Seite 1 von 1

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Di 13. Mär 2001, 18:39
von Topliner
Hallo!!Ich habe in der letzten Zeit mit großen Interesse die Beiträge bezüglich H- und 07er Nummern gelesen, da ich und mein Vater in Zukunft auch evtl. ein Oldie fahren möchten.Nur rein Interessehalber frage ich mich (THEORETISCH), was passiert einem, wenn ich von der Polizei angehalten werde, wenn ich mit meinem 81er Scirocco (mit 07er Nummer) z.B. zur Uni fahre?????Per Gesetz ist das ja ganz klar: nur zu Treffen, Motorerhaltung etc. Also eine Fahrt ohne gültige Zulassung, oder wie?Ich meine ich habe hier im Forum noch NIE einen Beitrag gelesen, wo jemand erzählt hat, was Ihm widerfahren ist, als er mit 07er Nummer beim Supermarkt erwischt wurde.Was wollen/dürfen die grünen Herren mit einem machen??? Bußgeld, Stillegen, garnichts?Ìch bitte um Erfahrungen und Meinungen! Viele V8 Grüsse und /8ungsvollJan

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Di 13. Mär 2001, 18:55
von OO==00==OO 635 CSi
Hallo,also Erfahrungen habe ich diesbezüglich (zum Glück) nicht, aber die Rote Nummer ist ja "unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs" erteilt (in meinem Landkreis zumindest). Ich gehe also mal davon aus, daß du im Ernstfall die Nummer abgeben müsstest und schlimmstenfalls könnte man dich noch wegen Steuerhinterziehung drankriegen. Aber wie gesagt, alles Theorie, das ist kein Erfahrungsbericht. Reihensechser-GrüßeBernd

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Di 13. Mär 2001, 21:02
von Old Cadillac
Hallo Jan.Ich meine in der Markt gab es mal ein oder zwei Leuten, denen das wiederfahren ist und darüber schreiben. Na jedenfalls bekommst Du bestenfalls eine Ermahnung, schlechtestenfalls ein Bußgeld. Je nach Laune der Beamten. Fährst Du dann nochmal irgendwo unberechtigt und wirst erwischt, dann gibt es was zwischen die Hörner. Falls es Dein einziges Fahrzeug ist und Du kein anderes Fahrzeug zugelassen hast, kann man Dir Steuerhinterziehung vorwerfen und das ist kein Kavaliersdelikt.Im übrigen halte ich das Benutzen der 07er Kennzeichen unberechtigtigterweise den anderen 07er Eignern gegenüber für ziemlich unfair weil nämlich alle mit schärferen Kontrollen rechnen müssen wenn so ein paar Figuren schindluder treiben.Thomas

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Di 13. Mär 2001, 22:45
von Maik
Also, ich glaube, da kommt noch mehr....Ist mir zwar nicht persönlich passiert, habe ich aber im Netz gefunden. Also Zitat Anfang:'Falschnutzung roter Kennzeichen'In der Mailing-Liste des CAAR wurde folgender Fall veröffentlicht:"Guten Tag liebe Oldtimer - Fahrer guten Tag Herr Verkehrsminister von Baden-WürttembergWichtig, krass, unglaublich - Rotes OKZ - Fahrer wegen Begleitung eines Hundes verurteilt !Aktenzeichen 1 OWI 72/98 Amtsgericht 77855 Achern vom 1.12.98In einem (meinem) Verfahren wegen angeblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem 1972 Cadillac Eldorado verurteilte der bekannt/berüchtigte Richter T. den Fahrer in Anwesenheit der möglicherweise amtlich eingeladenen Presse überraschend auch wegen dem von der Polizei nicht notierten Verstoß gegen § 18 i.v.m. der49.Ausnahmeverordnung zur StVZ mit folgender - Begründung:"Das Gericht hatte keinerlei Zweifel daran, daß die zunächst vom Betroffenen getätigte Aussage, er sei zu seinem Sohn gefahren, um mit diesem etwas zu besprechen, richtig gewesen ist und daß die nach dem erfolgten rechtlichen Hinweis vorgenommene Änderung, daß es sich um eine Wartungsfahrt gehandelt habe falsch war, einzig und allein getragen von dem Bestreben, einer Bestrafung zu entgehen. Diese Überzeugung des Gerichtes, die sich aus dem Verhalten des Betroffenen in der Hauptverhandlung ergibt, wird im übrigen noch gestützt durch den Umstand, daß der Betroffene mit seinem Hund unterwegs war, was dafür spricht, daß er eine Spazierfahrt unternommen hat, um diesen noch auszuführen, was bei einer reinen Wartungs - oder Reparaturfahrt sicherlich nicht der Fall gewesen wäre."Richter sollen nach der Deutschen Verfassung souverän sein.Offensichtlich ist damit, wie dieser Fall "im Namen des Volkes" schwarz auf weiß zeigt, nicht der Anspruch an den Zustand des Geistes oder der Persönlichkeit gemeint. Ein sachlogischer Zusammenhang zwischen einer Wartungsfahrt und einem Hund ist wohl objektiv nicht nachvollziehbar. Nebenbei: der Fahrer ist ein stadtbekannte Restorator und Sammler zahlreicher Fahrzeuge mit eigener Werkstatt und der Sohn der Eigentümer dieses Fahrzeuges mit einer weiteren Werkstatt im selben ORT 3 km entfernt.Ich hatte wahrheitsgemäß angegeben einen neuartigen Vergaser montiert und das Ergebnis mit meinem Sohn besprochen zu haben.Damit dieses "Urteil" ohne Konsequenzen für andere Oldtimer Fahrer bleibt, habe ich Rechtsbeschwerde eingelegt.(Zitat Ende)Wer's genauer wissen will, oder sich nach dem weiteren Verlauf der STreitigkeiten erkundigen will, soll mal "07 Kennzeichen Hund" in irgendeiner Suchmaschine eingeben. Ich will halt nicht den Namen des "Verkehrssünders" hier so breittreten...

