Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
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- Registriert:Mi 18. Jun 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo!Komme erst jetzt wieder zum Antworten.Also: Die "paradiesischen" Zustände in Bayern sind jetzt leider auch vorbei. In der jüngeren Vergangenheit hat es ein paar Fälle gegeben, in denen Fahrzeuge die ünger als 20 Jahre waren, auf 07-Kennzeichen genommen wurden. Daraufhin zogen die Versicherungen die Deckung zurück und die Zulassungsstelle musste die 07 zurückfordern.Das zog natürlich Kreise.Und so ist die 4-Punkte-Regelung inzwischen unter den Tisch gefallen und die Bedingungen sind deutlich verschärft.Unter anderem benötigt man einen Eigentumsnachweis, eine Bestätigung durch eine Überwachungsorganisation, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der 49. AV entspricht, ein Gutachten nach §21 falls noch keine Betriebserlaubnis besteht (z.B. Importfahrzeuge), eine spezielle Versicherungsdoppelkarte und wie gehabt Führungszeugnis und Punktekonto-Auszug.Das Mindestalter für PKW ist auf 20 Jahre festgeschrieben; Motorräder, Traktoren, LKW und Anhänger müssen mindestens 30 Jahre alt sein, es sei denn, eine Versicherung bestätigt ausdrücklich, dass das Fahrzeug trotzdem versichert wird.Der Entzug der 07-Kennzeichen bei Missbrauch wird deutlich restriktiver gehandhabt.Kann sein, dass die Umsetzung in den verschiedenen Landkreisen unterschiedlich schnell geschieht, aber sie ist schon in vollem Gange.Mit besten GrüßenMartin
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
sorry...ich weis nicht woher du solche informationen bekommst...ich hab meine direkt vom leiter der örtlichen zulassungsstelle und es gilt nach wie vor alles unverändert wie in meinem letzten beitrag beschrieben.es ist auch kein fall bekannt in dem eine versicherung die deckung zurück genommen hätte oder ein 07er wegen missbrauch wieder eingezogen wurde.da du in deinem letzten beitrag auch noch die grundsätzlichen bedingungen zur erteilung des 07er erwähnst,muss ich das noch mal versuchen deutlich zu trennen :um überhaupt erst ein 07 zu bekommen muss man bei uns auch alle von dir angesprochenen nachweise bringen wie punktekonto-flensburg,polizeiliches führungszeugniss,deckungskarte,eigentumsnachweis,nachweis über privates abstellgelände oder garagen,etc...wenn man dann aber ein weiteres fahrzeug in die sammlung aufnimmt und auf das bereits vorhandene 07er zulassen will... reicht das oben beschriebene formular mit den 4 fragen.
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Ich befürchte, das wird sich noch ändern ...Frag doch mal in München nach!Beste GrüßeMartin
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Zitat:Das Mindestalter für PKW ist auf 20 Jahre festgeschrieben; Motorräder, Traktoren, LKW und Anhänger müssen mindestens 30 Jahre alt sein, es sei denn, eine Versicherung bestätigt ausdrücklich, dass das Fahrzeug trotzdem versichert wird.@ ID19Jetzt bin ich doch etwas verwirrt. Heißt das, dass ich mit meiner Hondasammlung aus den Mit-Siebziger (allesamt 07er) jetzt ohne Versicherungsschutz unterwegs bin. Oder gilt das nur für neue 07-Anträge und nur in Bayern?
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Meines Wissens gilt das für neue Anträge und erst mal auch wohl nur in Bayern. Wenn deine Versicherung deine Hondas versichert, ist ja alles o.k und Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Und wenn Du (vorausgestzt Du wohnst in Bayern) noch eine Honda zu deiner Sammlung hinzu nehmen willst, dann fragst du erst mal bei deiner Versicherung nach. Vermutlich bist Du guter Kunde und hast keine Unfälle verursacht und man wird dir gerne bestätigen, dass man die neue Honda in deiner Sammlung auch versichern wird. Dann kannst Du sie auch in Bayern auf die 07-Nummer nehmen.Noch mal ganz allgemein:Es gab definitiv Fälle, in denen Fahrzeuge mit einem Alter unter 20 Jahren auf rote 07-Kennzeichen eingetragen worden waren.Daraufhin haben einige Versicherungen sich geweigert, diese Fahrzeuge zu versichern.Um diesem Problem aus dem Wege zu gehen, führt man in Bayern die neue Regelung ein.Ich kann nicht sagen, wann diese Regelung in welchem bayerischen Landkreis greift und ob sie überhaupt in allen Landkreisen zum Tragen kommt.Also: Fragt einfach mal freundlich bei eurem Landkreis nach, wie die Bestimmungen zur 49. Ausnahmeverordnung sind. Dann erfahrt Ihr den derzeitigen Zustand. Und geht davon aus, dass es sich in den nächsten Monaten ändern könnte.Gegebenefalls also noch mal nachfragen - kostet doch nix so longMartin
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Nachdems keiner löscht ein schönes Passatbild... auf H hoffend.....Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 06. August 2004 editiert.]
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Hallo,Capri 2600RS hat Recht. Ich hab meinen 76´Ford Escort auf meine Rote Nummer eintragen lassen und mußte auch dieses Vierpunktegutachten bringen, obwohl TÜV und AU neu waren. Natürlich hast du dann aber auch die Chance, ein unter 20 Jahre altes Fahrzeug auf deine 07 Nummer eintragen zu können, denn es müssen ja nur zwei Punkte erfüllt ein.GrüßeFranz
Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Hallo, so natürlich ist es nicht! Das jüngere als 20 Jahre alte Fahrzeug, muss ganz, ganz, ganz viele Kriterien erfüllen. Bitte nicht pauschalisieren.Christoph (mit 07 Kennzeichen auch für einen 86-er)
Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Mit dem 07er Kennzeichen ist es genauso wie mit allem anderen: Beziehung ist das halbe Leben. Hier fährt seit Jahren einer mit seinem alten Benz als Alltagsauto tagtäglich mit fest angeschraubten 07er Kennzeichen (er hat auch kein anderes Auto auf dieser Nummer) umher. Die Kiste parkt auch täglich am selben Platz - neben der Polizei-Station, in welcher der Eigentümer arbeitet! Das Auto ist sicherlich alt genug, für das 07er Kennzeichen, aber alles andere paßt absolut nicht. Jedoch, mich kann in diesem Land nichts mehr erschüttern.Gruß Joachim
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Mindestalter für 07er-Fahrzeuge???
Der ist vielleicht schon vorher mit anderer Nummer tagtäglich mitm dem Auto zur gleichen A-stelle gfahren?Ich würd sagen Gewohnheitsrecht!! Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 12. August 2004 editiert.]