Hallo,
mir wurden im benachbarten EU-Ausland ein paar schöne - und überraschend günstige - Garagen mit Benutzungsmöglichkeit einer privaten Werkstatt angeboten. Da ich Grenzgänger bin, liegen diese sehr praktisch nicht weitab von meinem täglichen Arbeitsweg.
Doch wie schaut es rechtlich aus? Kann ich in D zugelassene Autos dauerhaft im Ausland stehen haben? Oder muss ich sie dann dort anmelden (was auch billiger wäre und schönere Kennzeichen mit sich brächte) - habe aber nur einen Wohnsitz in D?
Gruß,
Thomas
Oldtimer-Umzug ins Ausland?
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Re: Oldtimer-Umzug ins Ausland?
Hallo, da dürfte nur das Rechts des betreffenden Landes gelten. Bei angemeldeten Fz. muss es dem deutschen Staat egal sein, wie lange und wozu (kann ja auch Urlaub etc. sein) man mit seinen Fahrzeugen das Land verlässt. Nur bei Rückkehr sind die Termine für HU einzuhalten, sofern nicht schon im Ausland "darauf Wert gelegt" wird. Du kannst ja auch einen "behelfsweisen" Wohnsitz dort anmelden mit eintsprechender Fz-Ummmeldung, was aber evtl. bei mehr als besuchsweiser Nutzung des Fz. in D rechtlich "problematisch" werden könnte.Flexiblen Gruß. Rolf
Re: Oldtimer-Umzug ins Ausland?
Hallo Rolf,
vermutlich ist es tatsächlich einfacher, in D zugelassene Autos im Ausland zu parken....Anmeldung auf eine Briefkastenadresse dort dürfte wohl eher für Probleme sorgen - und auf eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung o.ä. hätte ich nun wirklich keine Lust.
Da ich für die Garage aber zu langsam war (inzwischen parkt ein Porsche Cayenne drin, wie ich hörte...), bleibt das Thema bis auf weiteres theoretisch.
Gruß,
Thomas
vermutlich ist es tatsächlich einfacher, in D zugelassene Autos im Ausland zu parken....Anmeldung auf eine Briefkastenadresse dort dürfte wohl eher für Probleme sorgen - und auf eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung o.ä. hätte ich nun wirklich keine Lust.
Da ich für die Garage aber zu langsam war (inzwischen parkt ein Porsche Cayenne drin, wie ich hörte...), bleibt das Thema bis auf weiteres theoretisch.
Gruß,
Thomas