Blaulicht
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Hallo, ich habe mir ein neues Spielzeug gekauft, eine Feuerwehr.Dieses Schmuckstück ist Bj. 1977 hat gerade neuen TÜV bekommen.Nun meine Frage: Darf ich das Blaulicht auf dem Fahrzeug lassen oder nicht?Meine Dorf Polizei sagt nicht, ich bin der Meinung nicht in Betrieb und durch ein Kappe abgedeckt, ist es erlaubt.Hat jemand Erfahrung und auch die nötigen Grundlage dafür, warum man es darf.MFGRonald
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Zitat:Original erstellt von W111:Hallo, ich habe mir ein neues Spielzeug gekauft, eine Feuerwehr.Dieses Schmuckstück ist Bj. 1977 hat gerade neuen TÜV bekommen.Nun meine Frage: Darf ich das Blaulicht auf dem Fahrzeug lassen oder nicht?Meine Dorf Polizei sagt nicht, ich bin der Meinung nicht in Betrieb und durch ein Kappe abgedeckt, ist es erlaubt.Hat jemand Erfahrung und auch die nötigen Grundlage dafür, warum man es darf.Im Brief steht Sonder KFZ Loeschfahrzeug ohne Festeingebaute Pumpe.Kann Ich die Feuerwehr eventuell als Betriebsfeuerwehr Fahren???MFGRonald
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Hallo Ronald,meines Wissens ist das Mitführen von Signalanlagen grundsätzlich dann erlaubt, wenn sie "unkenntlich" gemacht wurden. Also: Blaulicht mit Kappe abdecken. Ob man die Sirene mittels Durschneiden der Kabel ausser Betrieb zu setzen hat, weiß ich nicht.Viele Grüße,Mariofrüher mit T1-Feuerwehrbulli unterwegs
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Hallo Ronald,habe was zum Thema gefunden:»Blaulicht, Blödsinn und Behörden«: http://www.newtonmeter.de/blaulicht/index.html Viel Spass beim Lesen Gerrit
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Hallo,leg den Tüvwisch einfach vor, dann müsste es gehen. Ansonsten bei der Behörde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO beantragen.GrußClipper
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Bei unserer Blitz-Feuerwehr, die wir häufiger auf der Strasse bewegen, hab ich beim TÜV deswegen extra angefragt.Ergebnis: die Blaulichter (und der Rasselwecker und die Vorbaupumpe) dürfen dran bleiben.Die Blaulichter und die Pumpe müssen allerdings im Strassenverkehr abgedeckt werden (wir haben das mit einem Druckkopf am Blaulicht und eine Abdeckhaube mit kleinen Befestigungsgürtelchen gelöst).Die Einrichtungen dürfen auch weiter funktionieren, einsetzen darf man sie halt nur bei Präsentationen oder Treffen.Gruß,Steffen
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Hallo, schon wieder: Attrappen (und das sind NICHT betriebsfähige Leuchten aller Art) können niemals lichttechnische Einrichtungen sein! Oh Mann! Muss ich jetzt für eine alte Spielzeugpistole jetzt einen Waffenschein beantragen?? Ist es verboten, meine Kaugummis in einem Pistolenhalfter bei mir zu tragen? (Gut, Kontrollen muss ich natürlich einplanen...) Immer diese KLeinkariertheit. Es lebe die EU, die sich ja allmählich entbürokratisiert, jedenfalls deutlich schneller als das "preussisch-bayerische Reich deutscher Nation". Gruß. Rolf
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Zitat: Original erstellt von oldierolli am/um 02.05.2006 13:46:06Muss ich jetzt für eine alte Spielzeugpistole jetzt einen Waffenschein beantragen??1:1 Nachbildungen von vollautomatischen Gewehren sind m.E. in Deutschland verboten und unterliegen sogar dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Da gibt es im Moment viel Ärger wegen den täuschend echten Soft-Air Waffen.Eigentlich nur Spielzeugpistolen. Aber echt genug um überzeugend zu wirken.
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So war das zumindest und auch für "Waffen" aus dem gehobenen Spielzeugbereich (Softair mit Mündungsenergie über x Joule) braucht man einen kleinen Waffenschein. Auf dem Gebiet der Kriegswaffennachbildungen hat sich allerdings etwas getan, weil die EU das als Wettbewerbsbehinderung ansah. Was man jetzt davon halten soll, sei jedem selbst überlassen.Diese zum Teil ganz erheblichen Verschärfungen unseres eh schon äußerst restriktiven Waffengesetzes sind eine direkte Folge des Vorfalls in Erfurt. Typisch wie hysterisch unsere Gesellschaft auf solche, wenngleich tragischen, Einzelfälle reagiert.Aber das führt jetzt etwas zu weit...Gruß,Tide
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Jetzt hab ich auch noch ne Frage zum Thema "Blaulicht":Amerikanisches Polizeiauto - Bauhjahr 1966.Kein Blaulicht, sondern 2 ROTE Leuchten. Dranlassen (unabgedeckt) erlaubt? Bzw. wie is es, wenn man die Roten durch Gelbe Leuchten ersetzt und mit der Warnblinkanlage verbindet? Gibt ja schließlich auch Lieferwägen mit Warnblinklichtern oben am Heck.Bzw. mit dieser EU-Richtlinie (siehe www.oldtimer-info.de ) kann die Anlage aufm Dach bleiben, wenn sie nicht angeschlossen ist, richtig?Message editiert:20.06.2006 20:31:26