H-Kennzeichen aberkannt?!
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
-
- Beiträge:25
- Registriert:Sa 19. Mai 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Liebe Leute, erstmal vielen Dank für die Hilfe bei meiner Frage, den allgemeinen Zustand zur H-Abnahme betreffend!Mein /8 ist abgenommen - mit H-Zulassung!!!Aber jezz gehts weiter:Die Restaurierung war nicht soooo teuer, die Farbe ham wir (leider) nicht sonderlich gut aufbringen können, und: wie es kommen musste:Nach all dem Regen in letzter Zeit rostet das Wägelschen ein wenig an der einen und anderen Stelle.Nicht schlimm, könnte aber schlimmer werden!Gibt es für ÜRGENDJEMANDEN ( offiziellen!) die Möglichkeit zu sagen: " Ach nö, der ist ja nun wirklich nicht mehr schön, dem tun wir mal das H-Kennzeichen aberkennen?!!!Ich freue mich auf Eure Mutmaßungen und Urteile!!Lieben Gruß aus Braunschweig, Dieter
-
- Beiträge:1404
- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Oldie-Freunde,das mit der möglichen Aberkennung der H-Nummer sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn sollte dieser Fall tatsächlich einmal eintreten, dann ist die gesamte Betriebserlaubnis futsch, da es sich ja hier um eine "besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer" handelt. Was noch viel unangenehmer ist: In $21 steht versteckt drin, dass ein Fahrzeug, das einmal eine H-Nummer erhalten hat, künftig nur noch damit oder mit Roter 07er-Nummer angemeldet werden kann. Das kann bedeuten, dass es kein Zurück zur normalen Zulassung mehr gibt, wenn das Auto einmal im Brief bzw. in Flensburg als "Oldtimer" aktenkundig geworden ist. Wer eine H-Nummer beantragt, sollte sich also seiner Sache sicher sein, ob er den guten Zustand auf Dauer erhalten kann. Ich bin mal gespannt, wann der erste Fall dieser Art für Schlagzeilen sorgt. TschüssKlaus
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Dieter,wie die 07er-Kennzeichen werden auch die H-Kennzeichen meistens unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zugeteilt, das heißt, wenn der Behörde Gründe vorliegen, die die Entziehung des Kennzeichens rechtfertigen, kann sie das durch aus tun. Diese Möglichkeit ist aber zum Glück nur theoretisch, mir ist bis jetzt kein Fall bekannt geworden, das es gemacht wurde.Mal abgesehen von neidischen Nachbarn, die Dir das H-Kennzeichen nicht gönnen, könnte Unheil beim nächsten TÜV-Termin drohen. Auch wenn Dein /8 noch verkehrssicher ist, könnte der Prüfer am "guten Pflegezustand" zweifeln, der ja Bedingung für das H-Kennzeichen ist. Das ganze ist - wie immer bei Behörden - Ermessenssache aber ich würde natürlich so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten und auch an der Optik was tun.
