TÜV Siegel
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- Registriert:Mi 6. Dez 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo in die Runde,
in einem anderen Forum habe ich gelesen, dass das Zurückdatieren der Prüfplakette rechtswidrig
war und nun wieder die alte Regelung gilt. Im Saarland wurde dies bei den Prüforganisatoren ja
nie gehandhabt.
Kann das jemand bestätigen?
Grüße
manfred
in einem anderen Forum habe ich gelesen, dass das Zurückdatieren der Prüfplakette rechtswidrig
war und nun wieder die alte Regelung gilt. Im Saarland wurde dies bei den Prüforganisatoren ja
nie gehandhabt.
Kann das jemand bestätigen?
Grüße
manfred
Re: TÜV Siegel
Ja - der DEUVET hat gerade erst eine entsprechende Verlautbarung verschickt:
http://www.deuvet.de/aktuell/2011/plake ... hoben.html
scheint aber noch nicht wirksam zu sein
http://www.deuvet.de/aktuell/2011/plake ... hoben.html
scheint aber noch nicht wirksam zu sein
- Sierra
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- Wohnort:Allgäu [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: TÜV Siegel
Erst ab nächstem Jahr wird die Rückdatierung bundesweit abgeschafft. So stehts jedenfalls im ACE- oder ADAC-Neuwagenwerbungsblatt.
Begründung war, daß der Autofahrer durch die Prüforganisationen nicht bestraft werden darf.
Heuer dürfen die Prüforganisationen noch rechtswidrig abzocken.
Gruß
Michael
Begründung war, daß der Autofahrer durch die Prüforganisationen nicht bestraft werden darf.
Heuer dürfen die Prüforganisationen noch rechtswidrig abzocken.
Gruß
Michael
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Re: TÜV Siegel
"Der Gesetzgeber plant jetzt eine Änderung der StVZO und will die umstrittene Rückdatierung wieder beseitigen. Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrere Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist zum Jahreswechsel zu rechnen."
Siehe http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... geId=48490
Siehe http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... geId=48490
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Re: TÜV Siegel
Hallo, wenn der Gesetz-Geber was beschließt (Gebühr), kann man das doch nicht den Institutionen anlasten? Die Unlogik der jetzigen Regelung hatte ich ja schon mal kommentiert, und nu isses endlich vorbei. Für "bestimmte" Mitglieder: vor Jahrzehnten wurde meine Version bzgl. Verjährung bei HU-Terminüberschreitung mal vom OLG contra den Amtsrichter abgesegnet. Gruß. Rolf
- Sierra
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Re: TÜV Siegel
Haha, wie lustig.
Erst sagen sie, daß der Autofahrer nicht durch die Rückdatierung bestraft werden darf, dann erhöhen sie die Gebühr um 20 %. Da die Prüforganisationen von den Überziehungs-Bußgeldern nichts abkriegen, muß man denen halt so einen Stein in den Garten werfen.
Gruß
Michael
Erst sagen sie, daß der Autofahrer nicht durch die Rückdatierung bestraft werden darf, dann erhöhen sie die Gebühr um 20 %. Da die Prüforganisationen von den Überziehungs-Bußgeldern nichts abkriegen, muß man denen halt so einen Stein in den Garten werfen.
Gruß
Michael
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Kann ich schadenersatz verlabgen?
Ich habe deshalb in den letzten Jahren immer zwei HUs auf einmal machen müssen, um die vollen 2 Jahre zu bekommen.
Wenn jetzt festgestellt wurde, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war -zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-, wo kann ich dann Schadenersatz für meine doppelten
Prüfgebühren beantragen?
Klaus
Wenn jetzt festgestellt wurde, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war -zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-, wo kann ich dann Schadenersatz für meine doppelten
Prüfgebühren beantragen?
Klaus
- Th. Dinter
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Re: TÜV Siegel
....und es ist wie immer: die Regelung sollte am 1.1.12 inkrafttreten.
Aber da unsere Politiker und die ihnen nachgeordneten Verwaltungen ja schon seit Jahren den Turbo(Rückwärts-)gang drinhaben, wird das erst im April was...wie alles in der Politik derzeit: eine Lachnummer...
gruß
thomas
Aber da unsere Politiker und die ihnen nachgeordneten Verwaltungen ja schon seit Jahren den Turbo(Rückwärts-)gang drinhaben, wird das erst im April was...wie alles in der Politik derzeit: eine Lachnummer...
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Re: TÜV Siegel
Moin Moin !
Die bisherige und zur Zeit noch gültige Regelung ist keinesfalls rechtswidrig ,rechtswidrig ist vielmehr die Praxis im Saarland und Hessen.
Ich zitiere mal aus der Anlage VIII zur StVZO :
""2.3
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21.
Im Verkehrsrecht ist das "Ermächtigungsgesetz " im übrigen im Strassenverkehrsgesetz geregelt ,siehe § 6 :
""
§ 6 Ausführungsvorschriften
(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über ..........
""
MfG Volker
Die bisherige und zur Zeit noch gültige Regelung ist keinesfalls rechtswidrig ,rechtswidrig ist vielmehr die Praxis im Saarland und Hessen.
Ich zitiere mal aus der Anlage VIII zur StVZO :
""2.3
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21.
Die gesamte StVZO ist kein Gesetz ,sondern,wie schon aus dem Namen zu erlesen, eine Verordnung. Verordnungen können vom zuständigen Minister nach einem Ermächtigungsgesetz "erlassen" werden und haben die gleiche nach aussen gerichtete Wirkung wie ein Gesetz ! Aber das können die vertretenen RA bestimmt besser erklären ! In jedem Fall sind also solche "Erlasse" für die ÜOs genauso bindend wie auch für jeden davon betroffenen Bürger.zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-
Im Verkehrsrecht ist das "Ermächtigungsgesetz " im übrigen im Strassenverkehrsgesetz geregelt ,siehe § 6 :
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§ 6 Ausführungsvorschriften
(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über ..........
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MfG Volker
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: TÜV Siegel
Hallo, nein: ERLASSE sind immer von Ministerien an UNTERgeordnete Dienststellen gerichtet, niemals an Bürger. Nach AUßEN gibt es nur Bescheide, Verfügungen. Diese ergehen u.a. durch die Bediensteten AUFGRUND eines Gesetzes/Verordnung/Erlasses an die Bürger. Jeder Bedienstete hat aber einen ERMESSENS-Spielraum (wenn er Rückgrat hat), in dem er "großzügigere" Entscheidungen treffen kann. @ Thomas: wenn es um Hilfen für Banken ginge, wären die bestimmt schneller. Gruß.Rolf
Achso zur Ergänzung: in unserem tollen RECHTS-Staat geht es sogar soweit, dass nach Ergehen eines rechtskräftigen Urteils des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler der Finanzminister an seine Behörden einen NICHTANWENDUNGS-Erlass schickt, damit die Bürger nicht automatisch gemäß dem Urteil begünstigt werden(!)
Achso zur Ergänzung: in unserem tollen RECHTS-Staat geht es sogar soweit, dass nach Ergehen eines rechtskräftigen Urteils des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler der Finanzminister an seine Behörden einen NICHTANWENDUNGS-Erlass schickt, damit die Bürger nicht automatisch gemäß dem Urteil begünstigt werden(!)