Was wiegen 98er vor 1957 ?
Verfasst: Do 8. Aug 2002, 13:59
Hallo, eigentlich im falschen Forum, aber bei Behörden und Rechtsfragen lässt sich kein neuer Beitrag erstellen.Folgendes habe ich in der StVZO gefunden. Interessant ist für mich Punkt 2. Da ich nur den 3er (4er und 5er auch)Führerschein habe und den erst seit 20.9.1982. Aber eine 98er restaurieren und fahren möchte.Also, was wiegt das gute Stück (ungefähr)?Grüße Cyrill§ 18 Abs. 2 Nr. 4 (bestimmte Kleinkrafträder wie Fahrräder mit Hilfsmotor zu behandeln) Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 4 behandelt:1. Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS)nicht überschreitet.2. Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigenFahrzeugs mit dem Hilfsmotor, jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit 3 Rädern.