TÜV Siegel
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- Registriert:Sa 22. Nov 2008, 01:01 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
a) Überwachungsoraganisation(TÜV,Dekra,Gtü,Küs,FKÜ usw)
b)Beim Landesverkehrsministerium würd sagen.
Übrigens waren die Üo über diese Regelung nicht begeistert.Diskusionen mit Kunden sind immer unerfreulich.
Alternative wäre:Plakette teilt nach der HU das SVA zu mit entsprechendem Bußgeld.
Grüße
b)Beim Landesverkehrsministerium würd sagen.
Übrigens waren die Üo über diese Regelung nicht begeistert.Diskusionen mit Kunden sind immer unerfreulich.
Alternative wäre:Plakette teilt nach der HU das SVA zu mit entsprechendem Bußgeld.
Grüße
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: TÜV Siegel
Verstehe! Die Prüforganisationen können nichts dafür und mussten der Rechtmässigkeit dieses Erlasses vertrauen.
Interessant war es übrigens beim KÜS: Diese Prüforganisation hat ihre Zentrale im Saarland und es bestand bei den Mitarbeitern
zunächst Uneinigkeit, ob die Saarländische Praxis bundesweit bei allen Prüfstellen angewendet werden kann.
Ein weiterer Punkt, der unbedingt geklärt werden sollte, mit welchem Recht ein Fahrzeug ständig TüV haben muss, auch wenn es gar nicht
in den öffentlichen Strassenverkehr kommt. Das ist z. B. bei meinem Fuhrpark incl. Anhänger fast unmöglich, so dass ich den TüV meist nach Bedarf vornehmen muss,
wenn das Fzg. wieder mal bewegt werden soll. Ein ähnliches Problem hat ein alleinstehender Fahrzeughalter, der sich z. B. krankheitsbedingt sich nicht um sein Auto
kümmern konnte!
Interessant war es übrigens beim KÜS: Diese Prüforganisation hat ihre Zentrale im Saarland und es bestand bei den Mitarbeitern
zunächst Uneinigkeit, ob die Saarländische Praxis bundesweit bei allen Prüfstellen angewendet werden kann.
Ein weiterer Punkt, der unbedingt geklärt werden sollte, mit welchem Recht ein Fahrzeug ständig TüV haben muss, auch wenn es gar nicht
in den öffentlichen Strassenverkehr kommt. Das ist z. B. bei meinem Fuhrpark incl. Anhänger fast unmöglich, so dass ich den TüV meist nach Bedarf vornehmen muss,
wenn das Fzg. wieder mal bewegt werden soll. Ein ähnliches Problem hat ein alleinstehender Fahrzeughalter, der sich z. B. krankheitsbedingt sich nicht um sein Auto
kümmern konnte!
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Re: TÜV Siegel
Moin Moin !
Ein wirkliches Problem vermag ich hier allerdings nicht erkennen ,immerhin sind die ersten beiden Monate nach Ablauf des fälligen Monats nicht bussgeldbehaftet (von SP -Pflichtigen Fzgen rede ich hier mal nicht ,da für diese die Probleme eh nicht zutreffen) ,so dass de facto 3 Monate zur Verfügung stehen. Wer das in dieser Zeit nicht schafft ,sollte mal darüber nachdenken,ob er mit abgefahrenen Bremsen oder anderen Defekten durch die Gegend fährt ,weil ihm zur Behebung dieser Mängel die Zeit fehlt.
Hab gerade mal durchgezählt: Mein eigener Fuhrpark umfasst 11 untersuchungspflichtige Fzge ,dazu kommen noch ein paar aus der Verwand/Bekanntschaft. Fast alle werden pünktlich geprüft , nur wenige werden mal ein paar Tage überzogen. Da ich aber Sorge dafür trage ,dass sämtliche Fzge sich immer in einem einwandfreien Zustand befinden ,ist die Vorführung auch nur eine Formsache . (wie es ja auch sein sollte).
