Vorschriften ab 1.4.2006

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spitzerer
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Beitrag von spitzerer » Mo 13. Mär 2006, 16:32

Hallo, wer weiss schon genaueres ueber die Verkehrsregelungen, die zum 1.4 geltend werden ?? Unter Anderem soll da die Genehmigungspflicht fuer Ausfahrten von 30 auf 15 Fahrzeuge heruntergesetzt worden sein, stimmt das ??Es wird da ernstlich schwierig, so mal ne Stammtisch-Tour zu organisieren ...GrussWolfgang

Frankie
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Beitrag von Frankie » Di 14. Mär 2006, 01:00

Die Zahl 30 existiert in diesem Zusammenhang.Bis 30 Fahrzeugen ist die Veranstaltung nicht genehmigungspflichtig, wenn es freie Streckenwahl, keine Kontrollpunkte u. keine Sonderprüfungen gibt.Bei mehr als 30 teilnehmenden Fahrzeugen muss jede Veranstaltung angemeldet u. genehmigt werden.Hier wird das Thema schön diskutiert mit Quellenangaben zur STVO http://mbslk.de/modules.php?op=modload& ... highlight=

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Di 14. Mär 2006, 01:07

Zitat:Original erstellt von Dannoso: Ein feste Zahl für eine Gehnehmigung gibt es nicht, (...) VETO!siehe oben.Tripower
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Beitrag von Dannoso » Di 14. Mär 2006, 12:13

Zitat:Original erstellt von spitzerer:Hallo, wer weiss schon genaueres ueber die Verkehrsregelungen, die zum 1.4 geltend werden ?? Unter Anderem soll da die Genehmigungspflicht fuer Ausfahrten von 30 auf 15 Fahrzeuge heruntergesetzt worden sein, stimmt das ??Es wird da ernstlich schwierig, so mal ne Stammtisch-Tour zu organisieren ...GrussWolfgangHallo,es ist mir unklar wo diese immer wieder zitierte Angabe "mit 30 Fahrzeugen braucht man eine Genehmigung" herkommt? Mit Verkehrsregeln hat das nichts zu tun.Ein feste Zahl für eine Gehnehmigung gibt es nicht, das wäre ja zu einfach, oder?Grundsätzlich ist - jede Ausfahrt mit mehreren Fahrzeugen, die zeitgleich eine gemeinsame Strecke abfahren, nach einem Bordbuch - Genehmigungspflichtig.Das wäre ja jetzt nun fast schon einfach, wenn man einen Zentralen Ansprechpartner hätte. Aber dem ist nicht so: jede Stadt, Forst, Gemeinde, Ort muß Ihre Zustimmung zu dem eingereichten Streckenplan geben. Diese melden dann Ihre Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Diese prüft und gibt evtl. nach Rückfragen bei Landschaftsschutzbehörden usw usw. Ihre Zustimmung ziemlich kurz vor der Ausfahrt.Das ist schon mal aufwendig, oder? Natürlich ist die Sache jetzt offiziell und der Veranstalter, also wir, haften bei der Ausfahrt für Schäden persönlich. Also ist es jetzt durchaus sinnvoll über eine Versicherung der Veranstaltung nachzudenken. Das jedes Auto einzeln für sich versichert ist spielt da keine Rolle, es gilt die Veranstalter Haftung.Und nu? Genau, alle nicht angemeldeten/genehmigten Ausfahrten im Pilk sind "schwarze" Veranstaltungen! Übrigens nur ein Tip am Rande, wenn Ihr bei einer Rallye teilnehmt (es sei denn es sind die bekannten großen Rallyes) Hinterfragt bei einem Veranstalter einer "kleineren Rallye/Ausfahrt" ob eine Genehmigung vorliegt? Die Teilnahme an einer "schwarzen" Veranstaltung kann von den Ordnungskräften geahndet werden!!!Tja....