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Mi 14. Mär 2001, 12:51
von Gordini
Hallo Topliner,ich glaube wir können alle zufrieden sein, daß es diese Regelung gibt und bruchen uns darüber nicht den Kopf zerbrechen "was wenn theoretisch und bla, bla). Wir wissen doch genau, daß nach der Theorie (fast) immer Praxis folgt und schlafende Hunde soll man nicht wecken. Also stell dir praktisch vor, daß es THEORETISCH nicht erlaubt ist oder findet an der UNI ein Oldtimertreffen statt? Tschüß Christoph

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Sa 14. Apr 2001, 22:36
von Christoph Schupp
Im Extremfall: Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauch (6 Punkte, 30 Tagessätze, Verlust der 07-Nummer).Also las es lieber !

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Sa 14. Apr 2001, 23:54
von trabanti
stellt euch vor es passiert noch ein Unfall und ganz extrem es kommt dabei ein Kind zu tode oder gelähmt auf Lebenszeit.Ja man sollte es doch sein lassen, mit der 07er MIST zu machen.Ehrlichkeit wert am längsten, es kommt noch Versicherungsbetrug dazu vergessen.Bei jeder unberechtigten Fahrt, was zu passieren, da ist die Gefahr wirklich grösser, weil immer der Gedanke mit fährt hoffentlich erwischt miche keiner und es passiert nichts.Warum gibst es solche, für mich sind es Betrüger, die die Oldtimerszene ins schlechte Licht setzen.

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: Sa 14. Apr 2001, 23:54
von Topliner
Hallo!Schon gut. Ich habe ja garnicht vor zu betrügen. Ich wollte nur mal wissen, ob das schonmal jemand widerfahren ist.Immer sauber bleiben!Jan

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: So 15. Apr 2001, 16:52
von DEUVET
Und noch was hinterher: Immer mehr Landkreise (Zulassungsstellen) gehen dazu über, die Polizei stichprobenhaft mal festhalten zu lassen, wo ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen im Verkehr gesehen wurde. Dann wird man entweder dazu aufgefordert, das Fahrzeugscheinbuch zur Kontrolle vorzulegen oder bei der nächsten Kennzeichenverlängerung wird das Fahrzeugscheinbuch gegengecheckt.Bislang kenne ich das nur von roten Händlerkennzeichen (06), aber das geht natürlich genausogut auch bei 07-Kennzeichen.Peinlich, wenn kein Eintrag vorhanden ist ...Frohe Ostern, Martin

mit 07er Nummer "erwischen lassen"

Verfasst: So 15. Apr 2001, 17:49
von Th. Dinter
Hi,man muß sich garnicht das Horrorszenario von Trabanti vorstellen, und Versicherungsbetrug ist das auch keiner. Das ist ganz einfach, wenn das Rote 07er Kennzeichen anders als bestimmungsgerecht genutzt wird, ist die Versicherung von der Leistung frei. Das sieht dann schon etwas erheblicher aus.grußthomas