MfG Volker
Sehr richtig ! Ausserdem führt die Neuregelung noch zu einem weiterem Problem,wie aus der Vergangenheit bekannt ist. Das Prüfaufkommen wird sich wieder auf den Monatswechsel konzentrieren ,mit entsprechenden Wartezeiten . Dagegen sind die Prüfer zwischen dem 20sten - 25 sten des Monats "arbeitslos" .Diskusionen mit Kunden sind immer unerfreulich.
Das Recht ergibt sich aus dem § 29 StVZO in Verbindung mit dewr Anlage XIII .Ein weiterer Punkt, der unbedingt geklärt werden sollte, mit welchem Recht ein Fahrzeug ständig TüV haben muss, auch wenn es gar nicht
in den öffentlichen Strassenverkehr kommt. Das ist z. B. bei meinem Fuhrpark incl. Anhänger fast unmöglich, so dass ich den TüV meist nach Bedarf vornehmen muss,
wenn das Fzg. wieder mal bewegt werden soll. Ein ähnliches Problem hat ein alleinstehender Fahrzeughalter, der sich z. B. krankheitsbedingt sich nicht um sein Auto
kümmern konnte!
Ein wirkliches Problem vermag ich hier allerdings nicht erkennen ,immerhin sind die ersten beiden Monate nach Ablauf des fälligen Monats nicht bussgeldbehaftet (von SP -Pflichtigen Fzgen rede ich hier mal nicht ,da für diese die Probleme eh nicht zutreffen) ,so dass de facto 3 Monate zur Verfügung stehen. Wer das in dieser Zeit nicht schafft ,sollte mal darüber nachdenken,ob er mit abgefahrenen Bremsen oder anderen Defekten durch die Gegend fährt ,weil ihm zur Behebung dieser Mängel die Zeit fehlt.
Hab gerade mal durchgezählt: Mein eigener Fuhrpark umfasst 11 untersuchungspflichtige Fzge ,dazu kommen noch ein paar aus der Verwand/Bekanntschaft. Fast alle werden pünktlich geprüft , nur wenige werden mal ein paar Tage überzogen. Da ich aber Sorge dafür trage ,dass sämtliche Fzge sich immer in einem einwandfreien Zustand befinden ,ist die Vorführung auch nur eine Formsache . (wie es ja auch sein sollte).
MfG Volker
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Re: TÜV Siegel
Wenn du soviel Zeit für 11 Autos und noch mehr hast, um ständig ihretwegen irgendwelche Formsachen zu erfüllen, dann bist du ein ziemlicher Einzelfall.
Andere Leute haben normalerweise noch ganz andere Verpflichtungen.
Den Inhalt deiner Anlage XIII kenne ich zwar nicht, aber mit Sicherheit wird das wie so oft Auslegungssache sein.
Andere Leute haben normalerweise noch ganz andere Verpflichtungen.
Den Inhalt deiner Anlage XIII kenne ich zwar nicht, aber mit Sicherheit wird das wie so oft Auslegungssache sein.
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Re: TÜV Siegel
Danke für diese kompetente Aussage.Altopelfreak hat geschrieben: Den Inhalt deiner Anlage XIII kenne ich zwar nicht, aber mit Sicherheit wird das wie so oft Auslegungssache sein.
Chris.
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Re: TÜV Siegel
Hallo, das deutsche "Zulassungsrecht" kommt ja sowieso gleich nach dem dt. Steuer-RECHT? Über soviel Bürokratenwahnsinn lacht sowieso die ganze Welt. Was wir hier diskutieren, geht Franzosen etc. an einem bestimmten Körperteil ganz vorbei. Wie ich oben schon für Verordnungen schrieb, dürfen auch Mitarbeiter aufgrund von "Arbeitsanweisungen" etc. eines wild gewordenen Behördenleiters (sagen wir mal auf "Sauerland-Niveau"), nicht dem Grundgedanken eines GESETZES zuwider handeln. Ich würde bei sooo vielen Fahrzeugen (habe meine steigende Tendenz gestoppt) bei nur kurzen Nutzungszeiten eine 04er nutzen. Gruß. Rolf
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Re: TÜV Siegel
........Alternative wäre:Plakette teilt nach der HU das SVA zu mit entsprechendem Bußgeld.
