ADAC - Sind Oldtimer "Schrott"?

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1300VC
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Beitrag von 1300VC » Mi 25. Feb 2009, 18:48

Zitat:Kauft z.B. die deutsche Hyundai Niederlassung beim Mutterkonzern einen Hyundai für 10.000 Euro ein und verkauft ihn weiter für 12.000 Euro an einen deutschen Kunden, dann bekommt der Staat lediglich von den 2.000 Euro Differenz die 19% , also 380,- EuroDas Prozedere nennt sich Differenzbesteuerung nach §25a UStG und hat mit dieser Beschreibung der Versteuerung mal überhaupt nichts zu tun, sondern gilt für den Fall der Warenbesteuerung, wo keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden kann.Chris.

Doroma
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Beitrag von Doroma » Mi 25. Feb 2009, 19:23

Zitat:Das stimmt so nicht. Dir ist scheinbar das Prinzip der "Vorsteuer" unbekannt.Vom Vorsteuerabzug habe ich einige Zeit gelebt Klar muss jeder in der Kette Umsatzsteuer aus der Wertschöpfung abführen und kann zugleich Vorsteuer davon abziehen. Verkauft aber ein Händler überhaupt kein Auto, gibt es auch keine USt. abzuführen. Auch nicht beim Autohersteller, beim Walzwerk, bei der Stahlhütte und beim Bergwerk, mit dessen Kohle der Hochofen geheizt wird. Ergo haben alle nur noch Kosten und verlangen Vorsteuer zurück.Weil die USt. immer auf die Wertschöpfung anfällt, muss der größte Batzen vom privaten Käufer allein bezahlt werden, denn er sieht keinen mehr hinter sich, wenn er den Kopf dreht. Die Einnahmen aus der USt. sind bei jeder Instanz höher als die Ausgaben für den Vorsteuerabzug. Somit zahlt sich der Deal ab einem gewissen Preis für den Staat aus. Dazu kommen ja noch die Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer. Ronald

Frankie
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Beitrag von Frankie » Mi 25. Feb 2009, 23:00

Zitat:Original erstellt von healdok am/um 25.02.09 15:26:39das ist totale Unsinn was Du schreibst. Musste aber sehr lachen.Wer bekommt denn Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr?Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Empfänger der Waren an den deutschen Fiskus gezahlt. An wen denn sonst, du Vogel? Je nach Art des Importverfahrens, kann es sein dass anders als bei der MwSt. bei im Inland gekauften Waren die EUSt. nicht direkt an das Finanzamt gezahlt wird, sondern von den Zollbehörden eingezogen werden. Was aber im Endeffekt keinen Unterschied macht. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet das Unternehmen dann die gezahlten EUSt. mit der MwSt. aus den eigenen Verkaufsrechnungen.Insofern ist es, dieses eine Geschäft betrachtend, sowohl für die Finanzen des Staates als auch für die Finanzen des Unternehmens völlig egal, ob das Unternehmen Waren für 10.000 Euro aus China bezieht oder zum gleichen Preis von einem inländischen Lieferanten. (eventuelle Importzölle außen vor gelassen).Sage mir bitte was es da zu lachen gibt, vielleicht kann ich noch mitlachen.

Frankie
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Beitrag von Frankie » Mi 25. Feb 2009, 23:25

