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EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 17:07
von RA-Wilke
Für die Hobby-Importeure unter euch vielleicht interessant: Seit Mitte November gelten Autos vor 1950 zollrechtlich nicht mehr automatisch als Sammlungsstücke mit reduziertem Abgabensatz:
http://www.oldtimer-info.de/...dtimer_geaendert_2009
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 18:34
von Brummi
Vielleicht kann ich hier etwas Entwarnung geben.Es kommt bei der Beurteilung, ob Zoll fällig wird, nicht darauf an aus welchem Staat importiert wird, sondern es kommt darauf an, wo das Fahrzeug einstmals gebaut wurde. Wenn ein Fahrzeug in der heutigen EG oder einem EFTA-Staat gebaut wurde, ist das Fahrzeug bei der Einfuhr nach Deutschland zollfrei.Was allerdings bezahlt werden muss, ist die Einfuhrumsatzsteuer, die normalerweise von der Höhe her der gültigen Mwst entspricht.Klar, wenn das Auto z. B. in den USA gebaut wurde, wird Zoll fällig.Viele GrüßeHarald
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 21:42
von Old Cadillac
Hallo,ein Bekannter von mir hat jetzt im Dezember einen 1957 Mercury Turnpike Cruiser zu pauschal 7% eingeführt und in Deutschland verzollt. Allerdings war das Fahrzeug ein offizielles Pacecar. Trotzdem verwundert mich das.GrüßeTom
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 13:30
von RA-Wilke
Hallo Tom,das liegt daran, daß natürlich auch Autos vor 1950 zum ermäßigten Abgabensatz eingeführt werden können, wenn das zuständige Hauptzollamt meint, daß die anderen Voraussetzungen für ein Sammlungsstück (siehe pdf) vorliegen. Bei einem echten Pace Car sehe ich da kein Problem. Manche Importeure haben aber auch schon versucht, dem Zoll beleuchtete Aschenbecher als überragende technische Neuerung zu verkaufen...
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 14:21
von Old Cadillac
Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 18.12.09 12:30:27 Manche Importeure haben aber auch schon versucht, dem Zoll beleuchtete Aschenbecher als überragende technische Neuerung zu verkaufen... Na ja, als ich damals den 1912 Cadillac holte, da wurde dann auch anerkannt, daß aufgrund des Anlasser die ermäßigte Einfuhr zum Tragen kommt. Damals ( 1999 ) war das noch wieder anders mit dem Einfuhrkram.Tom
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 15:43
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Brummi am/um 17.12.09 17:34:24Vielleicht kann ich hier etwas Entwarnung geben.Es kommt bei der Beurteilung, ob Zoll fällig wird, nicht darauf an aus welchem Staat importiert wird, sondern es kommt darauf an, wo das Fahrzeug einstmals gebaut wurde.Das ist so falsch. Es kommt sehr wohl darauf an, ob ein Fzg. aus einem EFTA-Land importiert wird UND wenn ja, ob dessen Ursprung=Produktion (daher Ursprungszertifikat) einem Land der EWG, EG oder EU zuzuordnen ist.Deiner Definition nach könnte man aus USA importieren ohne Zollabgaben.Das ist so anhand des Präferenzabkommens nicht richtig.Nachzulesen hier: ADAC-Hinweise für EFTA-Importe... sowie: ADAC-Hinweise für Importe aus USA... sowie: Definition EFTA-StaatenChris.Beitrag geändert:18.12.09 14:45:29
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Fr 18. Dez 2009, 23:01
von Brummi
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 18.12.09 14:43:21[quote]Deiner Definition nach könnte man aus USA importieren ohne Zollabgaben.Das ist so anhand des Präferenzabkommens nicht richtig.Chris.Hallo Chris,wenn der Ursprung des in den USA gekauften Autos ein EFTA oder EG-Land ist, dann ist das Fahrzeug zollfrei.mal ein Beispiel: Ich importiere aus der Schweiz (Efta-Land) nach Deutschland Waren die in der Schweiz produziert wurden. Die sind zollfrei, da zwischen Efta-Ländern und EG-Ländern kein Zoll erhoben wird.Ist das Ursprungsland der Waren aus der Schweiz jedoch China (Drittland) fällt beim Import nach Deutschland jedoch Zoll an.Das sind 2 Beispiele, an denen Du sehen kannst, dass es nicht darauf ankommt, aus welchem Land importiert wird, sondern wo die Ware produziert wurde.Schwierig wird es, wenn man Waren in Drittländern einkauft und diese dann in einem EG-Land veredelt. Um die Ursprungseigenschaft zu bekommen, muss mindestens der halbe Wert aus der EG stammen.Viele GrüßeHarald
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Sa 19. Dez 2009, 11:22
von 1300VC
Da die USA kein EFTA-Land sind, importiert man NICHT aus einem EFTA-Land, ergo gilt das Präferenzabkommen nicht !!Da verwechselst Du etwas arg; die ADAC-Hinweise helfen eigentlich im Verständnis !
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: Sa 19. Dez 2009, 15:40
von Frankie
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 19.12.2009 10:22:22die ADAC-Hinweise helfen eigentlich im Verständnis !Bezüglich der Fragestellung, ob man bei Import (aus USA nach Deutschland) eines in Deutschland gefertigten Produktes Zoll zahlen muss oder nicht, sind die ADAC-Hinweise wenig bis gar nicht hilfreich, da sie mit keiner Silbe auf dieses Thema eingehen.Vielleicht gehen sie deshalb nicht darauf ein, weil es dazu nichts zu sagen gibt, eben weil es keine Zollbefreiung für ursprünglich in Deutschland hergestellte Produkte gibt. Wenn es so ist, hätte man ja auf der Ratgeberseite für den Import aus den USA einen kleinen Satz schreiben können: "Entgegen landläufiger Meinung muss auch Zoll gezahlt werden für in Deutschland hergestellte Fahrzeuge", damit wären alle Unklarheiten beseitigt.
EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Verfasst: So 20. Dez 2009, 17:52
von oldierolli
@Harald und Frankie: einige hier haben Probleme mit abstraktlogischem Denken und erkennen deshalb nicht den Unterschied zwischen IM-port und RE-IM-port. Sofern untere Bürokraten das auch nicht erkennen, würde spätestens bei einem Prozess letztlich der EuGH bestätigen, dass es der SINN von Zoll ist, die heimische Wirtschaft zu schützen. Da es bei in der EU hergestellten Fahrzeugen nicht mehr eines Schutzes bedarf, wäre der SINN eines Zolls hinfällig. Mit solchem abstraktlogischen Denkschema zumindest haben es die Europa-Richter soeben erst auch bezüglich des Sorgerechts für nicht eheliche Kinder sowie der NACHTRÄGLICHEN Verlängerung einer bestehenden Sicherheitsverwahrung entschieden und das "Reichsrecht" abgeschmettert. Hoffnungsvollen Gruß. Rolf