Rotes Kennzeichen - Gültigkeit im Ausland

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Peter Schneider
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Re: Rotes Kennzeichen - Gültigkeit im Ausland

Beitrag von Peter Schneider » Do 28. Apr 2011, 08:49

Der aktuelle Stand zur Nutzung der roten 07-Nummer innerhalb der EU ist folgender:
Bei der Sitzung der Historic Vehicle Group in Straßburg wurde mir bestätigt, daß die rote 07 anerkannt wird, wenn dafür EU-konforme Dokumente ausgegeben werden, also eine Zulassungsbescheinigung I.
Eine Sicherheitsprüfung (HU) wird nicht verlangt. Ist auch nicht wichtig, da in Belgien vor 1950 ohne HU und in den Niederlanden sogar vor 1960 ohne HU zugelassen wird. Andere EU-Länder haben wesentlich längere HU-Intervalle als wir in Deutschland. Das ist ein anderes Thema - siehe Verlängerung der HU-Fristen.
Beim Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in Berlin am 23. Februar habe ich dieses vorgetragen und am nächsten Tag mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer vereinbart, daß das BMVBS überprüft ob eine ZB I bei Neuerteilungen von 07 generell ausgegeben werden kann und für ältere 07-Nummern auf Antrag eine ZB I erstellt wird.
Wenn dies so geregelt wird, wäre das Thema endlich erfolgreich abgeschlossen. Derzeit gewährt lediglich die Schweiz eine uneingeschränkte Nutzung der 07. Aus Belgien, Frankreich und Tschechien sind Zurückweisungen bekannt. Der Fahrzeughalter sollte sich auf jeden Fall von seiner Versicherung die Nutzung im Ausland bestätigen lassen.

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