30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch
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Hallo,ich lese aus dem Beitrag25 Jahre als Grenze für 07 er NummernGrussMichael
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30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch
Es schein die 30 Jahre Regelung ist mit Wirkung zum 1. Februar 2007 durch.Ich persönlich bin eigentlich ganz froh über die neuen Regelungen, die auch für das 07er Kennzeichen die gleichen Voraussetzungen (Eingangsuntersuchung entsprechend dem Gutachten zum H-Kennzeichen) wie fürs H-Kennzeichen schaffen. Die Jungtimer/Gebrauchtwagenfraktion sieht das wahrscheinlich anderst. GrußJosef
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30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch
Für mich würde das eine Katastrophe bedeuten ich müsste 3 Fahrzeuge mit 25 Jahren irgendwo einlagern. Allerdings ist das im Münchner Raum ned bezahlbar..
Wobei Durch ist da nix oder? - ich werde jedenfalls meinen Persönlichen Fall an die Mitglieder des Verkehrsausschusses schreiben - das sollten alle dies Betrifft tun und eine bessere Übergangsregelung für eingetragene Fahrzeuge fordern...HelmutDer nix gegen eine Eingangsprüfung hat... [Diese Nachricht wurde von goggo am 20. Februar 2006 editiert.]

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Wundert mich nicht!Da muß man nur solche Beiträge lesen und dann weiß man wem man die Verschärfungen zu "verdanken" hat: http://www.oldschoolgarage.de/forum/vie ... php?t=4330 [Diese Nachricht wurde von Rene E am 16. Februar 2006 editiert.]
30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch
Zitat:Original erstellt von Rene E:Wundert mich nicht!Da muß man nur solche Beiträge lesen und dann weiß man wem man die Verschärfungen zu "verdanken" hat: Das sieht der DEUVET anders Zitat:Dem ist leider auch die Rechtsprechung gefolgt. Aufgrund dieser Entwicklung tendierten Ministerien und Politik mit überwiegender Mehrheit zu einer generellen 30-Jahre-Regelung, da man hierin nur eine Manifestierung der aktuellen Rechtslage sieht.Mit ursächlich war aber sicher auch das Schreckgespenst von maroden Altfahrzeugen, die mit Rotem 07er-Kennzeichen im Alltagsverkehr bewegt werden. Diese Diskussion hat nicht zuletzt auch die Oldtimerszene selber mit angefacht, indem Einzelfälle in der Szene hochgespielt wurden.So ist es auch zu erklären, dass die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun für die Zuteilung von Roten 07er-Kennzeichen eine Eingangsuntersuchung entsprechend dem Gutachten zum H-Kennzeichen vorsieht.Gerrit
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30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch
Das ist nur die halbe Wahrheit, René.Die andere Hälfte des Problems kommt von so manchen Pseudosammlungen in Gestalt irgendwelcher glücklicher Besitzer oder Langzeitmieter von Lagerhallen, Scheunen o.ä.. die sich diese Hütten mit dem ganzen Geraffel von den Werkstatthinterhöfen oder Opagaragen etc. vollstellen und sich dann Besitzer einer Sammlung schimpfen. Aber natürlich will man nicht mit den Autos zum TÜV, denn man will ja pro Auto nur 1-2 mal pro Jahr fahren (kein Wunder bei 10, 15 oder 20 Autos, für mehr ist da bei den meisten dieser Wagen wirklich kaum Zeit, wenn man nicht hauptberuflicher Autospazierenfahrer ist). Die 07er ist da probates TÜV-Umgehungsmittel, um die Autos trotzdem auf die Straße bringen zu können. Aber da möchte ich nicht wissen, in welchem Zustand sich die Bremsanlage, Reifen und andere nicht ganz unwichtige Teile nach monatelanger Standzeit befinden, wenn die Kisten dann doch mal rausgeholt werden.Die Pflicht, laut 07er nur ein verkehrssicheres Fahrzeug in Verkehr zu bringen, ist das Eine, aber die Realität? Kein Geld für TÜV und kein Bock auf TÜV, aber alle Bremsanlagen etc. bei ALLEN dieser Autos immer piekfein gewartet? Ich habe ein paar solcher Sammlungen schon gesehen, aber genau in diesem Punkt (der Vermeidung von Standschäden) sprach da bei den Besitzern eher eine gewisse Portion Gottvertrauen heraus. "Rollende Zeitbombe" könnte man schlimmstenfalls aber auch sagen.Zweischneidige Sache, das ... Da ist mir im Zweifelsfall ein etwas wild umgebautes Vehikel, das aber einwandfrei