Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

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oldsbastel
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Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Beitrag von oldsbastel » Di 2. Okt 2007, 13:01

Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 12:07:30Auch der Metzger hat die Gewährleistung zu übernehmen, wenn er an Privat verkauft. Ansonsten würde die eigentliche Schutzregelung (es geht ja nicht nur um KFZ) völlig aufgeweicht, weil jedesmal nur das Kerngeschäft betroffen wäre.Gerade das ist ja der Schwachsinn! Wie soll denn ein Gewerbetreibender die Gewährleistung für eine Ware übernehmen, die weder zu seinem Lieferprogramm und schon gar nicht zu seinem Kerngeschäft gehört und von der er auch keine Ahnung hat. Er ist dabei Laie wie jeder andere Endverbraucher auch. Hänsel übernimmt privat auch keine Gewährleistung für einen gebrauchten Fernseher oder ein KFZ, das er Gretel verkauft.Oder anders: Erkläre mir bitte mal die Logik, nach der du als Anwalt oder ich als Ing.-Büro die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen übernehmen sollen, der bei uns beiden als Firmenfahrzeug (und damit lediglich als technisches Arbeitsmittel) lief. Der Handel mit Waren gehört bei uns beiden nicht zum Kerngeschäft. Wir beide haben ausbildungsbedingt keine Ahnung von Autos (oder von mir aus auch von Computern o.ä.) und lassen diese Geräte deshalb z.B. ja nicht ohne Grund in der Werkstatt warten. Was also bitte soll dieser Quatsch? Außerdem: Wo bitte ist der Unterschied, ob ich gewerbetreibender Laie dir gewerbetreibendem Laien ein Gerät verkaufe oder dem Endverbraucher.Glaub mir, ich kann im Produkt- und Haftungsrecht tätigkeitsbedingt schon so einiges nachvollziehen, wo sich jedem anderen die Haare sträuben, aber diese Regelung entbehrt schon im Ansatz jeglicher Vernunft. Das lässt sich auch nicht schön reden!Beitrag geändert:02.10.07 13:16:28

eddie
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Beitrag von eddie » Di 2. Okt 2007, 13:22

Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 02.10.07 13:01:11Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 12:07:30Auch der Metzger hat die Gewährleistung zu übernehmen, wenn er an Privat verkauft. Ansonsten würde die eigentliche Schutzregelung (es geht ja nicht nur um KFZ) völlig aufgeweicht, weil jedesmal nur das Kerngeschäft betroffen wäre.Gerade das ist ja der Schwachsinn! Wie soll denn ein Gewerbetreibender die Gewährleistung für eine Ware übernehmen, die weder zu seinem Lieferprogramm und schon gar nicht zu seinem Kerngeschäft gehört und von der er auch keine Ahnung hat. Er ist dabei Laie wie jeder andere Endverbraucher auch. Hänsel übernimmt privat auch keine Gewährleistung für einen gebrauchten Fernseher oder ein KFZ, das er Gretel verkauft.Oder anders: Erkläre mir bitte mal die Logik, nach der du als Anwalt oder ich als Ing.-Büro die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen übernehmen sollen, der bei uns beiden als Firmenfahrzeug (und damit lediglich als technisches Arbeitsmittel) lief. Der Handel mit Waren gehört bei uns beiden nicht zum Kerngeschäft. Wir beide haben ausbildungsbedingt keine Ahnung von Autos (oder von mir aus auch von Computern o.ä.) und lassen diese Geräte deshalb z.B. ja nicht ohne Grund in der Werkstatt warten. Was also bitte soll dieser Quatsch? Außerdem: Wo bitte ist der Unterschied, ob ich gewerbetreibender Laie dir gewerbetreibendem Laien ein Gerät verkaufe oder dem Endverbraucher.Glaub mir, ich kann im Produkt- und Haftungsrecht tätigkeitsbedingt schon so einiges nachvollziehen, wo sich jedem anderen die Haare sträuben, aber diese Regelung entbehrt schon im Ansatz jeglicher Vernunft. Das lässt sich auch nicht schön reden!Beitrag geändert:02.10.07 13:16:28Jep, genau so sieht es aus!Und diese Gewährleistungsreform hat aus einem früher kunterbunten Gebrauchtwagenmarkt mit schier unendlicher Auswahl und allen Preislagen einen grauen Einheitsbrei mit 3 Jahre alten silbernen TDI-Kombis und scheußlichen Familienminivans gemacht...

