Copyright?

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Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 28. Jan 2009, 11:33

Du bist auf dem richtigen Weg!Dass das Wort "copyright" im Deutschen eine etwas andere Bedeutung hat als im Englischen, ist ein Problem, das immer wieder verkannt wird.Auch im Berufsleben werde ich immer wieder damit konfrontiert.Gerade die Verwendung solcher Anglizismen in Unkemmtnis ihrer unterschiedlichen Bedeutungen provoziert immer wieder Missverständnisse und oft teure Fehlentscheidungen!Und Rechtsprechung ist nie eindeutig, sonder immer Auslegungs- und Ansichtssache, auch wenn Juristen uns ständig etwas anderes weismachen wollen.Ich gebe darauf schon lange nichts mehr, sondern halte mich an das, was ich für richtig halte!Klaus

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Mi 28. Jan 2009, 11:37

Das braucht aber gar nicht draufzustehen.Und die Rechtsprechung scheint mir doch bei Bildern eindeutig.Grüße

ford64
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Beitrag von ford64 » Mi 28. Jan 2009, 13:12

offtopic:Vor ein paar Jahren gingen in den US-Autoforen die wildesten Befürchtungen um; als die Ford Motor Company anfing, die Verwendung ihres Namens ohne Lizenz zu ahnden.Hunderte von Hobby-Restaurateuren und Enthusiasten sahen sich kriminalisiert, weil sie glaubten, demnächst noch nicht eimal Fotos von ihren Autos auf ihrm kleinen Flecken webspace zeigen zu dürfen (das Design der Wagen stammt schließlich von Ford), oder ihr Auto vorzustellen und zu beschreiben (nicht genehmigte Verwendung des Herstellernamens).Die Befürchtungen der breiten Masse von Privatleuten blieben unbestätigt, ein paar kommerzielle Firmen zahlen jetzt entweder Lizenzgebühren für ihre angebotenen Ford-Produkte, oder haben den Namen des Autoherstellers aus ihren Publikationen entfernt (z.b. "FordSix", die sich in "ClassicInlines" umbenannt haben) Die Schwarzseherei von damals zeigt aber noch weitere Möglichkeiten, wie man das Urheberrecht, Copyright und Geschmacksmusterschutz bis zur Perversion verschärfen könnte.

Jetta-Driver
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Beitrag von Jetta-Driver » Mi 28. Jan 2009, 13:25

So, den Jetta habe ich selbst gemalt. Wehe dem, der dieses Bild klaut....

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Mi 28. Jan 2009, 13:37

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 28.01.09 10:33:24Ich gebe darauf schon lange nichts mehr, sondern halte mich an das, was ich für richtig halte!Das ist die richtige Einstellung! Von solchen Leuten - und den Problemen, die sie mit dieser Lebensweise ständig bekommen - leben wir Anwälte Es lebe die Anarchie!GrußTripower
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 28. Jan 2009, 13:42

Da muss ich Dich leider enttäuschen.Ich habe mit dieser Lebensweise kein Problem und an mir hat noch kein solcher Rechtsverdreher Geld verdient!TschüssKlaus

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Beitrag von uwm121 » Mi 28. Jan 2009, 13:46

http://www.daserste.de/plusm...asfy28zta9x7pj~cm.aspIch glaub ich sattle um.Hab schließlich eine Kamera!Beitrag geändert:28.01.09 12:48:58

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Beitrag von Tripower » Mi 28. Jan 2009, 14:37

Ja - so ist die Rechtslage nun einmal. Der "Appell" des Verfassers an die Richter ist indes sinnlos, denn es liegt nicht in deren Ermessen, hier die "Umstände" der Rechtsverletzung zu berücksichtigen und zu bewerten. So etwas ist i.d.R. Strafprozessen vorbehalten, wo eine Bestrafung des Angeklagten wegen einer Verfehlung im Raume steht. Darum geht es aber hier nicht!Im Zivilprozess hat sich der Richter vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Fällt diese Prüfung positiv aus (d.h., der Betreffende war zur Verbreitung des Werkes nicht berechtigt), dann sind die Konsequenzen zwingend vorgegeben, nämlich der Anspruch des Urhebers (oder Verwertungsrechtsinhabers) auf Lizenzgebühren und ggf. Schadensersatz. Gestaltungsspielraum hat das Gericht hier allenfalls bei der Höhe der zu leistenden Zahlungen.Entsprechend gilt für eine Abmahnung:Erfolgte diese zu Recht (und das sollte man als Betroffener tunlichst sorgfältig prüfen - und sich möglichst nicht auf sein subjektives Rechtsempfinden verlassen), so ist grundsätzlich zu empfehlen, der Forderung nach einer Unterlassungserklärung nachzukommen. Diskutieren kann man allenfalls über die aufgerufene Vertragsstrafe oder die geforderten Gebühren des Anwalts. Verweigert man indes die Erklärung grundsätzlich, beantragt (und bekommt regelmäßig) der Verletzte den Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch das zuständige Gericht. Dann sind die Kosten allerdings schon extrem gestiegen! Und damit ist das Ende noch nicht erreicht, denn der Verletzte kann dann noch eine "Abschlußerklärung" verlangen; also die Bestätigung, daß man des beanstandete Verhalten endgültig für die Zukunft unterlässt (also praktisch das, was er von Anfang an wollte). Jeder dieser Schritte ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden, die der Verletzer am Ende tragen muß.Der Unsitte einiger Anwälte, durch Abmahnung von "Bagatellverletzungen", wie z.B. bei der formellen Gestaltung von Ebay-Angeboten, extreme Honorarforderungen zu stellen, ist die Rechtsprechung durch deutliche Absenkung der Streitwerte (als Grundlage für die Gebührenberechnung) entgegengetreten. Allerdings sollte man dabei nicht übersehen, daß der Anwalt nicht unmittelbar tätig wird, sondern immer im Auftrag eines Mandanten, der die Verletzung eigener Rechte reklamiert. Ohne entsprechenden Auftrag eines Mandanten kann der Anwalt daher regelmäßig auch keine Abmahnung aussprechen.GrußTripower
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Beitrag von ford64 » Mi 28. Jan 2009, 14:41

Ich könnte heute reich sein.Schließlich wurde mein Foto von den Chromfelgen, die ich 2002 bei eBay verkauft habe, dort nachher von aderen eBay-Verkäufern noch mehrmals ungefragt für ihre eigenen Auktionen verwendet. Da wären bestimmt ein paar Tausender drin gewesen!

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