Noch was aus dem "Kleinen Peter" von 1937
Verfasst: Mo 2. Dez 2002, 19:47
Womit muß jedes KFZ versehen sein? 1. zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsanlagen bzw. eine Anlage mit zwei unabhängigen Bedienungseinrichtungen. Bei Kraftwagen muß eine davon feststellbar sein. 2. Beleuchtungsanlage vorn und Seitenbegrenzungsleuchten 3. 2 Schlußleuchten und 1 Rückstrahler4. einem oder zwei Bremslichtern 5. 1 Tarnscheinwerfer6. 1 Vorrichtung zum Abgeben von Schallzeichen7. Fahrtrichtungsanzeigern 8. 1 Rückspiegel (außer Krafträder) 9. einer einwandfreien Bereifung 10. einem selbsttätig wirkenden Scheibenwischer11. Fahrzeuge mit Gewicht über 350 KG müssen vom Fahrersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden können. Achtung: 1937 war der Krieg noch einige Zeit hin, aber Tarnscheinwerfer waren schon Pflicht. Wo kriegt man die Dinger heute zum originalen Restaurieren her und akzeptiert unser TÜV sie? Gruß Michael