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Rotes Oldtimer Kennzeichen?
Verfasst: Di 21. Mär 2000, 21:33
von Uwe Kersten
Hallo zusammen!Wer kann denn mal kurz und knapp erklären,wie es sich mit dem Oldtimerkennzeichenverhält?
Rotes Oldtimer Kennzeichen?
Verfasst: Sa 25. Mär 2000, 05:57
von jawolf30
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-FahrzeugeErforderliche Unterlagen:Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs, aus der ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und der Rahmen, in denen sie benutzt werden können, bekannt ist. Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (die Stellplätze dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden).Kopien der FahrzeugpapiereFahrzeuge für die in der Bundesrepublik Deutschland noch keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, benötigen einen Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften. Als Nachweis ist das Gutachten nach § 21 StVZO eines amtl. Anerkannten Sachverständigen und die damit verbundene Ausnahmegenehmigung vorzulegen.Versicherungsdoppelkarte für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge.Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)Verkehrszentralregisterauszug (wird von der Zulassungsstelle beantragt)Hinweise: Die Fahrzeuge müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden: Teilnahme an Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen. Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung. Bei Zuteilung des roten Dauerkennzeichens ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit neuester Meldebescheinigungvorzulegen.
Rotes Oldtimer Kennzeichen?
Verfasst: Mo 27. Mär 2000, 14:27
von Marius Brune
Jawolf30 gab eingehende Infos über das rote 07er Oldtimerkennzeichen für Leute mit mehreren Klassikern. Für das normale Oldtimerkennzeichen, das neue Euroschild mit einem H für historisch am Ende, gelten andere Regeln. Grundvorausssetzung ist, dass die Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt. Ist dies der Fall kann man beim TÜV, natürlich gegen eine Gebühr, eine sog. Änderung der Schlüsselnummer nach §21c StZVO in den Fzg.-Papieren durchführen lassen. Weitere Voraussetzung sollten Originalität und guter Zustand des Fahrzeuges sein. Unter Punkt 1 ist dann der Zusatz Oldtimer zu lesen. Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden, am Ende wird ein H hinzugefügt. Pro Jahr werden dann 350 DM Steuern fällig, egal wieviel Hubraum der Wagen hat. Auf die Versicherungsprämie hat das Kennzeichen übrigens keine Auswirkung. [Diese Nachricht wurde von Marius Brune am 27. März 2000 editiert.]
Rotes Oldtimer Kennzeichen?
Verfasst: Fr 31. Mär 2000, 01:43
von jawolf30
Hallo,habe rotes 07-er Kennzeichen beschrieben, da die Themenfrage "Rotes Oldtimer Kennzeichen?" lautete....möchte ergänzend anmerken, daß man auch ein rotes Kennzeichen bekommt, wenn man "nur" einen Klassiker/Youngtimer hat....Ausführliche Abhandlung über die Zulassung mit H-Nummer findet man in:
http://www.tuevs.de/auto/zulass/ Viele GrüssejwJ
Rotes Oldtimer Kennzeichen?
Verfasst: Sa 1. Apr 2000, 23:41
von Jojo
Wollte nur berichtigen, daß die Jahressteuer DM 375 und nicht 350 beträgt
Rotes Oldtimer Kennzeichen?
Verfasst: Di 3. Okt 2000, 10:23
von Claus
Die Handhabung dei der Vergabe von roten Oldtimerkennzeichen ist regional sehr unterschiedlich. So ist es z.B. bei meiner Zulassungsstelle absolut nicht erforderlich, einen Nachweis über zur Verfügung stehende Oldtimer zu bringen. Man muß auch nicht zum TÜV und irgendwelche Prüfungen mit dem Fahrzeug machen. Vielmehr ist man als Halter selbst verantwortlich. Ich habe z.B. fast nur aus dem Ausland importierte Fahrzeuge auf meinem 07er-Kennz. laufen und war noch mit keinem beim TÜV, es se denn, ich wollte auch deutsche Papiere haben.Es gibt auch keine Mindestzahl an Oldtimern, wie ich es schon von machen Zulassungsstellen gehört habe.Ein guter Tip ist auch, im Zweifelsfall bei der Verkhrsbehörde der jeweilig zuständigen Regierung (in meinem Fall war das die Regierung von Obberbayern) anzurufen. Dort sitzen sehr häufig ganz fähige und hilfsbereite Leute, die auch gerne Auskuft darüber erteilen sollten, wie es denn im jeweiligen Gebiet abzulaufen hat. Die einzelnen Zulassungsstellen kochen nämlich oft ihr eigenes Süppchen, was rechtlich kaum haltbar ist.