07-Pkw mit. Wohnwagen am Haken
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- Registriert:So 30. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Tolle Idee!Du weisst doch genau,daß da wegen Aussichtslosigkeit noch nie jemand geklagt hat,sondern daß das Amt einfach "Macht".Die meisten werden sowieso mündlich "beschieden" wie es so schon heißt.Gegen was und wen solldenn auch geklagt werden?Da ist immer von "soll in der Regel" und "kann" die Rede und jedes Amt legt das anders aus-teilweise sogar die eigenen Mitarbeiter unterschiedlich.Vielleicht kann der ADAC ja da mehr machen?Grüße
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Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 09.01.08 15:45:37Tolle Idee!Du weisst doch genau,daß da wegen Aussichtslosigkeit noch nie jemand geklagt hat,sondern daß das Amt einfach "Macht".Die meisten werden sowieso mündlich "beschieden" wie es so schon heißt.Gegen was und wen solldenn auch geklagt werden?Da ist immer von "soll in der Regel" und "kann" die Rede und jedes Amt legt das anders aus-teilweise sogar die eigenen Mitarbeiter unterschiedlich.Vielleicht kann der ADAC ja da mehr machen?GrüßeDa ich gerade eine Hängerkupplung "gefunden" habe wird es nun Ernst mit dem Wohnwagen! Werde nun nochmal direkt zur Zulassungsstelle mit der Ausarbeitung von ID19 unter´m Arm und versuchen was schriftliches zu bekommen!Karsten
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Hallo, war das die Zulassungsstelle in der Jüterboger Str.? Gruß. Rolf
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Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 09.01.08 23:24:34Hallo, war das die Zulassungsstelle in der Jüterboger Str.? Gruß. RolfJa klar, ist ja meines Wissens nach die einzige Berliner Möglichkeit für 07er?. Auskunft gab mir eine der Damen aus der zuständigen Abteilung. Habe aber in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, das das gesprochene Wort sich dann wieder änderte....Schönes Beispiel: Trotz vorliegendem O- Kfz Brief mußte ich ein Datenblatt liefern! Beim nächsten mal schlauer habe ich gleich eins mitgebracht- die Damen freuen sich- brauchen Sie doch nicht Sie haben ja den Brief.... Dafür haben Sie aber auch mal einen Roller eingetragen nur mit Oldigutachten, ohne separates Datenblatt was eigentlich -in dem Falle ohne Brief - auch gemacht werden muß.Also schauen wir mal was der persönliche Besuch bringt! Spannung ist garantiert.Karsten
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Zitat:Original erstellt von Peter Schneider am/um 08.01.08 16:57:57Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 08.01.08 13:46:54....frag´doch einfach mal beim Deuvet nach(Peter Schneider ist doch hier ab und zu im Forum). Schließlich haben die die 07r doch "erfunden"......grußthomasAn der vor etwa zwei Jahren von Martin Kraut (ID19) verfassten Stellungnahme (siehe oben) hat sich nichts geändert!Mit GrußPeter SchneiderAlso war gerade mit der Stellungnahme unter dem Arm bei der Zulassungstelle:- die Stellungnahme hat die netten aber bestimmten Damen aber überhaupt nicht interessiert, da sie sich auf die Strassenverkehrsordnung berufen und dort alles geregelt ist. Heißt es gibt auch keine schriftliche Stellungnahme!-ich kann gerne meinen Wohnwagen in die 07er eintragen lassen, und "was ich dann damit draussen mache sehen sie ja nicht!"Auf die 07er kann ich in keinem Fall 2 Fahrzeuge aus der Zulassung zeitgleich bewegen, besonders zu bedenken gaben sie die Problematik in Falle eines Unfalls beider Fahrzeuge!! -an ein 07er Fahrzeug darf ebend auch nur zu Treffen ect. bewegt werden, nicht aber zum benutzen um einen, auch nicht historischen, Hänger zu ziehen, auch nicht wenn die schön zusammenpassen!!! -das es Zulassungsstellen geben soll die durch Hinweise in der Zulassung darauf hinweisen, dass historischer Hänger hinter Oldtimer mit derselebn 07er bewegt werden darf hat sie sehr erstaunt, da dann diese Zulassungstellen sich, ihrer Meinung nach, über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzen, was aber z.B. bei einem Unfall auch keine Relevantz hätte, da der Fahrer ja in der Pflicht ist die Vorschriften zu kennen...-ja, klang alles ganz logisch für mich, und lässt also nur die Möglichkeit offen halb illegal nun mit beiden Fahrzeugen unterwegs zu sein in der Hoffnung das es gut geht! - und eins fügten sie noch hinzu als ich ihnen erklärte nicht meine 07er Nummer aufs Spiel setzen zu wollen: "Ein Fehler macht doch jeder mal!"Ja etwas ratlos, Karsten
