Gewerbliche Nutzung H- Kennzeichen
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Gewerbliche Nutzung H- Kennzeichen
Zitat:Original erstellt von Joey am/um 11.03.08 12:53:52[...]Nun hat er eine "H"-Taxe und darf ganz offiziell gewerblich in die Umweltzone fahren.[...]Cool! Kannst du mir seine Handy-Nr. mailen?Den bestell' ich mir nächstes Mal wenn ich in Tegel stehe.ventilooft per Taxe in Bärlin unterwegs ...
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Hallo, ich bin Selbständig und nutze ausschließlich Oldtimer mit H-Kennzeichen. Sowohl privat als auch gewerblich.Aber Vorsicht: Es kommt immer auf die Art und Weise an:Wie mein Vorredner schon gesagt haben, sind die Vorschriften dreier Behörden unabhängig voneinander zu beachten.1.) TÜV. Um ein Oldtimergutachten zu erlangen (und zu behalten) muß das Fahrzeug die allseits bekannten Kriteriken erfüllen. Bei gewewerblicher Nutzung ist als Besonderheit eigentlich nur eine evtl. (Werbe-)Beschriftung zu beachen, denn tatsächlich enspricht z.B. eine email Adresse auf dem Lack NICHT der Oldtimer-Anforderung (logisch, vor 30 Jahren gab es noch kein Internet). Liegt aber ein Zettel mit einer email-Adr hinter der Windschutzscheibe, ist dies dagegen zulässig, genauso wie das (vorrübergehend) von innen an die Scheibe geklebte Pizzataxischild.2.) Zulassung. Es gibt keinen gesetzlich formulierten Grund warum die Zulassung eines H-Kennzeichen-Oldtimers auf eine Firma oder einen Gewerbetreibenden verweigert werden darf, sofern man nicht gegen die Zulassungsbestimmungen verstößt. Stichwort "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes".Falls also eine Zulassungsbehörde fragen sollte, als Nutzungsart nur zwei Dinge nennen: Pfege des Kulturgutes und Werbeeffekt. 3.) Finanzamt. Solange man nicht gegen eines der beiden vorgenannten Punkte verstößt, gibt es auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Das bedeutet aber im Umkehrschluss man muß auf jedenfall die Bestimmungen einhalten die zum Führen eines H Kennzeichens gesetzlich vorgeschrieben sind. Nochmal Stichwort "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Wer also seinen heruntergekommenen Oldtimer-LKW-Kipper ausschließlich zum transportieren von Bauschutt benutzt wird erhebliche Probleme bekommen diese Nutzung als Pflege des Kulturgutes darstellen zu können. Wer allerding mit einen offensichtlich gut gepflegten LKW Kipper "saubere Materialien transportiert (die auch das Fahrzeug z.B. nicht beschädigen weil eine Gummimatte darunterliegt usw.) der kann diese Fahrt durchaus als Pflege des Kulturgutes mit gleichzeitigem Interesse des gewerbetreibenden an Werbung darstellen. Noch viel einfacher ist es mit Oldtimer PKWs. Fast jede Fahrt, ob zur Arbeit oder zu Kunden usw. kann eine "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sein. Wer diesen Grundsatz beachtet und danach handelt, wird auch keine Probleme bekommen (Hab schon 2 Steuerprüfung problemlos mit meinen Gewerbe-Oldtimern bestanden). 4.) Nochmal Finanzamt: Oft führt Unwissenheit zu Problemen mit dem Finanzamt. Daher bitte immer daran denken das die Steuern für H-Kennzeichen keine(!!!) KFZ-Steuern sind. Sie können also auch nicht als solche (KFZ-KFZ-Steuern) abgesetzt werden. Rainer
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Hallo Rainer,den letzten Satz musst Du mir mal erklären. Wie kommst Du zu der Annahme dass KFZ Steuern beim H Kennzeichen keine KFZ Steuern sind?Ich sitze gerade bei einer Überweisung für KFZ Steuer für einen Oldtimer, wohin überweisen? Nicht an das Finanzamt unter der KraftSt-Nummer? Nicht unter Abgabeart Kraftfahrzeugst?Schon seltsam, oder?Ich fahre(seltsam)freundlich grüssender ka
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Im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird erklärt wofür Steuern erhoben werden, Zitat: § 1 Steuergegenstand Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1.das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen.(2. und 3. habe ich weggelassen)4.die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen...Im Klartext bedeutet dies das für "normale Fahrzeuge" Steuern fürs Halten erhoben werden. Bei Oldtimern steht aber nichts von Halten, sondern dorst steht das die Steuern NUR für die ZUTEILUNG eines Oldtimer-Kennzeichens erhoben werden.Wenn Du meinst das dies doch das gleiche ist, dann google doch mal nach dem Begriff "Steuerermäßigung Schwerbehinderte Oldtimer".Da wurde höchst richterlich entschieden das ein Antrag auf KFZ-Steuerminderung für einen Schwerbeschädigten abgelehnt werden muss weil für das Halten von Oldtimer überhaupt gar keine Steuern erhoben werden. In dem Urteil wurde der feine, aber entscheidende Unterschied genau erklärt.Rainer
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und wofür genau zahl ich dann die 192€??
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Für die jährlich wiederkehrende Zuteilung deines H-Kennzeichens? GrußUli
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Nach neuester Meldung von Auto-Classic ist das Verbot der gewerblichen Nutzung von H-Kennzeichen zwar aus der FZV gestrichen worden, dennoch gelte es weiter, da dem Gesetzgeber hier angeblich so etwas wie ein Fehler unterlaufen sei!Was soll den das heißen?Sind neue Gesetze und Vorschriften plötzlich nach Belieben wieder ungültig, indem hinterher behauptet wird, sie seien nur versehentlich zustandegekommen?Klaus
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Ach, einfach die unwichtigen Gesetze und die dummen Richtlinien ignorieren!
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Mangelnde Abstimmung zwischen Verkehrs- und Finanzministerium ist der Grund dieser zweideutigen Gesetzauslegung. Laut FZV ist gewerblicher Einsatz erlaubt, kann aber Steuerhinterziehung zur Folge haben.Es gibt viel zu tun, was uns sorgfältigere Beamte hätten ersparen können.Beste GrüßePeter
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Peter, ich habe mit der Tante vom Finanzamt BO. telefoniert, ihr die Sache ganz deutlich geschildert, ich sagte ihr, ich hätte da eine Geschäftsidee mit einem H-zugelassenen Kleinbus und bekam als Antwort: "Uns interessiert das nicht!" Gewerbe anmelden und fertig. Also, zwischen der Zulassungsstelle und dem Finanzamt scheint eine große Lücke zu geben.GrüßeChristophPS und denkt daran: Wo kein Kläger, da kein Richter und macht die Pferde nicht unnötig scheu.