverlinkungen?
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Frage zur Schuldrechtsmodernisierung
Hallo Frank,der Titel verfällt nicht nach 3 Jahren. Das bleibt bei 30 Jahren. Es handelt sich vielmehr um die Zinsen die seit dem anfallen auf die Forderung. Es sei denn, diese sind auch im Titel vermerkt ( so verstehe ich das zumindest aus dem von mir geschriebenen Link ).Na ja, und natürlich für andere Forderungen. Da gilt so eine 3 Jahres Frist auch. Aber gibt auch zahlreiche Ausnahmen und Extrafälle. GrüßeTom
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Frage zur Schuldrechtsmodernisierung
Danke Tripower, solche eine gut gegliederte Darstellung, die ja keine "Rechtsberatung im Einzelfall" ist, wäre auch zu anderen Forumsthemen beispielgebend. Gib doch mal Ulrich/uvm121 Unterstützung. Gruß. Rolf