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Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 18:38
von Blechschlampe
Drucksache 464/07 21.09.2007Beschluss des BundesratesErste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:Zu Artikel 1 Nr.V (Anhang 3 nr. 5 und 10 - neu - (zu § 2 Abs.3))In Artikel 1 ist NummerV wie folgt zu fassen:"V. Anhang 3 wird wie folgt geändert:a) Nummer 5 wird wie folgt geändert:"5. ...wie Vorlage..."b) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 angefügt:[/font]"10. Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 FZV führen." "Begründung:Unter Buchstabe a findet sich die Formulierung der Regierungsvorlage. Buchstabe b zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen.[font=Verdana]Hurra!Aleksandra grüßt!Hier der Link:
http://www.bundesrat.de/cln_...-node.ht ... ueZiemlich weit unten, TOP 93
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 24. Sep 2007, 21:58
von Gordini
Hi Aleksandra altes Haus, was machst Du?! Ruf mal an. Schöne Grüße Christoph
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Di 25. Sep 2007, 11:29
von 3=6
Servus,also letztlich nun zumindest schonmal Ausnahmeregelung für H-Kennzeichen.......Frage: Bekommen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nun eine Plakette (grün?) oder keine Plakette weil nicht benötigt da von der Zonenproblematik ausgenommen?Grüße,3=6
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Di 25. Sep 2007, 13:11
von Mario
Hallo Marius,die Ausnahmen, sofern der Bund dem Vorschlag des Bundesrates folgt, umfaßt die H- und 07er-Kennzeichen.Ich habe heute mit dem verkehrspolitischen Sprecher der Union, Herrn Dr.Andreas Scheuer, telefoniert und ihn nochmals darauf eindringlich eingeschworen, sich für das Alter statt auf die Zulassungsform stark zu machen.Viele GrüßeMario
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Di 25. Sep 2007, 22:54
von 3=6
Hallo Mario,gut gut, hoffentlich klappts....aber nochmal kurz meine "eigentliche" Frage:Bekommen Fahrzeuge, denen per Ausnahmeregelung Einfahrt in die geheiligten Zonen gewährt wird, eine Plakette und wenn ja welche? Eine der allseits bekannten (rot/gelb/grün) oder eine spezielle?Grüße,Marius
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Di 25. Sep 2007, 23:18
von caferacer
Ich denke wir bekommen eine rostfarbene Plakette.Grüsse Jochen
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 09:33
von Mr. Hobbs
Zitat:Original erstellt von 3=6 am/um 25.09.07 22:54:06Hallo Mario,gut gut, hoffentlich klappts....aber nochmal kurz meine "eigentliche" Frage:Bekommen Fahrzeuge, denen per Ausnahmeregelung Einfahrt in die geheiligten Zonen gewährt wird, eine Plakette und wenn ja welche? Eine der allseits bekannten (rot/gelb/grün) oder eine spezielle?Grüße,MariusHallo Marius,wirklich eine gute und berechtigte Frage!Eigentlich sollte das Kennzeichen ausreichen, aber jetzt ist die Spitzfindigkeit mit den zu jungen 07ern (zwischen 20 und 30 Jahren mit Bestandschutz für das Kennzeichen) hinzugekommen.Wie sollten denn die erkannt werden? Irgendeine Gruppe wird sicherlich als "Flurschaden" übrig bleiben Bleibt abzuwarten, ob das Umweltministerium überhaupt seine Blockadehaltung aufgeben wird.Beste GrüsseChristophBeitrag geändert:26.09.07 09:40:37
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 10:04
von Mario
Hallo Marius,ich gehe davon aus, daß die Identifikation rein über's Kennzeichen erfolgt. Das ist doch auch der Grund, warum sie sich so anstellen, die 30-Jahresgrenze als Zuteilungskriterium anzuerkennen. Sonst wäre ja alles kein Problem: Mit Papieren zur ausgebenden Stelle und sich eine spezielle Plakette holen - fertig.Andererseits: Wer eine Plakette hat, wird auch in Zukunft über diese definiert. D.h., wenn sich Grenzwerte verändern oder neue Stoffe hinzukommen, die eine weitere Selektion des Fahrzeugbestandes notwendig machen, können wir uns u.U. ganz klein machen, da wir dann ja nicht irgendeiner Plakettenfarbe zugeordnet werden können. Das könnte durch die Hintertür wieder ein Vorteil für uns sein.Viele GrüßeMario
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 10:28
von er ka
Hallo erstmalund das Problem wäre keines wenn Europa Deutschland endlich KFZ Steuermässig in die Knie zwingt. Weg mit der KFZ Steuer, H von mir aus auch auf alle Kennzeichen der Fahrzeuge 30 Jahre und älter und alle Kennzeichen mit H als Wechselkennzeichen, HU Plakette unten rechts an die Frontscheibe und endlich ist Ruhe im Staat.Aber das würde einige Drehstuhlpiloten den Job kosten und wäre wieder viel zu einfach.Profitieren könnten die Werkstätten, Teilelieferanten, Oldtimerbesitzer und sogar schlussendlich dieser seltsame Staat hier durch Abbau der Bürokratie.Wer glaubt ein deutscher Politiker könne diesbezüglich eine sinnvolle Entscheidung treffen glaubt auch sicher daran die Erde sei eine Scheibe. Aber dazu würden deutsche Politiker behaupten die Erde sei rund, kann eine Scheibe genauso wie eine Kugel sein, noch Fragen?Ich fahre(die Erde ist rund)freundlich grüssender ka
Beschluss des Bundesrates zum H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 26. Sep 2007, 16:42
von 3=6
Hallo,schonmal danke für die Antworten - auch wenn es da offensichtlich einfach noch keine konkrete Antworten gibt!er ka: BITTE, keine Grundsatzdiskussion beginnen.....ob du damit nun recht hast oder nicht, die Fragestellung in diesem Beitrag war/ist eine andere als der x-te Versuch oder Wunsch hinsichtlich einer grundlegenden Reform des Zulassungswesens.Grüße,Marius