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 25.02.09 17:48:21Zitat:Kauft z.B. die deutsche Hyundai Niederlassung beim Mutterkonzern einen Hyundai für 10.000 Euro ein und verkauft ihn weiter für 12.000 Euro an einen deutschen Kunden, dann bekommt der Staat lediglich von den 2.000 Euro Differenz die 19% , also 380,- EuroDas Prozedere nennt sich Differenzbesteuerung nach §25a UStG und hat mit dieser Beschreibung der Versteuerung mal überhaupt nichts zu tun, sondern gilt für den Fall der Warenbesteuerung, wo keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden kann.Ich wüsste nicht wieso hierbei der §25a USt zum Tragen kommen sollte. Liegt es am Aschermittwoch, oder was? Wieso um Himmels willen sollte Hyundai Deutschland keine MwSt. ausweisen?Mein oben aufgeführtes Beispiel enthielt übrigens den Fehler, dass zwischen Importeur und Kunde noch der Händler steht.Nehmen wir also für eine vereinfachte Modellrechnung folgendes fiktive Szenario(Preise und Händlermargen sind wirklich nur grob geschätzt, ich selbst habe mit Hyundai nichts am Hut):Die Hyundai Motor Deutschland GmbH kauft von Hyundai Korea einen i20 für EUR 8.000,- und muss dafür EUR 1.520,- an EUSt. abführen.Hyundai Deutschland verkauft diesen i20 weiter an Autohaus Mustermann GmbH für EUR 9.000,- netto.Hyundai Deutschland muss für diesen Deal EUR 1.710,00 an das Finanzamt abführen, verrechnet aber gleich die gezahlten EUR 1.520,- EUSt. und muss demnach 190,- USt. an das Finanzamt überweisen.Das Autohaus Mustermann zahlt beim Einkauf des Hyundais den Bruttorechnungsbetrag inkl. der ausgewiesenen MwSt.Der i20 wird vom Autohaus Mustermann weiterverkauft an den Endkunden für EUR 10.000 netto = EUR 11.900,- inkl. MwSt. , d.h. das Autohaus Mustermann muss für dieses Geschäft EUR 1.900,- an das Finanzamt an MwSt. zahlen. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird aber selbstverständlich auch die bei Einkauf des i20 gezahlte MwSt. von EUR 1.710,- angegeben, so dass an das Finanzamt von Autohaus Mustermann schlussendlich auch nur EUR 190,00 an USt. an das Finanzamt überwiesen wird.Fazit: Wird ein Hyundai i20 in Deutschland verkauft, bekommt der Fiskus dafür EUR 380,- an USt.

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Beitrag von healdok » Do 26. Feb 2009, 10:16

My dear Frankie,Du hast bei Deine Rechnung leider vergessen, dass Hyundai Motor Deutschland GmbH bereits 1520 Euro Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hatte und dann noch 190 Euro (1710-1520=190) zusätzlich zahlen muß bei Verkauf an Autohaus Mustermann.Zusammen bekommt Finanzamt 1900 Euro und nicht 380 Euro.Sorry, muß nochmal lachen. Staat (Finanzamt) bekommt sein Geld.Cheers,healdokBeitrag geändert:26.02.09 09:17:40

Frankie
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Beitrag von Frankie » Do 26. Feb 2009, 11:26

Ich schrieb dass die EUR 1.520,- Einfuhrumsatzsteuer gezahlt wurden. Wörtlich schrieb ich "abführen".Und ich bleibe bei meiner Darstellung, dass diese EUR 1.520,- als Vorsteuerbetrag von den zu zahlenden EUR 1.710,- Euro USt. bei Weiterverkauf der Ware abgezogen werden.Im Moment der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bekommt die Hyundai Deutschland GmbH die 1.520,- quasi wieder zurückgezahlt, nämlich weil sie den Großteil der Mehrwertsteuer (eigentlich fürs Finanzamt bestimmt), die das Autohaus Mustermann bei Zahlung des Bruttorechnungsbetrages zahlt, behalten darf.Ich bleibe vorerst bei meiner Darstellung, dass das Finanzamt im Saldo nur die 190,- Euro bekommt.Also einer von uns beiden steht auf dem Schlauch ... möchte mich selbst dabei gar nicht ausschließen. Vielleicht kann sich ja noch ein Dritter mit einer geistreichen Wortmeldung dazu melden.