-
- Beiträge:133
- Registriert:Fr 7. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Klaus,kannst Du mal etwas konkreter werden?! Ich kann nicht nachvollziehen woher Du das ableitest!!! (...kein zurück zur normalen Zulassung, etc.)Für die Aberkennung gilt übrigens §17 StVZO entsprechend.Gruß Christoph
-
- Beiträge:960
- Registriert:Fr 7. Apr 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo!Eine normale Zulassung nach der H-Zulassung sollte ohne weiteres möglich sein - ich kann da nichts Verstecktes entdecken! Bin sehr gespannt.Eine Aberkennung des §21C ist im Gesetz nicht vorgesehen. Im Prinzip kann der TÜV nur wegen technischer Mängel die Plakette verweigern.Hat man das Fahrzeug nun so verändert, dass es nicht mehr den Grundlagen zur H-Begutachtung entspricht, aber technisch ok ist, kommt man in einen rechtsfreien Raum. Eigentlich müsste der TÜV nun die Plakette verweigern - aber auf welche Bestimmung soll er sich beziehen?Trotzdem kann nun kein Umbau-Wildwuchs beginnen, denn: Baut man z.B. einen anderen nicht zeitgenössischen Motor ein, so könnte das bei normaler Zulassung genehmigt werden, beim H aber abgelehnt werden.Und was ist, wenn man wegen der HU zur DEKRA, GTÜ oder KÜS fährt, die ja gar keine gesetzlich geeigneten Sachverständigen haben?In den Prüfbestimmungen zu HU ist jedes technisches Detail aufgeführt und festgehalten, ob es als leichter oder grober Mangel gilt - von den Voraussetzungen zur H-Begutachtung steht aber nichts drin. Spannend!Martin,DEUVET
-
- Beiträge:846
- Registriert:Sa 9. Dez 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Hallo Oldie-Freunde,...Was noch viel unangenehmer ist: In $21 steht versteckt drin, dass ein Fahrzeug, das einmal eine H-Nummer erhalten hat, künftig nur noch damit oder mit Roter 07er-Nummer angemeldet werden kann. Das kann bedeuten, dass es kein Zurück zur normalen Zulassung mehr gibt, wenn das Auto einmal im Brief bzw. in Flensburg als "Oldtimer" aktenkundig geworden ist. ...Guten Abend,ich glaube, dass diese Behauptung nicht stimmt, denn ich hatte in Unwissenheit der Bedeutung des H-Gutachtens beim TÜV eines für meinen Käfer erstellen lassen, mir aber bei der Zulassungsstelle überlegt, dass ich doch mit einem Saison-Kennzeichen auskommen würde. Nachdem die Leute von der Zulassungsstelle etwas überlegen mussten, haben sie den Eintrag im Brief wieder geändert und einer Zulassung mit Saison-Kennzeichen stand nichts im Wege.Als dann die KFZ-Steuer wieder erhöht wurde, erkannte ich, dass das Saison-Kennzeichen doch nicht so klug war und meldete entgültig auf H-Kennzeichen um, weil das Gutachten ja existierte . Allerdings wurde ich informiert, dass das H-Gutachten nur eine begrenzte Gültigkeit besitzt, wenn es nicht sofort eingetragen wird, d.h. lt. Auskunft meiner Zulassungsstelle wäre es nach 1 1/2 Jahren nicht mehr gültig gewesen.Allerdings hat mir der TÜV bei der Zulassung eines anderen Oldtimers, für den ich auch ein H-Gutachten erhielt, erklärt, dass das "H" auch wieder aberkannt werden kann. Dieser Oldtimer befand sich auch in einem wirklich schlechten Pflegezustand (Durchrostungen, Garagenlackierung mit deutlicher "Orangenhaut", Himmel mit Stockflecken, aber ausgezeichneter Chrom, ein wirklich zwiespältiges Bild, weil der Wagen vom Vorbesitzer stark vernachlässigt und dann abgestossen wurde).Beste GrüßeChristoph[Diese Nachricht wurde von Mr. Hobbs am 26. April 2002 editiert.]
