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Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mo 1. Sep 2003, 14:16
von oldtimer77
Hallo,ich möchte mir eventuell einen MAN 630 L2 AE zulegen, bin aber gerade am überlegen, wie es mit Sonntagsfahrten ist. Der LKW soll mit H-Kennzeichen oder mit 07ér gefahren werden. Kann ich mit diesen Kennzeichen Sonntags fahren?Viele Grüße und danke für eure AntwortenMathias

Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mo 1. Sep 2003, 21:10
von capri2600rs
ist der 630 L2 AE nicht ein 5-tonner ?das sonntagsfahrverbot gilt soweit ich weis nur ab 7,5 tonnen.war zumindest noch zu meiner aktiven lkw-zeit so...

Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 10:01
von oldtimer77
Hallo,soviel ich mitbekommen habe hat der MAN 630 ein Eigengewicht von 8,7 Tonnen und eine Nutzlast von 5 Tonnen.Also, wer hat eine Idee?

Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Di 2. Sep 2003, 11:19
von der Braun
Hallo Mathias,das wird schwierig.Grundsätzlich besteht ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für als Lkw zugelassene Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 to.Da der MAN offenbar schon leer 8,7 to wiegt, kann man das Gesamtgewicht nicht durch Ablasten auf unter 7,5 to drücken.H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen ändern grundsätzlich nichts an der Fahrzeugart (=Lkw) und auch nichts am Gesamtgewicht, sind also kein Ausweg.Bleibt nur eine Änderung der Fahrzeugart, also beispielsweise eine Zulassung als Sonderfahrzeug Wohnmobil. Wohnmobile dürfen nämlich auch dann Sonntags fahren, wenn ihr zGG über 7,5 to liegt.Nachteil der Umschreibung als So.-Fz. Wohnmobil: Ein H-Kennzeichen ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Daraus folgt, dass Du die ganze normale Lkw-Steuer bezahlen musst. Also nach meiner Rechnung (bitte korrieren, wenn es nicht stimmen sollte...) für einen 13,7-Tonner sind das 1197 Euro gegenüber den 191 Euro für das H-Kennzeichen.Bei der Versicherung wird der MAN dann in der Regel als Wohnmobil eingestuft, wobei dies aber i.d.R. günstiger ist als ein Lkw mit 5 Tonnen Nutzlast. Möglicherweise erhältst Du aber von einer Versicherung, die auch Oldtimer-Lkw versichert (z.B. Württembergische), trotz der Womo-Zulassung einen Oldtimer-Lkw-Tarif wegen des Alters des MAN.Freundliche GrüßeMartin

Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 3. Sep 2003, 18:05
von fliermann
Hallo,dann waren am letzten Sonntag, die LKWs mit 07-er Nummer alles "Illegale"?? WArum findet dann ein Oldtimer-LKW-Treffen am Sonntag statt??Ich glaube, die 07-er Nummer unterliegt nicht dem Sonntagsfahrverbot und an einer Ausnahmegenehmigung für die H-Zulassung wird gearbeitet, oder??GrußFRANK

Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 3. Sep 2003, 19:18
von der Braun
Hallo fliermann,nein, die am Sonntag fahrenden Lkw über 7,5 to müssen nicht zwangsläufig "illegal" unterwegs gewesen sein. Es gibt die Möglichkeit, beim jeweiligen Straßenverkehrsamt eine (jeweils einmalige) Ausnahme zu erwirken. Davon machen stets zahlreiche Oldie-Lkw-Besitzer Gebrauch, meist für die Heimreise nach Treffen.Erfahrungsgemäß sind aber auch einige unterwegs ohne eine solche Ausnahmegenehmigung. Diese gehen nicht ohne Grund davon aus, dass die Polizei bei schweren Lkw mit H-Kennzeichen oder 07-Nummer gar nicht erst kontrolliert.Rein rechtlich bleibt es aber derzeit dabei: Weder H noch 07 hilft derzeit den Lkw über 7,5 to zGG beim Sonntagsfahrverbot. In der Praxis wird dies jedoch erfahrungsgemäß nicht so unnachgiebig verfolgt, da die Problematik (Wochenend-Treffen) auch der Polizei bekannt ist. Man begibt sich jedoch damit in Gefahr, an einen Ordnungshüter ohne Verständnis zu geraten, der dann auf präzise Einhaltung der Gesetze besteht und das Abstellen des Lkw auf dem nächsten Rastplatz verlangt; außerdem das Regel-Bussgeld von 100 Euro. Auch schon erlebt.Freundliche GrüßeMartin