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Beitrag von threelitre » Do 26. Feb 2009, 11:40

Frankie,ich glaube Du stehst auf dem Schlauch...Hier positiv -> an den Fiskusnegativ -> VorsteuerabzugEinfuhr: 15201. Verkauf: 1710 - 15202. Verkauf: 1900 - 1710In der Endusmme bleibt ganz einsam und alleine die 1900 stehen, wenn man die positiven und negativen Einträge eliminiert.Gruss,Alexander

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Beitrag von 1300VC » Do 26. Feb 2009, 12:00

Zitat:Original erstellt von Frankie am/um 25.02.09 22:25:05 Ich wüsste nicht wieso hierbei der §25a USt zum Tragen kommen sollte. Liegt es am Aschermittwoch, oder was? Wieso um Himmels willen sollte Hyundai Deutschland keine MwSt. ausweisen?... weil Du nichts verstanden hast ? Dein von Dir genanntes Prozedere und auch mit dem Wort "Differenz" beschriebenes Besteuerungsmodell heißt nun mal "Differenzbesteuerung nach §25a UStG".Allerdings hatte ich mit keinem Wort erwähnt, daß Huyndai Deutschland dieses anwendet in diesem Beispiel ("...und hat mit dieser Beschreibung der Versteuerung mal überhaupt nichts zu tun......") Chris.Beitrag geändert:26.02.09 10:59:50

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Beitrag von 1300VC » Do 26. Feb 2009, 12:11

Zitat:Original erstellt von Frankie(...)Im Moment der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bekommt die Hyundai Deutschland GmbH die 1.520,- quasi wieder zurückgezahlt...(...)(...)Fazit: Wird ein Hyundai i20 in Deutschland verkauft, bekommt der Fiskus dafür EUR 380,- an USt.(...)(...)Ich bleibe vorerst bei meiner Darstellung, dass das Finanzamt im Saldo nur die 190,- Euro bekommt.(...)Mit dem Wort "quasi" ist schon manch´ein "Unternehmer" beim Finanzamt arg auf die Nas´ gefallen........ ja was denn nu? 190,-- EUR oder doch 380,-- ??Chris.P.S. Ich hatte mal einen Kaufinteressenten, der sprach zu mir (als Autoverkäufer) wörtlich: "Mein Auto bezahlt ja quasi das Finanzamt, weil ich kann es ja absetzen..." Ob ihm das Finanzamt auch den Kaufpreis dafür zur Verfügung gestellt hatte, ist mir allerdings nicht überliefert.....

Frankie
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Beitrag von Frankie » Do 26. Feb 2009, 12:44

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 26.02.09 11:00:14Dein von Dir genanntes Prozedere und auch mit dem Wort "Differenz" beschriebenes Besteuerungsmodell heißt nun mal "Differenzbesteuerung nach §25a UStG".Nein, das ist lediglich deine Interpretation des von mir Geschriebenen, nicht mehr und nicht weniger.Ich ging davon aus dass jedermann bekannt ist das ein Unternehmen wie Hyundai Deutschland ein MwSt.-ausweisender Betrieb ist und hatte in dem von dir monierten Posting lediglich hinter den 10.000 und 12.000 das Wort 'netto' vergessen.Auch bei nicht nach §25a tätigen Unternehmern ist die Grundlage für die an das Finanzamt zu zahlende USt in der Hauptsache die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis des Händlers, also der Gewinn (=Mehrwert, daher der Name Mehrwertsteuer). Die Betriebskosten des Händlers außer Acht gelassen gelassen, ich wollte ja nur vereinfacht aufzeigen was der Fiskus an Steuern alleine beim Verkauf eines Importautos einzieht, ohne sonstige betriebliche Kalkulationen des Händlers.Insofern wüsste ich immer noch nicht was an dem Posting großartig falsch gewesen sollte.Die Diskrepanz zwischen den 190 und 380 Euro besteht darin, dass du sie aus 2 verschiedenen Postings zitierst.190,- Euro USt, nur für das Geschäft zwischen dem Importeur und dem Autohändler380,- zusammen für beide Geschäfte (Importeur-Autohändler und Autohändler-Endkunde)Wo mein genereller Fehler liegt, bin ich noch am Überlegen, was Alexander schreibt ist ja auch nicht von der Hand zu weisen ....Beitrag geändert:26.02.09 11:43:27

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