Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Moderatoren: oldsbastel, Tripower
- Th. Dinter
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
moin Gerrit,
welches Problem hättest Du mit der von Dir oben geschilderten Umrüstung?? (Wenn ich jetzt ein richtiger Öko wäre, müßte ich natürlich auch noch erwähnen, daß das schon deshalb gut wäre, weil ja die Abgase...... )
Es geht ja nicht um eine 59er Corvette.....
Auch wenn sich das mit der elektronischen Steuerung stark im zeitlichen Grenzbereich bewegt: genau das ist "unser"(deutscher...) Fehler: wir versuchen, 120%ige "Vorschriften" auch 120%ig umzusetzen.
Das ging zeitweilig sogar soweit, daß man für einen 250SE keinen 280SE Motor eingetragen bekam, obwohl technisch absolut identische Autos, außer den 10(zehn!!!) Mehr-PS.
Allerdings sehe ich, wie Uli auch: ein Radmuldentank in einem Oldi geht nicht, es gibt genügend "alte" Tankgrößen.
Wenn Du aber so auf die Elektronik im Falle der Corvette abhebst, muß man solche Dinge wie 123 Ignition eigentlich auch ablehnen, aber warum? Das ist gut gemacht und überzeugt mich daher mehr als z.B die Lumenition-Kästchen o.ä.
Es gibt in unserem Hobby so viele Möglichkeiten, daß man sich nur mit Toleranz begegnen kann: es ist ja keiner gezwunger, das Auto zu fahren, das ihm nicht gefällt.
Und der Wettbewerbsfanatismus, der teilweise bei Rallye- Concours- Museums- Profilierungs-oder auch nur Investitionsgeschädigten aufkommt, ist ja nur eine der negativen Seiten unseres Hobbys.
gruß
thomas
welches Problem hättest Du mit der von Dir oben geschilderten Umrüstung?? (Wenn ich jetzt ein richtiger Öko wäre, müßte ich natürlich auch noch erwähnen, daß das schon deshalb gut wäre, weil ja die Abgase...... )
Es geht ja nicht um eine 59er Corvette.....
Auch wenn sich das mit der elektronischen Steuerung stark im zeitlichen Grenzbereich bewegt: genau das ist "unser"(deutscher...) Fehler: wir versuchen, 120%ige "Vorschriften" auch 120%ig umzusetzen.
Das ging zeitweilig sogar soweit, daß man für einen 250SE keinen 280SE Motor eingetragen bekam, obwohl technisch absolut identische Autos, außer den 10(zehn!!!) Mehr-PS.
Allerdings sehe ich, wie Uli auch: ein Radmuldentank in einem Oldi geht nicht, es gibt genügend "alte" Tankgrößen.
Wenn Du aber so auf die Elektronik im Falle der Corvette abhebst, muß man solche Dinge wie 123 Ignition eigentlich auch ablehnen, aber warum? Das ist gut gemacht und überzeugt mich daher mehr als z.B die Lumenition-Kästchen o.ä.
Es gibt in unserem Hobby so viele Möglichkeiten, daß man sich nur mit Toleranz begegnen kann: es ist ja keiner gezwunger, das Auto zu fahren, das ihm nicht gefällt.
Und der Wettbewerbsfanatismus, der teilweise bei Rallye- Concours- Museums- Profilierungs-oder auch nur Investitionsgeschädigten aufkommt, ist ja nur eine der negativen Seiten unseres Hobbys.
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
@ autogaz: im Punkt 5 hast Du bzgl. Steuer/Versicherung genau das dargestellt, was ich nicht nur hier schon seit ca.3 Jahren aufzeige und anscheinend kaum einer kapiert hat. H ist keine "Subvention", die ich auch gar nicht will und es hat nur die Bürokraten auf den Plan gerufen. Erfreuten Gruß (aber ohne Gas, lohnt nicht für mich). Rolf
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Hi, ich bin zwar nicht Ecki aber ich sehe ihn1300VC hat geschrieben:Ecki, findest du den "Fehler", der nicht im P.R.-Fiche verzeichnet ist ?
