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HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Di 29. Jul 2003, 00:41
von mkiii
Im Motorrad-Treff würde ich es auch nochmal posten, oder habt ihr keine Gespanne?Gruß (leider schon verheiratet)Norbert
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Di 29. Jul 2003, 11:47
von LadyMariette
Hallo! Wir haben für Freunde eine Hochzeitsfahrt arrangiert und haben daran gefallen gefunden. Jetzt wollten wir das ganze offiziell als Gewerbe anmelden - und dann der Schock: Mietwagenkonzession, Versicherung rund 2300 EURO, teure Steuer, da das H-Kennzeichen als Gewerbe nicht zugelassen ist, und und und ...GIBT ES KEINE EINE EINFACHERE MÖGLICHKEIT ? Ganz "schwarz" wollten wir es nicht machen, da wir für die Hochzeitsfahrten auch Werbung machen wollten. Hat jemand Ideen und Vorschläge ?!?!
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Di 29. Jul 2003, 13:08
von Old Cadillac
Hallo !Wenn Du das richtig offiziell machen willst mit Werbung etc. wirst Du kaum drum herum kommen. Auch die nette Prüfung bei der IHK für das Taxi und MIetwagengewerbe darfst Du machen. Da sind auch kaufmännische Fragen drin.Diese Prüfung geht total an der Praxis für Hochzeitsfahrten vorbei. Und : Jeder Depp kann einen Imbiss oder so aufmachen. Da wird auch nicht nach seiner kaufmännischen Qualifikation gefragt.Du willst Dich selbstständig machen ? Das läßt man in diesem Land besser. Ich habe auch die Erfahrungen gemacht auf anderem Gebiet. Man wirft einem nur Knüppel zwischen die Beine.GrüßeThomas[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 29. Juli 2003 editiert.]
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Di 29. Jul 2003, 13:41
von ventilo
um mal einen hilfreichen Tip zu geben:Mir wurde geraten sich mit einem Party-Service selbstständig zu machen. Man darf dann die Bewirtung (in Eurem Fall Sekt usw.) auch im fahrenden Auto vornehmen.Mir ist zumindest eine Firma bekannt, die so seit Jahren unbehelligt arbeitet. Ist aber keine Garantie, daß es auch woanders klappt.
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Mi 30. Jul 2003, 20:31
von Maik
Hallo LadyMariette !Den ganzen Mietwagenkladderadatsch kann man sich lt. Aussage eines nordrhein-westfälischen Gewerbeaufsichtsamtes sparen, wenn man den Wagen nicht allein, sondern mit Chauffeur vermietet. Sollte sich auch in der Prämie der Versicherung niederschlagen. Vielleicht wird ja auch die eine oder andere Fahrt (also nicht jede Woche drei Hochzeitsfahrten) von Eurer "normalen" Oldie-Versicherung toleriert.Ob Ihr dann allerdings einen Taxi-Schein (incl. Funkerschein) braucht, scheint im Ermessen Eures GewAA zu liegen.Viel Erfolg bei Eurem VorhabenMaik.P.S.: Die obigen Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Also bitte nicht draufhauen...