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Hallo erstmal,schon lustig und bedenklich zugleich was diese Angaben der SVAs angeht. Als ich damals meine rote Nummer noch hatte habe ich selbiges Problem gehabt. Die Auskunft war hier ganz anders. Zugwagen rote Nummer vorne, zweite Nummer hinten an Anhänger und fahren. Begründung war sinngemäß: beide Fahrzeuge sind alt genug, beide sind im Heft eingetragen, beide sind als Gespann über den Zugwagen versichert und abkuppeln darf ich einen Anhänger auf öffentlichem Gelände nicht, nur auf Veranstaltungs- oder Privatgelände. Auf meinen Einwand was wäre wenn sich der Anhänger während der Fahrt losreisst und einen Unfall verursacht kam die lapidare Antwort: das regeln sie dann mit der Haftpflichtversicherung der roten Nummer.Da mir dieser Zirkus der Verordnungen irgendwann zuviel war habe ich mich von der roten Nummer gänzlich verabschiedet.Ich fahre(wunderliches Deutschland)freundlich grüssender ka
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Hallo, die Rechtslage mit "Gespann" ist vom Gesetzgeber wieder mal nicht klar genug dargelegt worden. Aber die Äußerungen der Mitarbeiterinnen bedeuten ja eine sehr pragmatische Grundeinstellung, die auch ich dort erfahren konnte und zudem stets ein sehr feundliches Auftreten erlebte. Die meisten Kommunen dürften nicht solche Bediensteten haben. Gruß. Rolf
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Die Rechtslage ist eindeutig:Beide Fahrzeuge müssen EIGENE(also verschiedene)amtliche Kennzeichen haben;das Zugfahrzeug vorne und hinten.Wieso das bei 07 anders sein soll habe ich nie ganz verstenden würde so ein Gespann auch nur mit schriftlicher Genehmigung des SVA bewegen.Da hätte ich doch gern von Peter Schneider auch mal ein Aktenzeichen.GrüßeBeitrag geändert:12.01.08 14:03:45
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Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 12.01.08 10:59:41Hallo, die Rechtslage mit "Gespann" ist vom Gesetzgeber wieder mal nicht klar genug dargelegt worden. Aber die Äußerungen der Mitarbeiterinnen bedeuten ja eine sehr pragmatische Grundeinstellung, die auch ich dort erfahren konnte und zudem stets ein sehr feundliches Auftreten erlebte. Die meisten Kommunen dürften nicht solche Bediensteten haben. Gruß. RolfDas wiederum würde ich ja sofort unterschreiben. Mit "Unseren" heißt Berliner Mitarbeierinnen in der entsprechenden Abteilung können wir auf jeden Fall zufrieden sein!Auch die "pragmatischen" Äußerungen fand ich o.k. und haben mich zumindest schonmal einen Wohnwagen kaufen lassen. Der wird erst im Juli 30 Jahre, genug Zeit um bis dahin mit klareren Regelungen sicher unterwegs sein zu können?! Karsten
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Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 12.01.08 14:01:28Die Rechtslage ist eindeutig:Beide Fahrzeuge müssen EIGENE(also verschiedene)amtliche Kennzeichen haben;das Zugfahrzeug vorne und hinten.Wieso das bei 07 anders sein soll habe ich nie ganz verstenden würde so ein Gespann auch nur mit schriftlicher Genehmigung des SVA bewegen.Da hätte ich doch gern von Peter Schneider auch mal ein Aktenzeichen.GrüßeBeitrag geändert:12.01.08 14:03:45Ja das ist auch der Sachverhalt, der die Damen in der Zulassungstelle glatt vom Stuhl gerissen hat, dass hier verbreitet wird es wäre o.k. wenn man Auto und Hänger mit der selben Nummer bewegt! Dazu noch ein Kennzeichen vorne am Auto und das 2. hinten am Hänger! Das dürfte dann defintive jeden auch den letzten Dorfpolizisten auf den Plan rufen, dann hole ich die hier ausgedruckte Seite vom ID19 raus, -da wird der wohl Augen machen- und gleich noch ne Alkoholprobe Drogentest hintendranhängen!Also da ja einige, speziell LKW, auf den Treffen mit Hänger unterwegs sind, sollte hier dringend eine Sicherheit geschaffen werden. Wenn die Möglichkeit bestünde den regulär zugelassenen historischen(dann aber als solcher nicht festgeschrieben...) Anhänger am 07er Zugfahrzeug zu ziehen, wäre das ja auch o.k.!! Karsten