Gruß,
Chris.
Grüße
Christoph
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Heute wird ja immer mehr gespart. Die Ventilsitzringe in Aluzylinderköpfen werden (bei einigen Herstellern) eingespart, dafür werden die Sitze plasmabeschichtet. Bei einem Schaden an einem Ventilsitz ist keine Nacharbeit mehr möglich, sondern der ganze Zylinderkopf muß weggeschmissen werden.wagalaweia hat geschrieben:Allerdings sind Motorschäden sehr wohl bekannt.Es gibt sogar relativ viele Neufahrzeuge,die deshalb nicht umgebaut werden können.Hauptsächlich wegen der thermischen Belastung von Ventilen und Zylinderkopf.
So ein Auto würde ich mir nicht kaufen - und erst recht nicht auf Gas umrüsten.
Grüße
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Wenn Du das vorher weißt, ist das ja gut. Aber was soll der Normalverbraucher machen? Das sagt Dir doch kein Händler, weil der es selber auch nicht weiß. Bei meinem letzten Neuwagenkauf (Jahr 2000, seitdem verweigere ich), waren sie nichtmal in der Lage, mir eine Verbrauchskurve zu besorgen.
Gruß
Michael
Gruß
Michael
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Meine Autos waren meist ca. 10 Jahre alt, als ich sie gekauft habe. Da bekommt man schon mit, was etwas taugt und was nicht.
Ich stimme Dir aber zu: Neuwagenkauf ist wie Lotteriespiel ...
Grüße
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Grüße
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Du hast doch bein Neuwagen Garantie - ganz so schlimm ist es also nicht...
ventilo
auch im Neuwagen unterwegs ....
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- Registriert: Fr 19. Jul 2002, 00:00
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Hallo, es gibt eben heute keine echten Auto-TESTS mehr. Lediglich die für den Alltagsbetrieb unwichtigen Crashtests; normalerweise ist es unwichtig, ob ich "bei 200 km/h gegen einen Brückenpfeiler" tot bin oder danach "nur" lebenslang gefüttert werden muss.(will?) Es gab Tests, da mussten die Fz. in die Kältekammer wg. Startsicherheit. Seitenwind, Rundumsicht, gleich hohe STOSS!fänger, Beladefreundkichkeit, Leuchtmittelwechsel, Kosten durch Parkrempler werden auch kaum geprüft. Ich hatte vor 40 Jahren in der AUTO-ZEITUNG durch Test erfahren, dass der W111-Kotflügel billiger war als der einer Ente. Die ADAC-Pannenstatistik bringt hier auch nix, da alte Batterien, geplatzte Reifen, gerissene Riemen, defekte Sicherungen (alles Verschleiß-Artikel) die reale Qualität nicht deutlich machen. Allerdings waren die Tests bzgl. Rostgefahr nicht effektiv; da hätten Mercedes, VW, Audi auf Franzosen/Italienerniveau landen müssen. Ich will hier nicht mehrere Seiten weiter vollschreiben. Gruß. Rolf
Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Die nützt nur nichts, wenn sie nach ein paar Jahren abgelaufen ist. Und "Auto-Bild kämpft" hilft dann auch nicht immer, um Forderungen gegen den Hersteller durchzusetzen.ventilo hat geschrieben:Du hast doch bein Neuwagen Garantie - ganz so schlimm ist es also nicht...
ventilo
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- oldsbastel
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig
Nach ein paar Jahren ist es auch kein Neuwagen mehr.kat hat geschrieben:Die nützt nur nichts, wenn sie nach ein paar Jahren abgelaufen ist.ventilo hat geschrieben:Du hast doch bein Neuwagen Garantie - ganz so schlimm ist es also nicht...
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