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Beitrag von oldierolli » Di 14. Mär 2006, 14:33

Hallo, ich muss mich wiederholen (Beitrag so vor ca. 2 J.): seit wann sind einfache (Aus-) Fahrten mit OLDIES Motor-SPORT? Ich wüsste nicht, was bei meinen Tuckel-Fahrten SPORTLICH wäre. Das Zeigen von Kulturgut ist kein SPORT!! Und Schumi würde wohl einen Lachkrampf kriegen, wenn sowas als Sport bezeichnet würde. Wenn 30 Rentner mit ADIDAS-Klamotten im Biergarten sitzen, ist das auch keine SPORT-Veranstaltung. Oh weh, bitte exakte BEGRIFFSBESTIMMUNG!! Gruß. Rolf

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Beitrag von Dannoso » Di 14. Mär 2006, 14:55

Hallo Tripower,in dem LINK vom FRANKIE steht aber genau das was ich geschrieben hatte. Eigentlich sind alle Ausfahrten genehmigungspflichtig, weil... siehe LINKGrüsse[Diese Nachricht wurde von Dannoso am 14. März 2006 editiert.]

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Beitrag von Tripower » Di 14. Mär 2006, 15:48

Die "30er-Grenze" ergibt sioch aus der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO ("Übermäßige Straßenbenutzung").In der Vwv zu § 29 Abs.2 StVO steht:Motorsportliche Veranstaltungen sind stets dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen. Unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge besteht eine Erlaubnispflicht nach Maßgabe folgender Grundsätze: (...) Es folgt eine Tabelle mit bestimmten Kriterien wie Geschwindigkeit, Strecke, Zeit, etc.Einzelheiten sind nachzulesen in Jagusch/Hentschel "Straßenverkehrsrecht", § 29 StVO ff.GrußTripower
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Beitrag von oldierolli » Di 14. Mär 2006, 17:50

@ Tripower, Du bist hier auch schon wieder auf den Paragrafen "motorSPORTLICHE Veranstaltungen" eingegangen. Es muss dafür aber doch erst der SPORT-Begriff erfüllt werden. Oder weshalb sollte ich mich hier irren? Gruß. Rolf

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Beitrag von oldierolli » Di 14. Mär 2006, 17:54

Hallo, zu ergänzen: es heißt in dem Paragrafen aber nicht: ab einer BEWEGUNG von 30 Fahrzeugen handelt es sich um MotorSPORT. Erst dann würde ich das rechtlich schlucken. Gruß. Rolf

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Beitrag von Dannoso » Mi 15. Mär 2006, 01:36

Zitat:Original erstellt von oldierolli:Hallo, zu ergänzen: es heißt in dem Paragrafen aber nicht: ab einer BEWEGUNG von 30 Fahrzeugen handelt es sich um MotorSPORT. Erst dann würde ich das rechtlich schlucken. Gruß. Rolf Hallo,es heist aber ergänzend in:Verwaltungsvorschrift zur StVO Zu Absatz 2 Ziff. I. "Erlaubnispflichtige Veranstaltungen 1. Motorsportliche Veranstaltungen Diese sind stets dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen. Unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge besteht eine Erlaubnispflicht nach Maßgabe folgender Grundsätze: Faktor Merkmal erlaubnis-pflichtig 1. Geschwindigkeit a) vorgeschriebene Durchschnittsgeschwindigkeitb) vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit2. Strecke a) vorgeschriebene Streckenführungb) Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometernc) freie Streckenwahl ohne Kontrollstelled) freie Streckenwahl mit Kontrollstellen (Dauer bis zu einer Woche)3. Zeit a) vorgeschriebene Fahrtzeitb) ohne Bewertung der Fahrtzeit4. Besonderheiten a) Sonderprüfungenb) geschlossener Verband"Irgendwas trifft da schon immer mal zu, spätestens bei der "vorgeschriebenen Strecke"...Grüsse

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