Das halte ich für den größten Quatsch.
Warum soll ich Bußgeld bezahlen, wenn ich ein Fahrzeug nachweislich nicht im Straßenverkehr bewegen kann??
Ich restauriere z.B. seit ca. 1,5 Jahren ein angemeldetes und dementsprechend TÜV-überfälliges Auto.
Ich mache das aus versicherungstechnischen Gründen!!
Und dann soll ich mich mit dem SVA herumschlagen??
Diese sämtlichen Regelungen in D sind schon haarsträubend genug, aber wir wollten ja mal Bürokratie verringern......
Es wäre jedenfalls ein großes Märchen, wenn irgendjemand behauptet, daß durch die Rückdatierung weniger "gefährliche"
Autos unterwegs sind/waren.
gruß
thomas
Das halte ich für den größten Quatsch.
Warum soll ich Bußgeld bezahlen, wenn ich ein Fahrzeug nachweislich nicht im Straßenverkehr bewegen kann??
Ich restauriere z.B. seit ca. 1,5 Jahren ein angemeldetes und dementsprechend TÜV-überfälliges Auto.
Ich mache das aus versicherungstechnischen Gründen!!
Und dann soll ich mich mit dem SVA herumschlagen??
Diese sämtlichen Regelungen in D sind schon haarsträubend genug, aber wir wollten ja mal Bürokratie verringern......
Es wäre jedenfalls ein großes Märchen, wenn irgendjemand behauptet, daß durch die Rückdatierung weniger "gefährliche"
Autos unterwegs sind/waren.
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Re: TÜV Siegel
Moin Moin !
"Ständig" - Ja, in meinem Alter kommt mir das auch so vor, ich wundere mich immer wieder ,wie schnell 2 Jahre vorbei gehen.
Fakt ist , alle 2 Jahre entsteht ein Zeitaufwand von etwa einer halben Stunde pro Fzg. Gemessen an dem Zeitaufwand, den die Fzge für ihre Unterhaltung benötigen,absolut vernachlässigbar.
MfG Volker
Bei den Fzgen handelt es sich um Autos,Motorräder und Anhänger.Wenn du soviel Zeit für 11 Autos und noch mehr hast, um ständig ihretwegen irgendwelche Formsachen zu erfüllen, dann bist du ein ziemlicher Einzelfall
"Ständig" - Ja, in meinem Alter kommt mir das auch so vor, ich wundere mich immer wieder ,wie schnell 2 Jahre vorbei gehen.
Fakt ist , alle 2 Jahre entsteht ein Zeitaufwand von etwa einer halben Stunde pro Fzg. Gemessen an dem Zeitaufwand, den die Fzge für ihre Unterhaltung benötigen,absolut vernachlässigbar.
Fordert das nur ,dann kommt das auch !!..Alternative wäre:Plakette teilt nach der HU das SVA zu mit entsprechendem Bußgeld.
Das halte ich für den größten Quatsch
Das Problem ist eben das "nachweislich". Und wenn man bei allen Vorschriften sämtliche Einzelfälle ,die im Laufe der Zeit auftreten oder auftreten könnten ,dann beisst sich das mitWarum soll ich Bußgeld bezahlen, wenn ich ein Fahrzeug nachweislich nicht im Straßenverkehr bewegen kann??
Ich restauriere z.B. seit ca. 1,5 Jahren ein angemeldetes und dementsprechend TÜV-überfälliges Auto.
Ich mache das aus versicherungstechnischen Gründen!!
Diese sämtlichen Regelungen in D sind schon haarsträubend genug, aber wir wollten ja mal Bürokratie verringern.