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Beitrag von Privra » Di 2. Okt 2007, 15:57

Gut, dann zieht mal Grenzen:Ein Nutzwagenhändler verkauft einen PKW - Kerngeschäft oder nicht?Ein Metzger verkauft in der Metro eingekaufte Büchsenwurst, Kerngeschäft oder nicht?usw. usw. Der gerade 18jährige macht sich mit einem KFZ-Handel selbständig, bei seinem ersten Verkauf tritt der Mangel auf, er hat also noch keine Erfahrungen, muss keine Gewährleistung geben???Bei jedem Fall kämen die Verkäufer aus den Löchern gekrochen und würden argumentieren, dass dieses Geschäft gerade nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört, der Verbraucher müßte dann beweisen, dass es anders ist. Damit ist der gewollte Verbraucherschutz faktisch ausgehebelt.Wenn es mir auch für den Metzger leid tut. Ganz witzig hierzu:http://www.jur-abc.de/cms/in.../cms/index.php?id=244Das Urteil wurde nach meiner Kenntnis übrigens in der Berufung kassiert.Noch mal, der Verbraucher ist für den Gesetzgeber die 80jährige halbblinde, schwerhörige, gerade noch zurechnungsfähige lahme Großmutter, der Unternehmer ist ein Haifisch im Haifischbecken Wirtschaft. Oma muss geschützt werden. Der Haifisch ist selbst Schuld, wenn er gefressen wird. Und noch mal, es gibt für ihn genug Möglichkeiten, dem "Fallstrick" (wenn es denn einer ist) Gewährleistung zu vermeiden. Es ist eben dann gerade nicht sein Badewasser, wenn er Gebrauchtwagen verkauft - und er springt absichtlich rein.Ob ich das für gut und fair halte - ist eine andere Frage. Ob ich mich darüber aufrege, wieder eine andere - die Lösung des Kollegens zu "Öfchen" klingt gut, aber sie ist derzeit nicht "Recht".

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Beitrag von oldsbastel » Di 2. Okt 2007, 16:14

Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 15:57:11Ein Nutzwagenhändler verkauft einen PKW - Kerngeschäft oder nicht?Kerngeschäft, weil Fahrzeugbranche.Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 15:57:11Ein Metzger verkauft in der Metro eingekaufte Büchsenwurst, Kerngeschäft oder nicht?Kerngeschäft, weil FleischerhandwerkZitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 15:57:11Der gerade 18jährige macht sich mit einem KFZ-Handel selbständig, bei seinem ersten Verkauf tritt der Mangel auf, er hat also noch keine Erfahrungen, muss keine Gewährleistung geben???Kerngeschäft, weil FahrzeugbrancheDie Grenzen sind schon sauber zu ziehen. Man muss sich nur Mühe geben.Ursprünglich dachte man auch mal, batteriebetriebene Geräte könnten nicht sauber aus der EMV-Richtlinie ausgeklammert werden. Und? Es geht doch.Armbanduhren und Kugelschreiber fallen per Maschinen-Definition unter die Richtlinie 98/37/EG plus 9.GPSGV. Und, hast du dort schonmal eine CE-Kennzeichnung gefunden? Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 15:57:11 Es ist eben dann gerade nicht sein Badewasser, wenn er Gebrauchtwagen verkauft - und er springt absichtlich rein.Auch der Haifisch muss halt ab und zu sein Badewasser wechseln.Beitrag geändert:02.10.07 16:21:14

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Beitrag von Privra » Di 2. Okt 2007, 16:23

Zitat:Die Grenzen sind schon sauber zu ziehen. Man muss sich nur Mühe geben.Auch der Haifisch muss halt ab und zu sein Badewasser wechseln.Oldbastel, Du hast jetzt die Grenzen gezogen, nimm es mir nicht übel, ich habe jetzt keine Lust darüber zu streiten, jeden der Einzelnen Fälle kann man auch anders sehen und noch 10.000 dazu erfinden, über die man jeweils streiten kann.Wenn Haifisch Wasser wechselt, dann ist es eben SEIN RISIKO.JensP.S.: Es gab hier schon paar mal Kritik, dass die Juristen sich bei solchen Fragen zurück halten. Genau diese Diskussionen sind der Grund. Dieser Rattenschwanz an Diskussionen hängt häufig hinten dran Eigentlich wollte ich im ursprünglichen Threat helfen.JensBeitrag geändert:02.10.07 16:44:30

