Rechtmässigkeit von Werbe-email
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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- Registriert:Di 18. Jul 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Moin, aus aktuellem Anlass:1) Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass die Zusendung von Werbe-email oder Newsletters nur geschehen darf, wenn man zuvor ausdruecklich sein Einverstaendnis dazu gegeben hat.2) In den vorgeschriebenen Datenschutzerklaerungen deaktiviere ich diese Option grundsaetzlich. Und komischerweise aktiviert sich diese Option ab und zu mal von alleine.3) Und noch sehr viel komischer ist es, dass diese Option trotz manueller Deaktivierung sofort zurueckgesetzt wird und nicht erhalten bleibt .... grrrrrrrrr.....Irre ich bei Punkt eins??Wenn ich nicht irre, wie waere dann gegen den Versender solcher mail vorzugehen?Besser noch: der Versender sollte Deratiges umgehend rueckgaengig machen..... und die Ruecksetzung a) ermoeglichn und b) erhaltenNDderSpam-undWerbeemailversenderauchmalaufandereListensetzt...Beitrag geändert:20.10.2006 17:05:09
- oldsbastel
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- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Rechtmässigkeit von Werbe-email
Zitat:Original erstellt von ND am/um 20.10.2006 16:58:071) Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass die Zusendung von Werbe-email oder Newsletters nur geschehen darf, wenn man zuvor ausdruecklich sein Einverstaendnis dazu gegeben hat.Jein! Du musst zwischen gewerblich und privat unterschieden.Privat: Die Einverständniserlärung muss dem anrufenden Unternehmen vor dem Anruf schriftlich vorliegen. Das dürfte praktisch kaum der Fall sein.Gewerblich: Der Anrufer kann das Einverständnis annhemen, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre ein Geschäftskontakt bestanden hat. Ein Geschäftskontakt hat bestanden, wenn du etwas bestellt hast, aber auch wenn du einen Katalog oder einen Vertreter angefordert hast.Das Ganze findest du in §7 UWG.
Rechtmässigkeit von Werbe-email
Zitat:Ein Geschäftskontakt hat bestanden, wenn du etwas bestellt hast, aber auch wenn du einen Katalog oder einen Vertreter angefordert hast.Eine einmalige Bestellung oder Kataloganforderung reicht allerdings i.d.R. nicht aus.Im Auftrag von Mandanten, die sich durch unerwünschte Werbemails genervt fühlen, habe ich schon des öfteren die jeweiligen Absender abgemahnt - zumeist mit Erfolg!Mit advokatischen GrüßenTripower
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