Seite 1 von 7

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Do 22. Nov 2007, 21:33
von BJ43
steht es auf der Tagesordnung839. Sitzung des Bundesratesam Freitag, dem 30. November 2007, 9.30 UhrTOP 41 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: So 25. Nov 2007, 18:58
von Peter Schneider
Es geht hierbei um die Ergänzung für Oldtimer aus dem Ausland. Um diese gegenüber inländischen Oldtimern mit H- und 07-Kennzeichen nicht zu benachteiligen wird eine Formulierung in Bezug auf den Zustand von ausländischen Oldtimern aufgenommen. Siehe auch Meldung unter <www.deuvet.de> oder Pressemitteilungen des Bundesumweltministeriums.Beste GrüßePeter Schneider

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 00:42
von goggo
Ja stimmt ca 10% davon beschäftigen sich damit:http://www.bundesrat.de/cln_...onFile.p ... 07.pdfHerr Schneider wie kommen Sie zu so einer Aussage???Zitat:A. Problem und ZielMit der Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 24. Mai 2007 sind Regelungen zur Nachrüstungvon Nutzfahrzeugen und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 mit Partikelminderungssystemenin die StVZO eingefügt worden. Durch die Nachrüstungmit einem Partikelminderungssystem erlangen Fahrzeughalter die Möglichkeit,ihr Fahrzeug in eine bessere Schadstoffgruppe der 35. BImSchV einstufenzu lassen. Mit Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können eineBefreiung von Fahrverboten in Umweltzonen erhalten.Weiterhin sollen auf Wunsch der Länder zusätzlich Regelungen zur Begünstigungälterer G-Kat Fahrzeuge nach Anlage XXIII, die vor Euro 1 zugelassenworden sind, aufgenommen werden. Diese Fahrzeuge sollen zukünftig auchmit einer Plakette gekennzeichnet werden, die zur Befreiung von Fahrverbotenin Umweltzonen führen kann.Der Bundesrat hatte mit Beschluss vom 21.09.2007 einem entsprechendenVerordnungsentwurf mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ausnahme vonder Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 für Oldtimer, die ein Kennzeichennach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung („H“- oder„07“-Kennzeichen) führen, vorgesehen würde.Die Maßgabe des Bundesrates beschränkt sich nur auf Fahrzeuge, die nachnationalen Vorschriften klassifiziert sind. Die Maßgabe wird daher unter Ergänzungum eine Gleichwertigkeitsklausel übernommen. Danach werdenauch Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union,einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, von der Befreiung der Kennzeichnungspflichterfasst, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen, wiedeutsche Oldtimer.Das ist Doch nur die Schlussklausel ??? Oder bin ich ganz daneben??Beitrag geändert:25.11.07 23:45:49

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 00:59
von BJ43
Hallo Helmut,ich interpretiere es so:Für inländische Oldtimer nur mit H-Kennzeichen und 07-Nummerwird es diese bundesweite Ausnahme geben.Für Autos älter als 30 Jahre mit normalem Kennzeichen nicht !, diese müssten dann eine H-Nummer beantragen, um in die Umweltzonen einfahren zu können/dürfen.Warten wir den 30. November. ab.GrußBJ43Beitrag geändert:26.11.07 00:01:13

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 14:35
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von goggo am/um 25.11.07 23:42:22Herr Schneider wie kommen Sie zu so einer Aussage???Ich denke, Peter Schneider beschäftigt sich mit diesem Thema mehr als wir und kann die Beamtensprache besser verstehen. Er ist schließlich mehr im Thema drin.Also könnt man erstmal scharf nachdenken, bevor man sowas schreibt.....Und der fett hervorgehobene Text besagt exakt das, was PS bereits vorher in verständlicher deutscher Sprache formuliert hatte.Chris.Beitrag geändert:26.11.07 13:38:14

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 14:52
von Gordini
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 26.11.07 13:35:40Zitat:Original erstellt von goggo am/um 25.11.07 23:42:22Herr Schneider wie kommen Sie zu so einer Aussage???Ich denke, Peter Schneider beschäftigt sich mit diesem Thema mehr als wir und kann die Beamtensprache besser verstehen. Er ist schließlich mehr im Thema drin.Also könnt man erstmal scharf nachdenken, bevor man sowas schreibt.....Und der fett hervorgehobene Text besagt exakt das, was PS bereits vorher in verständlicher deutscher Sprache formuliert hatte.Chris.Beitrag geändert:26.11.07 13:38:14Chris, was erwartest Du eigentlich von diesem Beitragsverfasser? Christoph

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 16:37
von goggo
Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 26.11.07 13:35:40Zitat:Original erstellt von goggo am/um 25.11.07 23:42:22Herr Schneider wie kommen Sie zu so einer Aussage???Ich denke, Peter Schneider beschäftigt sich mit diesem Thema mehr als wir und kann die Beamtensprache besser verstehen. Er ist schließlich mehr im Thema drin.Also könnt man erstmal scharf nachdenken, bevor man sowas schreibt.....Und der fett hervorgehobene Text besagt exakt das, was PS bereits vorher in verständlicher deutscher Sprache formuliert hatte.Chris.Beitrag geändert:26.11.07 13:38:14Eben warum nur einen Teil des ganzen Textes??

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 18:19
von 1300VC
....weil der "Rest" keine Neuigkeiten beinhaltet ??

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 10:02
von Peter Schneider
Genauso so ist es. Der vorangegangene Text bezieht sich auf den Bundesratsbeschluß vom 21.09.2007. Dieser wurde vom Bundestag dann am 14.11.2007 abgestimmt und um den Zusatztext für die ausländischen Fahrzeuge ergänzt und muß deshalb nochmals im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Wie bereits gesagt (geschrieben) genau lesen und vielleicht auch vorher einmal bereits abgehandelte Themen an den entsprechenden Stellen nachlesen. Erspart allen viel Zeit und manche Missverständnisse können vermieden werden.Mit besten GrüßenPeter Schneider

Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)

Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 18:45
von BJ43
Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 25.11.07 23:59:05Hallo Helmut,ich interpretiere es so:Für inländische Oldtimer nur mit H-Kennzeichen und 07-Nummerwird es diese bundesweite Ausnahme geben.Für Autos älter als 30 Jahre mit normalem Kennzeichen nicht !, diese müssten dann eine H-Nummer beantragen, um in die Umweltzonen einfahren zu können/dürfen.Warten wir den 30. November. ab.GrußBJ43Beitrag geändert:26.11.07 00:01:13meine Einschätzung war wohl richtig, kann man auch so in der neuen OM lesen