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Beitrag von oldsbastel » Di 2. Okt 2007, 16:52

Das Problem werden WIR ohnehin nicht lösen. Wenn Oma das Badewasser wechselt, dann gibt es dabei auch ein gewisses Maß an Lebensrisiko und ziviler Selbstverantwortung - auch für Oma!Dieser Schwachsinn aufgrund handwerklicher Fehler des Gesetzgebers geht mir nur allmählich auf die Nerven.Ein ähnlicher Quatsch läuft gerade zwischen der Marktaufsicht, den Herstellern von auswechselbaren Ausrüstungen und den Herstellern der Grundmaschinen. Auch hier versucht man gerade von staatlicher Seite (AAMÜ), den Herstellern von auswechselbaren Ausrüstungen die Verantwortung für die Grundmaschinen aufs Auge zu drücken, obwohl die darauf keinerlei Einfluss haben - und zwar ohne Rücksicht auf Verluste und unter massivem politischen Druck seitens des AAMÜ! Mindestens 2 Betriebe sind derzeit davon betroffen, wobei dieser Schwachsinn für einen mit seinen 60 Mitarbeitern durchaus existenzbedrohend werden kann.Da ich bei dem Prozess mit dabei bin, werde ich live erleben, ob es seitens des Gesetzgebers noch ein Restmaß an Logik gibt. Nachdem, was ich hier jeden Tag erlebe, habe ich so allmählich meine Zweifel ...Beitrag geändert:02.10.07 17:02:55

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Beitrag von Privra » Di 2. Okt 2007, 17:15

Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 02.10.07 16:52:09Das Problem werden WIR ohnehin nicht lösen. Wenn Oma das Badewasser wechselt, dann gibt es dabei auch ein gewisses Maß an Lebensrisiko und ziviler Selbstverantwortung - auch für Oma!Dieser Schwachsinn aufgrund handwerklicher Fehler des Gesetzgebers geht mir nur allmählich auf die Nerven.Genau da liegt das eigentliche Problem - der Verbraucher wird mittlerweile derart geschützt, dass er faktisch wieder entmündigt wird. Eine Tendenz, die deutlich zugenommen hat mit einer Regierungsbeteiligung der Grünen (Kynast), der zunehmenden gesetzgeberischen Einflüssen aus der EU und der allgemeinen Tendenz aus Amerika. Ich habe mittlerweile mindestens einmal die Woche Leute zur Beratung, die glauben, dass man jeden Vertrag binnen vier Wochen sowieso widerrufen kann. Selbstverantwortlichkeit für das eigenen Handeln ? Fehlanzeige! Allerdings habe ich genauso oft Verbraucher hier sitzen, die mit allen Mitteln über den Tisch gezogen werden. Handwerker- oder Kaufmannsehre - genau so Fehlanzeige.Das Problem nennt sich sinkende Moral in ALLEN Bevölkerungsteilen, und die ist durch Gesetze nur eingegrenzt ausgleichbar. Jens

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Beitrag von oldsbastel » Di 2. Okt 2007, 17:29

Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 17:15:42... und der allgemeinen Tendenz aus Amerika. Wobei sich die EU und USA in ca. 10 bis 15 Jahren zumindest hinsichtlich Produkthaftung weitgehend angeglichen haben werden. Bewegung gibt es auf beiden Seiten. EU -> USA und USA -> EU.Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.10.07 17:15:42Das Problem nennt sich sinkende Moral in ALLEN Bevölkerungsteilen, und die ist durch Gesetze nur eingegrenzt ausgleichbar. Wobei sich die Frage stellt, ob es die schwachsinnigen gesetzlichen Regelungen aufgrund der sinkenden Moral gibt, oder ob es die sinkende Moral aufgrund schwachsinniger geetzlicher Regelungen gibt ...Beitrag geändert:02.10.07 17:38:47

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