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HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 12:03
von Phoenix
Moin,nehmen wir an, die HU eines Fahrzeuges gilt bis zu dem Monat, den es fahren darf und man stellt es dann ohne HU ab. Nun sagt der Gesetzgeber, das ein "Für den Verkehr zugelassenes Fahrzeug" eine gültige Plakette haben muss. Was heißt, das ich ein angemeldetes Fahrzeug ohne HU nicht (straffrei, so man mich erwischt) zerlegt im Keller lagern darf, wenn die HU abgelaufen ist, soweit klar.Gilt nun die Ruhezeit als "Nicht zugelassen" oder als "zugelassen" wo ich nur nicht fahren darf?Bin ich im nächsten Jahr nun wegen Überziehung in den Punkten oder darf ich das Fahrzeug so überwintern lassen?GrußWilly

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 12:48
von Fusca
Oi Phoenix,ist vielleicht Ansichts- oder Auslegungssache.Mein Fusca hat H-Zulassung, also ganzjährig, HU-Termin ist Dezember. Zu der Zeit ( vor ca. 10 Jahren ) wie ich ihn gekauft hatte, war meine Idee, 2 mal 6 Wochen überziehen und dann wäre ich im Frühjahr dran. Aber .....Zu der Zeit wurde die Rückdatierung eingeführt.Ich fahre trotdem erst im März / April des fogenden Jahres als erstes zur HU. Ist fast immer gut gegangen. " Fast " heißt, nie Strafgebühr oder oder einen teuren Hinweis der Rennleitung kassiert. Aber der eine Prüfer hatte was am Unterboden bemängelt ( Schweißarbeiten notwendig )." Da der Termin schon 3 Monate überzogen ist, muss das sofort gemacht werden. "Da es sowieso gemacht werden musste, war mir es egal, daß ich keine weiteren 6 Wochen Nachfrist bekam. 14 Tage später Nachprüfung ohne Probleme und ohne Strafgebühr bestanden.Wer sich jetzt wundert:" Häh ? Die Schweißarbeiten daurten 14 Tage, da muss wohl was gravierendes gewesen sein. "Nee, war nicht. Hatte nur drum gebeten, nicht einfach drauflosbraten, sondern so, daß bei einer irgendwann fälligen Totalresto die Karosserie ohne Flex-Einsatz abgehoben werden kann. Da mussten die erstmal einen Rentner reaktivieren. Die " Jungspunde " trauten sich da nicht ran.Lasse die HU aber auch immer bei meiner Stammwerkstatt machen. Die haben zweimal die Woche einen herumreisenden Gutachter vor Ort.Wie es bei TÜV oder Dekra gelaufen wäre, kann ich nicht sagen.tchauUwe

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 17:58
von uwm121
Ohne Gewähr:Dein HU Termin ist im Anmeldezeitraum-also mußt Du da auch hin.Wenn Du nach der Ruhezeit(dasselbe wie nicht angemeldet)zur HU fährst wird zurückdatiert.Solltest Du auf dem Weg zur HU auffallen kann es teuer werden.Etwas anders es wenn der HU Termin in der Abmeldezeit liegtu mußt nur im ersten "aktiven" Monat so schnell wie möglich zur HU und es wird nicht zurückdatiert.Grüße

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 18:25
von Phoenix
Hi,um die Rückdatierung geht es mir nicht, nur darum, keine Anzeige zu bekommen. Lieber melde ich die Karre ganz ab.GrußWilly

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 18:41
von uwm121
Was soll auf dem Weg zur HU denn groß passieren?Keine Werkstatt mit ÜO in der Nähe?Grüße

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 19:02
von Phoenix
Habe grad mal den Bußgeldkatalog durchfostet, dachte es sei schlimmer mit den Bußgeldern.<i>"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins vonmehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EURvier bis acht Monaten 25,- EURmehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 PunkteAbgasuntersuchung:Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten ummehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EURmehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt" </i>Da warte ich doch, bis die HU und die H Untersuchung zusammen fallen.Beitrag geändert:03.10.09 19:01:28

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 19:30
von schreyhalz
Moin Moin !Zitat:Gilt nun die Ruhezeit als "Nicht zugelassen" oder als "zugelassen" wo ich nur nicht fahren darf?In der Ruhezeit ist das Fzg nicht zugelassen.Insofern darf es nicht nur nicht im ö.Verkehrsraum gefahren werden,sondern dort auch nicht geparkt.MfG Volker

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 22:17
von Phoenix
Dann ist es gut. Nicht zugelassen benötigt auch keinen gültigen TÜV....GrußWilly

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: So 4. Okt 2009, 21:37
von oldierolli
Hallo, das Fahrzeug ist in der Ruhezeit zwar "angemeldet" im Sinne von "registriert", aber wie schon gesagt, nicht zum Verkehr ZUGELASSEN. Gruß. Rolf

HU und Saisonkennzeichen

Verfasst: Mo 5. Okt 2009, 12:34
von Altopelfreak
Hallo,dieses Thema gehört eigentlich in die Rubrik "Behörden-Rechtsfragen" !Ich fürchte, das ist ein rechtsfreier Raum. Das ganze fängt ja schon damit an, inwieweit das Fahrzeug im Ruhezeitraum als zugelassen gilt oder nicht.Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, die z. T. auch von den Modalitäten der Versicherung abhängig gemacht werden, ob eine sog. "Ruheversicherung" inclusive ist. Manche Vermieter von Tiefgaragen und Parkhaus-Dauerstellplätzen machen ja schon bei Saisonzulassungen ärger, weil sie glauben, das abgestellte Fzg. sei während des Ruhezeitraums nicht haftpflichtversichert.Da kann es natürlich erst Recht Ärger geben, wenn der abgelaufene TüV auffällt. Das gleiche übrigens, wenn das Auto in der eigenen Einfahrt steht.Doch ich würde mich da nicht unnötig verrückt machen und es einfach drauf ankommen lassen.Bei mir wird es auch richtig spannend, wenn ich irgendwann mit der Restaurierung fertig bin und mit 11/98 zur HU fahren kann!Klaus