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TÜV Siegel

Verfasst: Mi 19. Okt 2011, 15:36
von MG
Hallo in die Runde,
in einem anderen Forum habe ich gelesen, dass das Zurückdatieren der Prüfplakette rechtswidrig
war und nun wieder die alte Regelung gilt. Im Saarland wurde dies bei den Prüforganisatoren ja
nie gehandhabt.

Kann das jemand bestätigen?

Grüße
manfred

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Mi 19. Okt 2011, 16:10
von ventilo
Ja - der DEUVET hat gerade erst eine entsprechende Verlautbarung verschickt:
http://www.deuvet.de/aktuell/2011/plake ... hoben.html

scheint aber noch nicht wirksam zu sein

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Mi 19. Okt 2011, 16:28
von Sierra
Erst ab nächstem Jahr wird die Rückdatierung bundesweit abgeschafft. So stehts jedenfalls im ACE- oder ADAC-Neuwagenwerbungsblatt.
Begründung war, daß der Autofahrer durch die Prüforganisationen nicht bestraft werden darf.

Heuer dürfen die Prüforganisationen noch rechtswidrig abzocken.

Gruß
Michael

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Mi 19. Okt 2011, 19:18
von kat
"Der Gesetzgeber plant jetzt eine Änderung der StVZO und will die umstrittene Rückdatierung wieder beseitigen. Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrere Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist zum Jahreswechsel zu rechnen."

Siehe http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... geId=48490

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Mi 19. Okt 2011, 23:27
von oldierolli
Hallo, wenn der Gesetz-Geber was beschließt (Gebühr), kann man das doch nicht den Institutionen anlasten? Die Unlogik der jetzigen Regelung hatte ich ja schon mal kommentiert, und nu isses endlich vorbei. Für "bestimmte" Mitglieder: vor Jahrzehnten wurde meine Version bzgl. Verjährung bei HU-Terminüberschreitung mal vom OLG contra den Amtsrichter abgesegnet. Gruß. Rolf

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 07:52
von Sierra
Haha, wie lustig.

Erst sagen sie, daß der Autofahrer nicht durch die Rückdatierung bestraft werden darf, dann erhöhen sie die Gebühr um 20 %. Da die Prüforganisationen von den Überziehungs-Bußgeldern nichts abkriegen, muß man denen halt so einen Stein in den Garten werfen.

Gruß
Michael

Kann ich schadenersatz verlabgen?

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 12:31
von Altopelfreak
Ich habe deshalb in den letzten Jahren immer zwei HUs auf einmal machen müssen, um die vollen 2 Jahre zu bekommen.

Wenn jetzt festgestellt wurde, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war -zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-, wo kann ich dann Schadenersatz für meine doppelten
Prüfgebühren beantragen?

Klaus

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 20:13
von Th. Dinter
....und es ist wie immer: die Regelung sollte am 1.1.12 inkrafttreten.
Aber da unsere Politiker und die ihnen nachgeordneten Verwaltungen ja schon seit Jahren den Turbo(Rückwärts-)gang drinhaben, wird das erst im April was...wie alles in der Politik derzeit: eine Lachnummer...
gruß
thomas

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 20:46
von schreyhalz
Moin Moin !

Die bisherige und zur Zeit noch gültige Regelung ist keinesfalls rechtswidrig ,rechtswidrig ist vielmehr die Praxis im Saarland und Hessen.

Ich zitiere mal aus der Anlage VIII zur StVZO :

""2.3
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21.
zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-
Die gesamte StVZO ist kein Gesetz ,sondern,wie schon aus dem Namen zu erlesen, eine Verordnung. Verordnungen können vom zuständigen Minister nach einem Ermächtigungsgesetz "erlassen" werden und haben die gleiche nach aussen gerichtete Wirkung wie ein Gesetz ! Aber das können die vertretenen RA bestimmt besser erklären ! In jedem Fall sind also solche "Erlasse" für die ÜOs genauso bindend wie auch für jeden davon betroffenen Bürger.

Im Verkehrsrecht ist das "Ermächtigungsgesetz " im übrigen im Strassenverkehrsgesetz geregelt ,siehe § 6 :
""
§ 6 Ausführungsvorschriften
(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über ..........

""

MfG Volker

Re: TÜV Siegel

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 21:37
von oldierolli
Hallo, nein: ERLASSE sind immer von Ministerien an UNTERgeordnete Dienststellen gerichtet, niemals an Bürger. Nach AUßEN gibt es nur Bescheide, Verfügungen. Diese ergehen u.a. durch die Bediensteten AUFGRUND eines Gesetzes/Verordnung/Erlasses an die Bürger. Jeder Bedienstete hat aber einen ERMESSENS-Spielraum (wenn er Rückgrat hat), in dem er "großzügigere" Entscheidungen treffen kann. @ Thomas: wenn es um Hilfen für Banken ginge, wären die bestimmt schneller. Gruß.Rolf
Achso zur Ergänzung: in unserem tollen RECHTS-Staat geht es sogar soweit, dass nach Ergehen eines rechtskräftigen Urteils des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler der Finanzminister an seine Behörden einen NICHTANWENDUNGS-Erlass schickt, damit die Bürger nicht automatisch gemäß dem Urteil begünstigt werden(!)