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Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 00:15
von RA-Wilke
Ganz vergessen: Einen entzückenden Kaufvertrag über Oldtimerfahrzeuge gibt es natürlich auch auf unserer Seite unter der Rubrik "Downloads". Wird immer gern genommen.

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 07:29
von gagamohn
Hallo Thomas,ich habe auch schonmal ein Auto über Ebay gekauft, mach auf jeden Fall zusätzlich einen Vertrag. Mich haben alle für bekloppt erklärt das ich so ein teures Auto ohne es gesehen zuhaben erwerbe, aber wenn die Beschreibung des Wagen nicht den Tatsachen entsprochen hätte wäre ich unverrichterter Dinge wieder weggefahren.GrußBernd

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 08:57
von er ka
Hallo TW,mein Rat und meine Erfahrung: Autokauf und Verkauf immer mit Kaufvertrag.Sichert beide Parteien ab und schafft eine klare und korrekte Geschäftsbasis für den Kauf/Verkauf. Keiner kann anschliessend sagen das habe ich nicht gewusst oder war mir nicht bekannt. Ich fahre(immer mit Kaufvertrag)freundlich grüssender ka

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 11:57
von RA-Wilke
Hallo Thomas,nach den Ebay-Geschäftsbedingungen kommt tatsächlich mit dem Zuschlag ein Kaufvertrag zwischen Einsteller und Höchstbieter zustande, dies wird mittlerweile auch von Gerichten so gesehen (war nicht immer so, denn man meinte früher, Online-Auktionen nicht mit "richtigen" Auktionen vergleichen zu können).Wenn also in der Artikelbeschreibung schon alle wesentlichen Eigenschaften wie Baujahr, Laufleistung etc. beschrieben sind, reicht das in Verbindung mit der Benachrichtigung über den Zuschlag eigentlich aus. Aus dem Bauch heraus würde aber auch ich noch einen zusätzlichen Kaufvertrag in der gewohnten Form machen, in dem zum Beispiel auch der Übergabezeitpunkt festgehalten wird.

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 12:00
von TW
hallo,ne kurze frage zum autoverkauf bei ebay. sollte man dazu trotzdem noch extra einen kaufvertrag machen oder ist der auktionsabschluß kaufvertrag genug? also nur geld auf die hand, dafür brief, HU- und AU-bericht überreichen und das wars?grußthomas

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 16:06
von TW
hallo,danke euch allen. naja, der betrag wird wohl dreistellig bleiben, aber dann machen wir mal doch besser einen vertrag, schaden kann es ja nicht.

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 19:00
von GP700
Also, ein Vertrag sollte schon deshalb gemacht werden, damit schriftlich festgehalten ist, daß der Erwerber das Auto auch wirklich ab- bzw. ummeldet und nicht Wochen und Monate mit der Versicherung des Käufers herumfährt. Ich meine, das ist einer der wichtigsten Punkte, die in einem Kaufbvertrag zu stehen haben. Gerade bei Fahrzeugen, die für 'nen Kasten ,Bier' verkauft werden, ist das wichtig. Ganz sicher geht man als Verkäufer, wenn man das Auto selbst abmeldet, und dies seiner Versicherung auch mitteilt. Der Käufer muß sich dann halt nen Hänger oder ein Überführungskennzeichen beschaffenRené

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 21:05
von mk1506
hallo !Nicht nur das Fahren auf des Verkäufers Versicherung ist ein Problem.Angenommen Käufer verursacht Unfall mit Fahrerflucht... Zeuge sieht Fahrzeug und Verkäufer wird als letzter Halter festgestellt.........Ebenso teuer können Knöllchen werden.Ich schreibe auch in jeden Kaufvertrag das Übergabe Datum mit Uhrzeit.Am sichersten IMMER Kauf- oder Schenkungsvertrag und Auto selber abmelden.Wurde genug Unfug mit alten Autos gemacht.Verschenkt oder geringe Summe, ohne Kaufvertrag..Auto geschlachtet und irgendwo abgestellt.Letzter Halter anhand der Fgst.Nr. Verkäufer, der dann den Ärger hat.Gruss Michael

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Do 10. Okt 2002, 22:16
von MG
Hallo Oldtimer-Freunde,macht auf jeden Fall einen Vertrag. Nach 5jähriger Restauration habe ich nun mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt angemeldet. Der Brief wurde mir nicht ausgehändigt, sondern blieb in Verwahrung, bis ich den Eigentumsnachweis (per Kaufvertrag) nachgewiesen hatte.Beste GrüßeMG

Autoverkauf bei ebay - vertrag?

Verfasst: Fr 11. Okt 2002, 02:55
von DIE AUTOPENSION
Hallo Manfred,welches Verkehrsamt macht denn sowas? Da würde ich mich aber schnellstens an die vorgesetzte Dienststelle wenden!Der Fahrzeugbrief ist (natürlich mit Fahrzeug und Schlüsseln) Eigentumsnachweis genug und gerade der Fahrzeugbrief ist Dein Eigentum, denn alle Fahrzeugbesitzer (vom ersten bis zum letzten haben dieses Dokument ja bezahlt!), so daß dieser nicht einfach einbehalten werden kann!Ich habe schon gehört, daß Fahrzeugbriefe eingezogen wurden, dieses ist aber nicht rechtmäßig und wurde dummerweise von den Besitzern akzeptiert, was wohl dazu führt, daß einige Behördenbedienstete meinen, sich immer mehr herausnehmen zu können! GrüßeMichael Hoven