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Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 20:14
von eddie
Hi!Ich las gerade das Interview mit Maik Hirschfeld zu den Beschlüssen über die sog. "Umweltzonen". Doch was les ich da: es dürften alle Fahrzeuge mit 07er- und H-Kennzeichen UND alle Fahrzeuge vor Bj. 1971 in die Umweltzonen fahren...hä?Hab ich was verpaßt? Hieß es nicht die ganze Zeit, nur 07er und H?Klärt mich bitte auf!Gruß aus dem (noch) feinstaubzonenfreien SaarlandRainer
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 20:31
von StevieP2
Über den Satz bin ich auch gestolpert...
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 20:43
von Mario
Meines Wissens gilt der Zusatz mit den Fahrzeugen vor 1971 nur in Baden-Württemberg.Viele GrüßeMario
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 13:52
von Altopelfreak
Das würde mich mal genauer interessieren, ob es wirklich regionale Einzelregelungen gibt oder ob das Zeitungsenten sind!Nächstes Beispiel: Laut neuster Ausgabe "Auto-Classic" sollen speziell in Köln Fzge. mit Roter 07 unter das Fahrverbot fallen!!Wie ist es möglich, dass eine Stadtverwaltung sich hier über Bundesrecht hinwegsetzen kann, das ausdrücklich die 07 in die Befreiung miteinschliesst?!?Klaus
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 14:01
von ventilo
Hierbei muß es sich um eine Zeitungsente handeln.In Köln sind sowohl Fahrzeuge mit H-, also auch mit 07er-Kennzeichen von den Fahrverboten ausgenommen.Ist in der Ausnahmeregel 7, §2.7 so definiert.
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 14:04
von BJ43
Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 10.12.07 19:43:19Meines Wissens gilt der Zusatz mit den Fahrzeugen vor 1971 nur in Baden-Württemberg.Viele GrüßeMarioMoin Mario,diesen Passus findet man nicht in der Verlautbarung aus BaWü"In Baden-Württemberg haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Regierungspräsidienund das Umweltministerium auf ergänzende und landesweit einheitliche Ausnahmeregelungenverständigt (gemäß § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung), die für alle Umweltzonen..in Baden-Württemberg gelten (Ziffer II.). ..Fahrten von Oldtimernohne besonderes Oldtimerkennzeichen sowie von ausländischen Oldtimern; PKW mit geregeltemKatalysator, die nicht bereits in der Kennzeichnungsverordnung freigestellt wurden, aberüber einen geregelten Katalysator verfügen (Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11) sowie Probe-und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen. "Gruß
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 14:10
von Altopelfreak
Okay, aber damit wissen wir immer noch nicht, was das konkret in der Praxis bedeutet!!
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 15:10
von Peter Schneider
Jetzt zur Aufklärung:Leider hat die Redaktion der Motor Klassik nicht richtig wiedergegeben: Das Baujahr 1971 bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit US-Kat.Bedauerlicherweise ensteht immer wieder Verwirrung durch nachlässige redaktionelle Bearbeitung.
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 16:05
von Mario
In Ba-Wü sind Fahrzeuge vor 1971 ausgenommen. Das habe ich schwarz auf weiß und mir auch noch von einem Mitarbeiter des entsprechenden Referats fernmündlich bestätigen lassen.Man findet diesen Passus nur nicht unter der Rubrik "Oldtimer", sondern bei den allgemeinen Ausnahmen.Viele GrüßeMario
Deuvet: freie Fahrt vor Bj. 1971?
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 16:10
von Altopelfreak
Das hätte ich gerne irgendwo schriftlich, dass BaWü allen über 30-jährigen, bzw. über 36-jährigen Fahrzeugen wenn das mit Bj. 71 stimmt, unabhängig von der Zulassungsart freie Fahrt gestattet!Klaus