Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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DSepeur
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von DSepeur » Fr 15. Feb 2008, 21:47

Hallo,ich hätte da mal eine Frage zur Wiederzulassung eines Wagens, der schon mit H-Kennzeichen zugelassen war.Wir holen den Wagen morgen ab und möchten ihn natürlich Montag direkt zulassen.Der Vorbesitzer hatte ihn letzte Woche abgemeldet. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Wagen mit H-Kennzeichen zugelassen.Heute morgen rief ich auf der Zulassungsstelle an, die mir mitteilte, dass ich für die Zulassung mit H-Kennzeichen ein "Gutachten" benötige. Das wurde aber schonmal für diesen Wagen gemacht. Auf Grundlage dieses Gutachtens hatte der Wagen beim Vorbesitzer ein H-Kennzeichen bekommen.Der Vorbesitzer hat das Gutachten aber nicht mehr. Er hat es bei der Zulassungsstelle abgegeben, als er den Wagen mit H-Kennzeichen zugelassen hat.Nun meine Frage an Euch. Muss ich wirklich nochmal ein Gutachten haben, um den Wagen nach einer Woche Abmeldung hier bei mir wieder zuzulassen oder ist das Humbug? Kennt vielleicht jemand einen Link wo ich nachlesen kann, was ich für eine Wiederzulassung als Historisches Fahrzeug brauche, wenn dieses so zugelassen war und nur eine Woche abgemeldet war?Vielen Dank für Eure AntwortenDaniel

hallo-stege
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von hallo-stege » So 17. Feb 2008, 09:00

Hallo Daniel,Normalerweise sollte das "H-Kennzeichen" als entsprechende Abgas(!)Schlüsselung im Fahrzeugbrief bzw. ZB II eingetragen sein. Dann musst Du auch kein Gutachten bei der Ummeldung mehr vorlegen.Falls Deine Zulassungsstelle trotzdem ein neues Gutachten verlangt, verweise sie an die Zulassungsstelle, die das Gutachten eingezogen hat.Gruss von Frank

GP700
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von GP700 » So 17. Feb 2008, 09:49

Hallo,ist so ein H-Gutachten denn unbegrenzt "haltbar"? Ich denke dabei daran, dass die Kriterien im letzten Jahr verschärft wurden. Gibt es einen Bestandsschutz auch bei Halterwechsel und evtl. mehrjährige Stilllegung? Ich habe aktuell auch so einen Patienten, der vor über 10 Jahren ein H-Gutachten erhalten hat, seit 2,5 Jahren abgemeldet ist und den ich jetzt nach der Instandsetzung wieder auf 07er Kennzeichen fahren möchte.Ein Anruf bei der Zulassungsstelle ergab, ich solle doch mal vorbei kommen, dann würde man sehen...Gibt es Rechtssicherheit, so dass ich mit Argumenten und nicht als Bittsteller beim SVA auftreten kann?Herzliche Grüße aus der Eifel, René

gagamohn
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von gagamohn » So 17. Feb 2008, 11:55

Ein H-Gutachten ist nicht unbegrenzt haltbar, allerdings wenn die H-Abnahme im Fahrzeugbrief eingetragen ist gilt es unbefristet. GrussBernd

GP700
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von GP700 » So 17. Feb 2008, 12:33

Danke Bernd,nochmal für mich: Im Brief ist eine handschriftliche Änderung, mit Stempel der Stadt Köln besiegelt. Die Schlüsselnummer 00 wurde in 98 geändert. Heißt das, ich habe Anspruch auf eine Eintragung für das vorhandene 07-Kennzeichen ohne erneute Begutachtung? Die letzte HU war am 6.7.2004, am 7.7.2004 wurde der Wagen dann abgemeldet. Anfang April würde ich ihn gerne wieder zulassen.Herzliche Grüße, René

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Th. Dinter
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von Th. Dinter » So 17. Feb 2008, 18:32

....daß Du da einen Anspruch hast, davon würde ich nicht ausgehen.Du hattest ja 4 Jahre Zeit, was zu ändern...., bzw das Fahrzeug ist mittlerweile nicht mehr H-fähig(weil fast Schrott).....und 07 ist eben dann nicht H(und um ihn wieder zuzulassen, müßtest Du ja ebenfalls zum TÜV...)grußthomasBeitrag geändert:17.02.08 17:33:25
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

er ka
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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von er ka » So 17. Feb 2008, 19:56

Hallo Thomas,mit Verlaub, aber ich sehe die Situation anders.Die Schlüsseländerung durch Eintragung des H Gutachten in 0098 (Oldtimer) und somit historisch erhaltenswertes KFZ sollte und wird bei jeder HU durch in Augenscheinnahme mitgeprüft/mitgeprüft werden. Die HU ist ja in diesem Falle eh erforderlich und somit die Überprüfung. Da als Grundkriterium die 0098 eingetragen ist muss auch dieses bei erneuter Zulassung berücksichtigt werden und bei ordnungsgemässer, bestandener HU automatisch die Erteilung des H Kennzeichen bei Wiederzulassung erfolgen,Deshalb sehe ich hier keine Probleme, ausser einer gewissen Ahnungslosigkeit irgendwelcher Behörden.Ich fahre(0098)freundlich grüssender ka

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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von GP700 » Mo 18. Feb 2008, 10:20

Tja Ronald,und genau hier liegt das Problem. Die fundierte Ahnungslosigkeit der MA des SVA bedingt es, dass man mit falschen Aussagen -überzeugend vorgetragen- abgewimmelt wird. Könnte man die Mitarbeiter(innen) mit überzeugenden, am besten behördlicherseits formulierten Schriftstücken, eines Besseren belehren, wäre man einen gr0ßen Schritt weiter. Ich sehe bei meinem Wagen überhaupt kein Problem, ein "H-Gutachten" zu erlangen, sehe aber nicht ein, dafür wieder annähernd 100 Euro an eine in Sachen Oldtimer nicht minder unqualifizierte Kittelträgerorganisation zu berappen. Ein Gutachten liegt in einer anderen Stadt bei derselben Behörde und muss nur angefordert werden.Meine bisherige Erfahrung lehrt mich, dass man mit vernünftigen Argumenten gar nichts erreichtHerzliche Grüße aus der Eifel, René

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Frage zur Wiederzulassung als historisches Fahrzeug

Beitrag von uwm121 » Mo 18. Feb 2008, 11:07

Nein-es ist nicht dieselbe Behörde.Es ist ein anderes Straßenverkehrsamt mit eigenen selbstgebastelten Regeln.Der Unsinn fängt doch schon damit an,daß ich mein selbstbezahltes Gutachten abliefern soll-das Amt käme durchaus mit einer Kopie aus.Das letzte GA habe ich mir vom Tüv kopieren und abstempeln lassen-sozusagen als beglaubigte Zweitschrift.Grüße

er ka
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Beitrag von er ka » Mo 18. Feb 2008, 11:14

Hallo Rene,genau da darf gar kein Problem liegen, die Schlüsselnummern sind für alle SVA gleich und selbst der dümmste Mitarbeiter da wird an seinem Bildschirm sehen können bei der Eingabe der Schlüsselnummer aus dem Brief 0098 bedeutet Oldtimer.Bei keiner Schlüsselnummer tritt eine Änderung nur durch vorübergehende Stilllegung ein.Da würde ich mir kurzer Hand den Abteilungsleiter und/oder Vorgesetzten zur Brust nehmen, danach sollte es passen.Ich fahre(keine Skrupel in solchen Fällen)freundlich grüssender ka

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