Seite 1 von 1

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2001, 19:13
von borgi
Ich habe bei meiner Arabella eine Anhängerkupplung montiert. Der Tüv hat mir die Kupplung abgenommen und mir eine Bescheinigung gegeben die ich immer dabei haben muß um diese bei einer Kontrolle vor zu zeigen. Ich brauchte die Anhängerkupplung nicht extra bei der Zulassung in den Brief eintragen zu lassen, erst wenn das Fahrzeug mal um oder abgemeldet würde. Diese Großzügigkeit hat mich sehr verwundert. So etwas kennt man ja sonst nicht von unserem Amtsschimmel. Was mich aber noch mehr verwundert hat ist, daß überhaupt nichts von einer zulässigen Anhängelast steht. Weder gebremst noch ungebremst. Früher gab es ja mal so eine Faustrege, der Anhänger darf nur einen bestimmten Anteil des Zugfahrzeug haben usw. Ich kenn mich da nicht mit aus. Kann mir jemand zumindest einen Richtwert geben was ich an das Fahrzeug hängen darf. Die Arabella hat ein Leergewicht von 705 Kg.Für einen Tipp würde ich mich freuen.Grußborgi

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2001, 19:35
von Helmi
Um bei einer Kontrolle oder im Ausland auf der sicheren Seite zu sein würde ich die Anhängekupplung eintragen lassen. Kostet21,-- DM , und dann hast du schwarz auf weißwas du darfst.

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2001, 19:48
von markk
so eine Bescheinigung habe ich für meine AHK auch - seit 3 Jahren! Dafür hat sich weder der TÜV bei der HU, noch die Polizei bisher interessiert. Ich spare mir das Geld für die Zulassungsstelle solange ich kann und ein dicker Packen Papiere beeindruckt bei einer eventuellen Kontrolle immer ! Das auf Deinen Papieren allerdings keine Anhängelasten notiert sind, wundert mich schon ein wenig! Da würde ich beim eintragenden Sachverständigen doch sicherheitshalber noch mal nachfragen !MarkusP.S.: Kann es sein, daß die Anhängelasten bereits im Schein eingetragen waren - man sie also im Gutachten nicht nochmal extra erwähnen musste?

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2001, 22:24
von Th. Dinter
Hi,eine Anhängelast muß irgendwo im Schein, im alten Brief oder im Gutachten vermerkt sein, sonst ist die ganze Abnahme nichts wert.Ansonsten beim Borgwardclub nachfragen, die haben Unterlagen, dann muß das nachgetragen werden.Die Faustregel war: ungebremster Anhänger = 50% des Leergewichtes des Zugfahrzeugs jedoch max 750kg.grußthomas

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2001, 22:28
von Th. Dinter
.... ach ja: der Sachverständige kann bei einer Prüfung nach §21 und/oder H auch selbst die Kupplung begutachten und die Lasten festlegen. Nur die Kupplung muß nach 1955 ein Typenschild haben (und dementsprechende Papiere).So habe ich z.B. an meinem Fahrzeug (1952) eine Ahk ohne Typenschild und mit Anhängelasten, die der Hersteller nie freigegeben hat....grußthomas

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Di 16. Okt 2001, 22:37
von borgi
Nachtrag: Im Schein ist keine Anhängelast eingegeben. Ich frage mich nur, ob ich meinen Eriba damit ziehen kann, der hat ein zul. Gesamtgewicht von 690 Kg. Leer ca. 500 Kg. Von der Leistung her hab ich da keine bedenken, nur ich glaube dem Auto tuts nicht besonders gut.Grußborgi

welche Anhängelast darf ich mit dem Oldie ziehen.

Verfasst: Mi 17. Okt 2001, 21:11
von Th. Dinter
Hi,mit der gebremsten Anhängelast von 690kg sehe ich kein Problem. Wie schon oben gesagt, irgendwo muß das vermerkt sein, was das Auto ziehen darf. Dieser Wert wird vom Kfz-Hersteller normalerweise festgelegt und bei den modernen Autos steht das oft schon im Brief vorgemerkt.Wenn Du die Arabella nicht zu sehr hernimmst beim Fahren, werden Dir die paar Fahrten mit Wowa nicht soviel Schaden anrichten. Für eine häufige Belastung ist das allerdings wegen des Getriebes/Diff. nicht das ideale Auto.Grußthomas