Ganz aktuell: H-Kennzeichen werden weiterhin nach den alten Kriterien vergeben
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Große Überraschung gestern bei allen Prüf-Organisationen: Trotz Inkrafttreten der FZV werden H-Kennzeichen bis auf weiteres nach dem alten Anforderungskatalog des §21c StVZO vergeben, der neue §23 kommt noch nicht zur Anwendung!Laut eines internen Schreibens der GTÜ wird sich "die Bekanntgabe der Richtlinie um mehrere Monate verzögern, da diese offenbar noch in der Diskussion steht".Die GTÜ - und sicherlich auch andere Prüforganisationen - wurde von ordnungsbehördlicher Seite angewiesen, hinsichtlich der technischen Begutachtungskriterien zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gem. §23 StVZO bis auf weiteres ausschließlich nach den Kriterien des Anforderungskatalogs zur seither gültigen Richtlinie zum §21c vorzugehen."Weitere Informationen hierzu sollen Mitte März vorliegen.Wir bleiben dran.Frank
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Das ist sehr angenehm, daß man an einer Front auch mal kurz aufatmen kann...Danke Frank!Schönes WochenendeKindacool
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Danke für die Info Frank,Heißt das jetzt das da doch eine Verschärfung geplant war, diese aber kurzfristig auf Eis gelegt wurde (um diese zu überarbeiten oder verschärfen)?Oder hat da nur die GTÜ irgendwelche falschen Informationen gehabt?GrüßeMichael, der es liebt das man in Deutschland immer genau weiß woran man ist
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Ich habe vorhin mit dem GTÜ-Vertreter gesprochen, der im Bundesverkehrsministerium zusammen mit dem sagenumwobenen Herrn Hesse mit an dem neuen Anforderungskatalog gearbeitet hat. Eine neuerliche Verschärfung bezeichnet er als "Unsinn", der Grund für die momentane Situation sind wohl Querelen mit dem TÜV, der sein Prüfmonopol bis zur letzten Patrone verteidigen will.
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 02.03.07 10:08:33Große Überraschung gestern bei allen Prüf-Organisationen: Trotz Inkrafttreten der FZV werden H-Kennzeichen bis auf weiteres nach dem alten Anforderungskatalog des §21c StVZO vergeben, der neue §23 kommt noch nicht zur Anwendung!Laut eines internen Schreibens der GTÜ wird sich "die Bekanntgabe der Richtlinie um mehrere Monate verzögern, da diese offenbar noch in der Diskussion steht".Hallo Frank,mich überrascht das nicht, alles andere hätte mich dagegen überrascht. Bisher ist noch keine einzige Richtlinie speziell zur FZV veröffentlich worden, warum sollte also die Rili fürs H Kennzeichen da den Vorreiter machen. Ausserdem uss so eine Rili nicht nur erdacht, sondern auch beschlossen und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, auch da war bisher nix ...Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 02.03.07 15:10:28... Grund für die momentane Situation sind wohl Querelen mit dem TÜV, der sein Prüfmonopol bis zur letzten Patrone verteidigen will. Würde mich nicht wundern, da ja nicht nur das § 21c Monopol (H-Kennzeichen) gefallen ist, sondern auch eine Einzelabnahme (Baurat, § 21), die ja bisher nach 18 Monatiger Abmeldung fällig war, in den meisten Fällen nicht mehr nötig ist. Hier in FL wird sogar schon an der 7 Jahres Grenze gerüttelt, laut Info Blatt der Zulassungsstelle FL ist eine Einzelabnahme nach über 7 Jahren nur dann nötig, wenn kein Datensatz beim KBA mehr vorhanden ist, und keine Fahrzeugpapiere mehr existieren ...Gruss von FrankBeitrag geändert:02.03.07 17:12:00
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hochinteressant ..und wieder mal eine unausgegorene Neuregelungen. Was sind das nur für Gesetzteswerke, die nach dem Inkrafttreten oder beabsichtigten Inkrafttreten erst mal wieder überarbeitet werden müssen?Im Betrieb würde ich das als Stümperwerk und schlechte arbeit bezeichnen!Klaus
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Hallo,als ich heute nach einer Ausnahmegenehmigung für eine Hochzeitsfahrt (für meinen Bruder, bevor jetzt manche aufschreíen) mit meiner 07er beim Dienststellenleiter angefragt habe, meinte er, ich könne ja den Wagen einen Tag lang anmelden. Das sei seit gestern kein Problem mehr, da ich kein Vollgutachten mehr bräuchte, nur eine gültige HU.Ich habe ziemliche Bauklötze darob gestaunt Viele Grüße,Mario
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Hallo,Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 02.03.07 23:23:28Hallo,als ich heute nach einer Ausnahmegenehmigung für eine Hochzeitsfahrt (für meinen Bruder, bevor jetzt manche aufschreíen) mit meiner 07er beim Dienststellenleiter angefragt habe, meinte er, ich könne ja den Wagen einen Tag lang anmelden. Das sei seit gestern kein Problem mehr, da ich kein Vollgutachten mehr bräuchte, nur eine gültige HU.Ich habe ziemliche Bauklötze darob gestaunt Viele Grüße,Mariodas stimmt, aber doch so nicht, da dies doch nur für Fahrzeuge gilt, die nach dem 1.3. abgemeldet wurden, oder??GrußFranki
- Maxe
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Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 02.03.07 23:23:28Hallo,als ich heute nach einer Ausnahmegenehmigung für eine Hochzeitsfahrt (für meinen Bruder, bevor jetzt manche aufschreíen) mit meiner 07er beim Dienststellenleiter angefragt habe, meinte er, ich könne ja den Wagen einen Tag lang anmelden. Das sei seit gestern kein Problem mehr, da ich kein Vollgutachten mehr bräuchte, nur eine gültige HU.Ich habe ziemliche Bauklötze darob gestaunt Viele Grüße,MarioMario, noch Werbeträchtiger geht es ja garnicht. Das Brautpaar sollte ganz provokativ ihr Hochzeitsauto zur Kirche schieben.oder...Die ganze Hochzeitsgesellschaft zieht das Auto per Abschleppseil bis zur Kirche und wieder aus der Zone raus.Da kommt bestimmt die Stuttgarter Zeitung und berichtet darüber Gruß Maxe... der das nicht ganz Ernst meint, obwohl ......Das könnte dann so aussehen:Beitrag geändert:03.03.07 10:10:19
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Hallo Bernhard,gute Idee Mal sehen ob ich meinen Bruder dazu bewegen kann, aus einer Hochzeit eine Beerdigung zu machen Viele Grüße,Mario