Nein ,das ist absolut kein Märchen. Liegt ganz einfach daran,dass durch diese Massnahme die Pünktlichkeit der Vorführung gesteigert wurde . Diejenigen,die auch vorher pünktlich vorführten ,hatten ihre Fzge meistens sowieso in Ordnung gehalten,während gerade diejenigen,die es mit der Pünklichkeit nicht so genau nahmen,entweder es mit der Wartung genauso hielten oder schon wussten,dass erhebliche Mängel vorlagen. Und es ist nun mal eine Tatsache ,dass statistisch betrachtet ,an einem schlecht oder gar nicht gewartetem Fzg die Mängel mit zunehmenden Abstand der letzten Vorführung zunehmen , wobei die Zunahme der Schwere der Mängel nicht linear ,sondern in Form einer Parabel erfolgt.Es wäre jedenfalls ein großes Märchen, wenn irgendjemand behauptet, daß durch die Rückdatierung weniger "gefährliche"
Autos unterwegs sind/waren.
MfG Volker
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Re: TÜV Siegel
Das mag ja sein. Bislang ist man jedoch den Beweis schuldig geblieben, daß mehr Mängel automatisch auch mehr Unfälle bedeuten. Erhebliche Mängel heißt ja nicht verkehrsunsicher. Ziel sollte sein, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Und nicht, 15 Jahre alte Autos in den Neuzustand zu versetzen.
Grüße
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Re: TÜV Siegel
Moin Moin !
Das Resultat könnte dann so aussehen (mir liegen dazu keine weiteren Erkenntnisse vor,aber das sieht mir absolut nach einem technischen Defekt aus ) : http://www.youtube.com/watch?v=6so2_r5IGUg
MfG Volker
Laut Spiegel:Bislang ist man jedoch den Beweis schuldig geblieben, daß mehr Mängel automatisch auch mehr Unfälle bedeuten
Das wird wohl kaum daran liegen,das die Leute in diesen Ländern schneller fahren als in D .Auch die Verkehrsdichte dürfte in den meisten Fällen deutlich niedriger sein. Sicherlich gibt es zig andere Gründe , die auch für eine höhere Zahl von Verkehrstoten in diesen Ländern sorgen, als nur der technische Zustand der dortigen Fzge. Einen hohen Einfluss wird sicher die med. Versorgung und die Schnelligkeit derselben sein.Mehr als 90 Prozent der weltweiten Verkehrstoten treten in Ländern mit unteren und mittleren Einkommen auf, während diese Länder nur über 48 Prozent der weltweiten Fahrzeuge verfügen", sagte Etienne Krug, Leiter der Abteilung für Gewalt- und Verletzungsprävention der WHO.
Mängel ,die zur VU führen,nehmen natürlich im gleichen Masse wie die erheblichen zu ,mit zunehmender Zeit überproportional ,da aus vielen erheblichen Mängeln in kurzer Zeit VU Mängel werden. Denke z.B. mal an ein Traggelenk oder einen Spurstangenkopf ,hat die Schmierung oder die Abdichtung erst einmal versagt , kommt es bald zu erhöhtem Spiel. Aus diesem wird in kurzer Zeit ein erhebliches Spiel ,bald darauf wird die Kugel aus der Pfanne springen.Erhebliche Mängel heißt ja nicht verkehrsunsicher.
Das Resultat könnte dann so aussehen (mir liegen dazu keine weiteren Erkenntnisse vor,aber das sieht mir absolut nach einem technischen Defekt aus ) : http://www.youtube.com/watch?v=6so2_r5IGUg
Das ist zweifelsohne richtig und wird vom Gesetzgeber mit Sicherheit auch so gesehen , aber nicht von allen Werkstätten (ketten) . Würde es nach den Herstellern gehen,dürften Autos sowieso nur 10- 15 Jahre alt werden.Ziel sollte sein, die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Und nicht, 15 Jahre alte Autos in den Neuzustand zu versetzen.
MfG Volker