-
- Beiträge:133
- Registriert:Fr 7. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Deuvet,die Diskussion war doch schon mal da... wurde allerdings nicht zu ende geführt...Mit dem rechtsfreien Raum stimmt das ja nun mal nicht so... Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen gegebenheiten entsprechen. Das heißt das bei einer Veränderung die Abgasschlüsselung nicht mehr korrekt ist und dies auch bei der HU bemängelt würde! (Egal ob beim TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder sonst wo).Damit gibts keine Plakette für den Umgebauten Oldie!Andere Möglichkeiten:Die Zulassungsbehörde kann aber auch nach §17 StVZO tätig werden (Betrieb eines Fahrzeugs untersagen oder beschränken). Zur Vorbereitung einer Entscheidung wird in der Regel ein Gutachten eines Sachverständigen gefordert.Oder man bekommt eine Mängelkarte die von einem aaSoP oder PI abzustempeln ist.Oder sehe ich das jetzt Falsch? Bin jetzt gespannt...Gruß Chris
-
- Beiträge:960
- Registriert:Fr 7. Apr 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Chris,ja, ich stimme Dir zu. Es gibt wirklich die Möglichkeiten, ein H-Kennzeichen abzuerkennen, da es ja an bestimmte Voraussezungen geknüpft ist.Ich denke aber, die Frage war hier erst einmal einfacher gestellt: Was passiert bei einer HU?Gehen wir von dem besagten, offensichtlich nicht sehr "schönen" (bitte um Verzeihung, Sertra!) Mercedes aus.Hat er beim nächsten "TÜV" technische Mängel, bekommt er keine Plakette mehr. Klarer Fall.Haben sich aber optische Mängel eingestellt wie mangelhafter Pflegezustand und leichte Durchrostungen an Teilen, die sicherheitstechnisch nicht relevant sind, was dann? Verweigert dann der Prüfer auch die Plakette? Auf der verbindlichen Prüfliste der StVZO gibt es keinen "schweren Mangel" der die Zuteilung der Plakette wegen einer Nichtentsprechung der Begutachtung zum H-Kennzeichen verweigern würde. Der Prüfer könnte höchstens eine Mitteilung an des zuständige Straßenverkehrsamt machen, die dann den Fahrzeughalter mit Fahrzeug zu einem Gutachter schicken könnte. Aufgrund dieses erneuten Gutachtens könnte die Zulassungsbehörde die H-Zulassung widerufen.Dazu müsste es aber beim TÜV schon recht dicke kommen, denke ich - oder?Wie ist Deine Meinung, Chris?Mit besten Grüßen an alleMartin
-
- Beiträge:1404
- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Oldie-Freunde,ich habe nochmal in der StVZO nachgeschaut, dort heisst es bei §21c Abs(2): „Fzge, denen eine BE als Oldtimer erteilt wurde, darf nur ein Kennzeichen nach §23 Abs. 1c (=H-Kennz.) zugeteilt oder ein Kennzeichen nach der 49. Ausnahmeverordnung…… (=Rote 07er Nr.) ausgegeben werden" Noch Fragen? Klar!Die Zulassungsstelle ist für die Erteilung einer Betriebserlaubnis weder zuständig noch berechtigt, sie darf auch keine Schlüsselnummern nach Belieben ändern, sondern nur der TÜV. Das gilt auch für eine eingetragene Schlüsselnr. ‚98', die entgegen weitverbreiteter Ansicht keine Fahrzeugart definiert, sondern Anstelle der schadstoffbezogenen Steuer-Schlüsselnr. eingesetzt wird.Aberkennung der H-Nummer: Stellen wir uns doch einmal vor, wie das in der Praxis aussehen soll: Die Zulassungsstelle schickt einen Beamten mit neuen Schildern und Fz-Schein zum betroffenen Oldie-Besitzer, fordert den Brief zur Änderung heraus und sagt: „So Freund, ab jetzt ist Dein Oldie wieder ein ganz normales Auto" Und die Versicherung muss ebenfalls benachrichtigt werden.Keine Zulassungsstelle würde je einen solchen Aufwand betreiben, sondern vielmehr eine kostenpflichtige Zwangsstillegung veranlassen.Wer soll die Aberkennung vornehmen? Theoretisch kann dies durch jeden Polizeibeamten z.B. bei einer Verkehrskontrolle geschehen. Wenn Polizisten berechtigt sind, ein Fzg. ohne Prüfgerät oder Werkzeug als ‚verkehrsunsicher' einzustufen und noch am Strassenrand die Plaketten abkratzen (ist schon vorgekommen), dann wird auch ein offensichtlich des H-Kennzeichens unwürdiger Oldtimer nicht davonkommen und die Zulassungsstelle informiert werden.Da das ganze weniger für die Zulassungsstelle, sondern eher noch für das Finanzamt von Interesse ist, halte ich auch folgenden Fall für denkbar: Das Finanzamt wird auf eigene Entscheidung trotz H-Nummer wieder den normalen Steuersatz einfordern. Welch ein Geschäft z. B. bei einem heruntergerittenen /8er-Diesel! Bei LKW-Umbauten, die plötzlich wieder als PKW besteuert wurden, hat es so etwas ja schon gegeben und ist angeblich von den obersten Finanzgerichten abgesegnet.Tschüss,Klaus
-
- Beiträge:960
- Registriert:Fr 7. Apr 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
H-Kennzeichen aberkannt?!
