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mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Mi 7. Apr 2004, 00:02
von 2freede
.. eventuell koche ich hier ja eine alte suppe warm, doch als ich heute morgen meinen 71er 911 angemeldet habe sagte mir die nette dame am schalter, dass man mit einem h kennzeichen keine asu mehr benötigen würde und hat das stamperl einfach runtergerubbelt.ich fragte dann nach, seit wann den das so wäre .."wir haben das vor einiger zeit mal festgestellt" ... na schön :-)ich wollte mir eh gerade wieder einen asu termin beim manipulatör meines vertrauens holen ... mit schraubenzieher bewaffnet, dann wieder an den webern rumdrehen bis das geduldige pappier zufrieden ist.auch einmal eine gute nachrichtgruß freede

mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Mi 7. Apr 2004, 14:10
von KW
Hm, meines Wissens gilt das nur für Fahrzeuge die vor 69 gebaut sind.Aber, das heißt ja nciht das der Tüv das auch weis...Bei mir sollte ja eigentlcih auhc ein CO-Test erfolgen, ist aber nicht weil wohl keiner Bock hatte.Hätt mich auch geärgert, den wieder bis zum Humpeln runterzudrehen, um ihn aufm Tüv-parkplatz wieder neu einzustellen.mfg, KW

mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Mi 7. Apr 2004, 16:45
von RalfR412m
Geschätzte Forumsteilnehmer, lieber freede!Offensichtlich gibt's jetzt im Stuttgarter Raum eine für mich sehr seltsam erscheinende Auslegung der H-Kriterien.Der Stichtag für die zu erbringende ASU ist auf den 01.07.1969 (Tag der Erstzulassung) manifestiert, ob H oder nicht.Das eine hat mit dem anderen daher eigentlich nichts gemein.MfG RS

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Verfasst: Mi 7. Apr 2004, 18:04
von 2freede
.. habe im elfertreff darüber schon eine recht kontroverse diskussion im gange ... ich werde nochmals zur zulassungsstelle gehen und nachhaken .. freede

mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Mi 7. Apr 2004, 21:46
von Mr. Hobbs
Zitat:Original erstellt von RalfR412m:...Der Stichtag für die zu erbringende ASU ist auf den 01.07.1969 (Tag der Erstzulassung) manifestiert, ob H oder nicht.Das eine hat mit dem anderen daher eigentlich nichts gemein. ...Liebe Oldtimerfreunde,genauso ist es, wurde mir seinerzeit auch von unserer Zulassungstelle in HN so mitgeteilt.Aber man findet ja gelegentlich spezielle Auslegungen wie z.B. Kombination von "H" mit Saisonkennzeichen, so dass auch die "Blumen aus dem Gemeindebau" nicht frei von Irrtümern sind.Beste GrüsseChristoph (der auch wahnsinnig gerne "H" und Saison kombinieren wollte)

mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Do 8. Apr 2004, 00:27
von KW
Hi.Also, wenn mir einer DESWEGEN schwierigkeiten machen tät, wüsste ich wofür ich ne Rechtsschutzversicherung habe.Dann ist das ganz klaar ein Fehler des TÜV.Die sind schließlich an Auskünfte, usw. gebunden.Wenn diese falsch sind, haben Sie dann eigentlich auch dafür zu haften...mfg, KW

mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Do 8. Apr 2004, 07:15
von mkiii
Zitat:Original erstellt von RalfR412m:...Der Stichtag für die zu erbringende ASU ist auf den 01.07.1969 (Tag der Erstzulassung) manifestiert, ob H oder nicht.Das eine hat mit dem anderen daher eigentlich nichts gemein. ...Liebe Oldtimerfreunde,genauso ist es, bei uns gibt es 2 Zulassungsstellen, bei der ersten nannte man mir den 1.1.68 als Stichtag , da mein Fzg eh 2 Monate zu spät (28.8.69) zugelassen wurde bin ich direkt zu der anderen Zulassungsstelle. Die junge Dame beantwortete die Frage nach der ASU direkt selber "Ach der ist ja schon so alt (sie meinte mein Auto, nicht mich )der braucht ja keine". Also rein subjektive Festlegeung der ASU Bestimmung. Mich hats gefreut.Gruß Norbert[Diese Nachricht wurde von mkiii am 08. April 2004 editiert.]

mit H Kennzeichen keine ASU mehr !

Verfasst: Do 8. Apr 2004, 07:52
von Sierra
Hallo, ich weiß nicht, ob Ihr Euch über die Unfähigkeit der Zulassungsstellen freuen solltet. In einer Kontrolle kriegt Ihr bestimmt Schwierigkeiten, geratet Ihr an einen gesetzeskundigen Ordnungshüter. Die "Blume aus dem Gemeindebau" haftet bestimmt nicht dafür. Viele GrüßeMichael, der sich lieber gleich ältere Fahrzeuge aussucht

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Verfasst: Do 8. Apr 2004, 13:20
von mkiii
Hallo Michael,Nein richtig freuen tu ich mich auch nicht und das ich bei einer Kontrolle der Dumme sein kann ist mir auch bewusst und die 2 oder 3 Kilocent die ich zu bezahlen hätte kann ich verschmerzen. Da das Fzg selten auf öffentlichen Plätzen rumsteht brauch ich auch die Politessenschar nicht zu fürchten.Auch bin ich mir bewusst das weder die Damen auf der Zulassung noch irgendein TÜV für dieses verbrecherische tun aufkommen wird, auch wenn ich mit 10 Rechtschutzversicherungen drohe.Und als ich mir das Auto kauft gab es noch kein ASU Gruß Norbert

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Verfasst: Do 8. Apr 2004, 14:00
von Hurvinek
Zitat:Original erstellt von KW:Hm, meines Wissens gilt das nur für Fahrzeuge die vor 69 gebaut sind.Aber, das heißt ja nciht das der Tüv das auch weis...Der Stichtag ist der 1.7.1969 und glaub' mir:Der TÜV weiss das ganz genau!Wenn Du dort zur HU aufläufst mit DeinerKarre ist das Erstzulassungsdatum das Allererste, was der Prüfer checkt! Denn wenn Dein Wagen zusätzlich zur HU noch eine AU braucht, dann bedeutet das Umsatz für die Jungs! Die wissen das ganz genau, mach' Dir da malkeine Sorgen......!Anders sieht's aus bei den Damen in derZulassungstelle. Bei denen kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Eine oderAndere nicht alle Stichtage zu den einzelnenVorschriften kennt.Ausserdem bist Du als Halter für den Wagenverantwortlich und nicht der TÜV oder sonstjemand! Das Geld für eine Rechtschutzver-sicherung kannst Du also in Aktien anlegen,da hast Du mehr 'von.....! Bist Du sicher, dass "Bei mir sollte ja eigentlich auch ein CO-Test erfolgen [...]",oder doch eher bei Deinem Auto......?Obwohl - wer weiss.......? Beste Grüsse vomOlli