Schweiz: FIVA ID-Card zur Oldtimerzulassung nicht notwendig
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 18:21
Der Schweizerische Dachverband für historische Motorfahrzeuge stellt klar, daß FIVA ID-Cards für eine Oldtimerzulassung nicht notwendig sind: "Seit einiger Zeit hält sich das Gerücht in der Schweizer Oldtimerszene, dass zukünftig eine FIVA ID (Fédération International des Véhicules Anciens) zum Erlangen des Veteranenstatus (Code 180) notwendig sei. Fakt ist, dass dies so nicht richtig istt! Fakt ist jedoch, dass sich die Strassenämter über Schwierigkeiten beim Vollzug beklagt haben. Deshalb schlägt das Astra in einem Schreiben vom 3.11.2008 en Strassenverkehrsämtern vor, dass "für das Erlangen (resp. den Beibehalt) des Veteranenstatus weitere Unterlagen verlangt werden können, zum Beispiel die sogenannte FIVA ID-Card". Dieser FIVA ID-Pass kann über den SDHM angefordert werden. Weitere Informationen dazu erteilt gerne das Sekretariat des SDHM. Das heisst aber dennoch, dass die FIVA ID-Card nicht zwingend nötig ist oder die technische Prüfung ersetzen kann. Die FIVA-ID bestätigt wohl die Originalität eines Fahrzeuges nach historischen Gesichtspunkten, doch findet zu deren Erlangung weder eine sicherheitstechnische Prüfung des Fahrzeuges statt, noch sind die ausstellenden technischen Obmänner oder dieses Dokument amtlich. Einzig die kantonalen Strassenverkehrsämter und von ihnen benannte Kontrollstellen prüfen die Verkehrssicherheit und die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge. Deshalb ist der SDHM erstaunt über diese Weisung des Astra, des Bundesamtes für Strassen. Ein nicht amtliches, von Privatpersonen ausgestelltes Dokument soll zukünftig mitentscheiden können über das Erlangen eines Veteranenstatus...? Es gilt zu beachten, dass es für FIVA-ID-Experten keine anerkannten Fähigkeitsprüfung gibt.... Der FIVA-ID-Pass wird zum Teil von Veranstaltern von Oldtimer-Anlässen verlangt. In den Markenclubs gibt es Fachleute, welche die Fahrzeuge gemäss Richtlinien der FIVA kontrollieren und zusammen mit dem Fahrzeughalter mittels Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigen. Der Vorstand des SDHM prüft, ob und in welcher Form auf diese Idee reagiert werden soll. Erste informelle Gespräche mit der ASA, der Vereinigung der Strassenverkehrsämter haben schon stattgefunden."Völlig richtig. Privatiers können nicht am Erlaß von Verwaltungsakten mitwirken.