bremst, die Spur hält und sonstwie O.K. reagiert, noch lieber.Schade ist es trotzdem, dass die Bürokraten wieder mal siegen und die Ausübung des Hobbys so allmählich an allen Fronten immer massiver erschwert wird.P.S. Was für eine "Fahrt zur Pflege des automobilhistorischen Kulturguts" das wohl bei dem VW Käfer mit 07er Nummer war, den ich gestern morgen zur besten Berufsverkehrszeit kurz vor Vorlesungsbeginn in unmittelbarer Nähe der hiesigen Uni sichtete? (Autobahpolizeizentrale ist unmittelbar nebenan - und umgebaut war der Käfer auch gar nicht! Auch daher weht wohl der Gegenwind, wenn man's ganz paragraphengenau nimmt, was ja auch viele 07er Besitzer anscheinend befürworten )PS2: @Gerrit:Leider kann man das nicht 100%ig in Abrede stellen. Wer von den "Sammlungsbesitzern" kann die Hand dafür ins Feuer legen, dass durch das zwangsläufige längere Stehen nicht doch mal irgendwo was Entscheidendes ausagerechnet bei dem Wagen gammelt, mit dem man dann doch fahren will? Wir wissen doch alle, dass unsere Oldies durch regelmäßiges bzw. ständiges Gefahrenwerden nun mal weniger gammeln als durch Stehen. Wenn das bei 2 oder 3 Fahrzeugen so ist, die einer besitzt, wieso sollte das dann bei 10, 15 oder 20 Fahrzeugen auf einmal gaaaanz anders sein?[Diese Nachricht wurde von arondeman am 16. Februar 2006 editiert.]
- oldsbastel
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Euer Problem mit der 30-Jahre-Regelung kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Für das H-Kennzeichen muss das Fahrzeug auch 30 Jahre alt und original sein. Von daher ist es nur konsequent, wenn die gleichen Bedingungen auch für 07 gelten. Schließlich handelt es sich um ein Sammlungskennzeichen.Im Übrigen schreibt der DEUVET ziemlichen Scheiß mit der Löschungsfrist von 7 Jahren. Warum sollte das eine deutliche Erleichterung sein, weil ich keine Vollabnahme beim TÜV mehr durchführen muss? Ein vernünftig restauriertes Fahrzeug bringe ich durch JEDE Vollabnahme!
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Der einzige Vorteil an der verlängerten Löschungsfrist, wäre wenn man die alten Kennzeichen und den alten Brief dadurch behalten könnte. Brief ist aber doch nicht wegen der neuen EU-Dokumente und altes (Kreis-)Kennzeichen ist auch nur ohne H interessant
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Zitat:Original erstellt von oldsbastel:Im Übrigen schreibt der DEUVET ziemlichen Scheiß mit der Löschungsfrist von 7 Jahren. Warum sollte das eine deutliche Erleichterung sein, weil ich keine Vollabnahme beim TÜV mehr durchführen muss? Ein vernünftig restauriertes Fahrzeug bringe ich durch JEDE Vollabnahme!Wie ist das mit Sondereintragungen? Wenn ich eine neue Vollabnahme machen muß, werden doch die alten ABEs nicht mehr akzeptiert. Ich könnte z.B. für eine alte Celica keine Atiwe Felgen mehr eintragen lassen, die der Erstbesitzer gekauft hat und im Originalbrief eingetragen sind.Wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte.Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von Zoe: [QUOTE]Wie ist das mit Sondereintragungen? Wenn ich eine neue Vollabnahme machen muß, werden doch die alten ABEs nicht mehr akzeptiert. Ich könnte z.B. für eine alte Celica keine Atiwe Felgen mehr eintragen lassen, die der Erstbesitzer gekauft hat und im Originalbrief eingetragen sind.Das wäre mir neu. Bei mir sind immer alle Eintragungen in die neuen Papiere übernommen worden. Die entgetragenen Teile mussten nur auch tatsächlich vorhanden sein.Oder anders: Ich habe noch nie erlebt, dass bei einer Vollabnahme etwas anderes geprüft wurde, als bei einer HU. Wie auch? Willst du bei einer Vollabnahme die Bremssättel abmeißeln, um zu testen, was die Schrauben aushalten? Es gibt lediglich neue Papiere.Oder noch anders: Bei der HU meiner 1936er DKW in 2007 wird nichts anderes passieren, als es sich bei der Vollabnahme in 2005 zugetragen hat. Die Prüfer sind 15 min mit feuchten Augen zu zweit um das Motorrad gelaufen, haben die eine oder andere Stelle mal ehrfürchtig berührt und abschließend ein Foto für das Prüfstellenalbum geschossen.Deswegen ist das Problem, dass der DEUVET mit der Vollabnahme hat, absolut schwachsinnig.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 16. Februar 2006 editiert.]