Hallo Klaus, hallo alle,zum Glück ist es nicht ganz so.Richtig ist, dass Du nur noch ein H-Kennzeichen bekommen kannst, wenn Du mit einer 98 ein Fahrzeug zulassen willst. Damit wird ausgeschlossen, dass Du mit regulärer Zulassung oder gar Saisonkennzeichen den Pauschalsteuersatz in Anspruch nimmst - nicht mehr und nicht weniger.Das 07 ist dann möglich, wenn Du es beantragst - hast Du dazu schon den Eintrag 98, dann kann man es Dir zumindest nicht wegen des Oldtimerstatus´ des Fahrzeuges verweigern.Falsch ist, dass der TÜV die Betriebserlaubnis erteilt - er liefert nur das Gutachten dazu. Die Betriebserlaubnis erteilt einzig und allein die Zulassungsbehörde. Und die kann sie auch aberkennen oder natürlich jederzeit auf Wunsch auch wieder ändern.Richtig wiederum ist, dass die 98 die "Schadstoffklasse" für das Finanzamt definiert - diese ist aber wiederum zwingend verbunden mit dem Status "Oldtimer", der zuvor festgestellt worden sein muss.Die Aberkennung kann nur dann erfolgen, wenn Zweifel am Status auftreten. Da kann aber nicht einfach die Plakette abgekratzt werden (denn das geht nur bei offensichtlicher Verkehrsunsicherheit oder Umweltschädigung) sondern es wird der Halter mit dem Fahrzeug zum Begutachten (also zum TÜV) geschickt. Stellt dieser fest, dass die Voraussetzungen als Oldtimer nicht mehr gegeben sind, das Fahrzeug aber verkehrssicher ist (was wohl eher selten sein dürfte), dann wird die Schlüsselnummer wieder geändert und das Fahrzeug muss normal zugelassen werden.Ob man den Halter jetzt noch wegen Steuerhinterziehung dran kriegen könnte, steht auf einem anderen Blatt ... Ist aber jetzt Theoretisiererei.Dass das Finanzamt an der Zulassungsbehörde vorbei entscheidet, ist tatsächlich bei den PickUps üblich. Daher kann ich nicht ausschließen, dass es auch bei einem Oldtimer so einen Fall geben könnte.Zum Glück trifft diese Diskussion ja auf 99,99% der Oldtimer nicht zu ? und die Gefahr, in eine solche Situation zu kommen, dürfte jeder Oldtimerbesitzer mit geringem Engagement vermeiden können.Abschließend (und bitte, lieber Klaus, das geht nicht gegen dich sondern ist generell gemeint): Hier zeigt sich wieder überdeutlich, dass ?der Deutsche? gerne jede Lücke aufspürt, dann alles ? zumindest für die anderen nach dem St-Florians-Prinzip - bis ins Detail geregelt haben möchte und dann sofort schreit, weil ?in diesem Lande? immer alles geregelt wird. Ist es nicht so? jedenfalls hat man sich damals im Verkehrsministerium schon darüber ?amüsiert?, dass wir so viel regeln wollten. O-Ton: ?Herr Kraut, ich denke, die Oldtimerbesitzer sind mündige Verkehrsteilnehmer!? Und das sollten wir doch wirklich sein!Mit besten Grüßen an alle!Martin KrautDEUVET