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Mi 30. Jul 2003, 21:51
von Frankie
Okay dann will ich mal draufhaun *g*Meines Wissens nach ist es genau umgekehrt. Eine Vermietung an Selbstfahrer ist viel einfacher! Hab mich selber schon mit der Thematik beschäftigt und auch schon das Ordnungs-/Gewerbeamt angeschrieben, was denn für Voraussetzungen erfüllt sein müssen wenn man die eigenen Oldtimer gewerblich vermieten will. Ich bekam die Antwort, dass wenn ich ausschließlich an Selbstfahrer vermiete, ich überhaupt keine Voraussetzungen/Nachweise bei der Gewerbeanmeldung vorweisen muss. Nur wenn man Mietwagen mit Chauffeur vermietet, dann gilt der ganze IHK-Quatsch, der auch für das Mietwagen u. Taxigewerbe gilt. Das ist übrigens gar nicht so einfach solch ein Betrieb zu gründen, man muss erst nachweislich einige Jahre als Angestellter eines entsprechenden Betriebes gearbeitet haben, bevor man selbst ein derartiges Gewerbe anmelden kann. Irgendwie auch logisch, ein Gewerbe dass sich mit Personenbeförderung beschäftigt, kann man nicht jedem x-beliebigen Hallodri überlassen.Zulassungstechnisch wird grundsätzlich unterschieden zwischen 'Vermiet-Fahrzeug' und 'Miet-Fahrzeug'. Ersteres wird an Selbstfahrer vermietet, letzteres sind Wagen die man samt Fahrer mietet, z.B. diese ganzen Flughafentranfer-Wagen oder Shuttles für Events usw.Also Lady M. es kommt wohl nur eine Vermietung an Selbstfahrer in Betracht. Die Zulassungsstelle stellt noch einige Bedingungen. Im KFZ-Brief wird vermerkt, dass es sich um ein 'Vermiet-Fahrzeug' handelt. (Könnte später evtl. den Wiederverkaufswert senken?). Entsprechender Versicherungsnachweis wird verlangt, logo, ein Vermiet-Fahrzeug muss jährlich zum TÜV und der Tacho/Kilometerzähler muss geeicht sein.Mehr fällt mir jetzt nicht ein, alle Angaben ohne Gewähr! Vielleicht wird das auch in anderen Zulassungsbezirken u. Bundesländern anders gehandhabt.Gruß aus Hessen, Frank
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Mo 25. Aug 2003, 22:26
von Till
Hallo LadyM, Hallo Frank,@Frank, Das ist nicht nur in Hessen so, auch in Rheinland-Pfalz! Da bin ich einige Jahre Taxi gefahren, und das betrifft auch die sogenannten Mietwagen, salopp gesagt, Taxis ohne Schild und Taxameter! Ist aber schon so, nicht jeder Hallodrie sollte unbehelligt Leute rumkutschen dürfen!@Lady, nimm' das net persönlich, ich kenn' Dich ja nicht! Aber Bestimmungen sind nun mal da, und nicht immer sind sie doof oder Schikane am Bürger!Ich hab' auch schon drüber nachgedacht so was bei uns in's Leben zu rufen! Der Tipp mit dem Partyservice ist gut, da werd' ich mal dran bleiben! Meine Lebensgefährtin betreibt eine Cafeteria und einen Partyservice, da würd' sich sowas ja förmlich aufdrängen! GrüßeAndreas
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 13:08
von Old Cadillac
Hallo Andreas,also ich finde es absolut ok, wenn man ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Personenbeförderungschein vorlegen muß damit man Hochzeitsfahrten machen kann.Was hat aber die kaufmannische Eignung damit zu tun ? Die wird ja auch von der IHK geprüft. Das wird doch auch nicht gefordert wenn man einen Imbis oder so wie ich jetzt ein Möbelhaus auf 2000 qm gründet. GrüßeThomas
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 23:52
von Till
Hallo Caddi,Du hast absolut Recht! Meine Antwort hat sich nur auf das Wesentliche beschränkt! Ich find' es genauso bescheuert, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird! Allerdings darf man die Kaufmännische Prüfung als solche nicht verteufeln! Hätten Imbißbuden-Besitzer oder Inhaber von Möbelhäusern eine solche Prüfung ablegen müssen, dann wär vielleicht manche Insolvenz (die ja letztendlich auch den Steuerzahler, also auch uns, trifft) zu vermeiden gewesen!Nur daß hier die Einen Steine in den Weg gelegt bekommen, andere aber im Grunde machen können was sie wollen, DAS ist absolut nicht okay! Haste Recht!GrußAndreas
HOCHZEITSFAHRTEN ?!
Verfasst: Mi 27. Aug 2003, 23:55
von Till
@ThomasAch noch was,das soll jetzt nicht heißen, daß ich an Deinen Fähigkeiten zweifle, ein Möbelhaus zu leiten! Um Himmesl WIllen, nicht daß das in den falschen Hals kommt! Aber Du verstehst meine prinzipielle Meinung, gelle?! Übrigens, ich wünsch Dir viel Erfolg!Good Luck!Andreas