wie kann sowas ne H-Zulassung bekommen ?
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Zitat:Original erstellt von osbourne68:Auf bobs Müllhalde würde ich mich auch wohl fühlen Viele Grüße,MarioIn der Tat....... Wir sollten wohl alle öfters die hier: etc. verwenden.Sorry, Daggi!
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wie kann sowas ne H-Zulassung bekommen ?
Zitat:Original erstellt von oldsbastel: [QUOTE]Original erstellt von Manta-Simon: verchromte Querlenker und Spurstangenköpfe, das ist hier ein no-go.Quatsch! Das hängt davon ab, wie verchromt wurde.[/QUOTE]Also, WENN QUOTE, dann ALLES QUOTE ! Zitat: das Ding würde ich nichtmal über den Tüv kriegenUnd das heist ausformuliert:Unser TÜV hier lässt keine verchromten Querlenker zu, da bei div. Show und Tuningcars die Dinger in den 90ern Reihenweise gebrochen sind und seid dem ist das hier ein no-go. Spurstangenköpfe auch, weil sowas an allen Fahrwerksteilen kategorisch abgelehnt wird...Egal, wie, womit und wann...Mfg, Mark
- oldsbastel
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wie kann sowas ne H-Zulassung bekommen ?
Das hängt davon ab, bei welcher Temperatur verchromt wird. Wenn die Teile kalt verchromt werden, dann wird das auch eingetragen. Das war in den letzten 30 Jahren oft genug Thema bei Motorradrahmen.Im übrigen kannst du auch vernickeln. Damit gibt es dann keine Probleme.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 26. Januar 2006 editiert.]
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Hallo, alles Geschmackssache sagte der Affe und biß in die Seife!Im Angebot zu dem "Ding" steht u.a.:"Der Gesamte Aufbau des Hot Rod, ist in Anlehnung an das originale Fahrzeug aus den 30.er Jahren gehalten. Es sind zum Beispiel originale Zentralverschluss-Alufelgen verbaut in 10x15 und 7x15" Aha!?!? Was es 1934 schon so alles original gab.... Nun ja, wer so was fahren will, soll es tun. Jedoch gehört ein H-Kennzeichen definitiv da nicht drauf. Oder andersherum: Wenn dieses Auto H-zulassungsfähig ist, dann ist es jedes Fahrzeug, welches älter als 30 Jahre ist. JEDES, egal was dran oder drin ist!Gruß Joachim
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Hallo, alles Geschmackssache sagte der Affe und biß in die Seife!Im Angebot zu dem "Ding" steht u.a.:"Der Gesamte Aufbau des Hot Rod, ist in Anlehnung an das originale Fahrzeug aus den 30.er Jahren gehalten. Es sind zum Beispiel originale Zentralverschluss-Alufelgen verbaut in 10x15 und 7x15" Aha!?!? Was es 1934 schon so alles original gab.... Nun ja, wer so was fahren will, soll es tun. Jedoch gehört ein H-Kennzeichen definitiv da nicht drauf. Oder andersherum: Wenn dieses Auto H-zulassungsfähig ist, dann ist es jedes Fahrzeug, welches älter als 30 Jahre ist. JEDES, egal was dran oder drin ist!Gruß Joachim
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>>Ich sage ja: MELDEN! Ja, den Blockwart spielen! Ankacken! Denunzieren! In die Pfanne hauen! Auch wenn das die "Toleranten" nicht so gern haben. EGAL!<<Hey, das ist nicht Fair.Puh...Was ist eigentlich Original?1. Alles, was nicht H-Tauglich ist?2. Alles was bei Auslieferung nicht drin war?3. Alles was es vor 20 Jahren noch nicht gegeben hat?Im Fall 1 ist bei mir alles OK.Im Fall 2 wird es eiune Wahnsinnige Liste Wahnsinn...Im Fall 3. Alles OK.Fall 2:LackierungVersiegelungErsatzblechWarnblinkanlageOriginal RückfahrscheinwerferLichthupeLenkradschlossRadialreifenUnd weis der Geier nicht alles...Aber, lassen wir Tolleranz walten, soll er sein H behalten, für die 500km die er im Jahr fährt dürfte das doch egal sein...Mfg, Mark
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Hi, daggi25: Der $21 c ist nicht der Knackpunkt der Oldtimergeschichte. Da steht im Wesentlichen nur drin, was für Unterlagen und Prüfungen dazu beigebracht/abgelegt werden müssen. Der $23 1c enthält die entscheidende Bemerkung: "... vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt ...". Leider äußert sich das Verkehrsrecht meines Wissens an keiner Stelle darüber, was DAMIT gemeint sein soll. Zur Interpretation dieser Bemerkung könnte man sich eigentlich nur auf andere Gesetzeswerke beziehen, die Denkmalschutz und den Unterschied zwischen 'Museeum' und normaler Freizeiteinrichtung definieren. Ansonsten gibt es eigentlich nur die Anforderungen, die der TÜV dazu veröffentlicht (z.B.: http://www.tuev-sued.de) und die im Verkehrsblatt 1997, Seite 515, stehen. Hi, ihr alle: Was lese ich da schon wieder?>>Ich sage ja: MELDEN! Ja, den Blockwart spielen! Ankacken! Denunzieren! In die Pfanne hauen! Auch wenn das die "Toleranten" nicht so gern haben. EGAL!<<Richtig, das habe ich alles andere als gern! Drum möchte ich Rene E ein kleines Experiment vorschlagen: Nimm doch mal Papier und Stift und geh damit zu Deinen Schätzchen; und dann schreib mal - ganz ehrlich (!) - alles auf, was daran nicht wirklich orginal ist. Und dann geh mal zu Deinen Freunden und Kumpels aus der Szene und mach das selbe Experiment. Vielleicht ein größerer Motor? Eigentlich wäre der alte noch gelaufen, aber er war zu 'schmalbrüstig'. Und die vielen anderen kleinen Teilchen ...
Und dann, Rene E, schau Dir Deine Listen mal sorgfältig an - als ob's die Autos von irgendjemandem wären. Und? Wo willst Du jetzt die Grenze ziehen? Aber: Macht ja nichts, is ja 'erlaubt'. Warum eigentlich?Irgendwo in Gesetzeswerken und zugehörigen Kommentaren, in denen sich offizielle Stellen zum Thema 'Kulturgut' äußern, gibt es Bemerkungen in die Richtung 'damalige Zeit dokumentieren', 'einen Spiegel der damaligen Verhältnisse liefern', ...Ach, was!? Zumindest was die Nachkriegszeit anbetrifft, kann ich euch authentisch was über die 'damaligen Verhältnisse' erzählen: Die Autos hatten damals diesen ganzen Schnickschnack nicht und schon gar nicht irgendwelche aufgemotzten Motoren. Tuning war eine extrem seltene Randerscheinung. Wenn einer mit so was daher kam, dann war der übliche Kommentar (sorry, dass ich es so direkt aber authentisch sage): "Schaut euch den Spinner an!" DAS waren die 'damaligen Verhaltnisse'; weit entfernt vom PS- und Zubehör-Geprotze auf den Oldtimerveranstaltungen. Beispiel: Da fährt einer mit einem Käfer mit den originalen 30 PS rum und ebendiese Oldtimer-Szene rümpft das Näschen: "Da kann man ja gleich zu Fuß gehen." Ich habe auf so einem Käfer die Fahrschule absolviert und ich popliger, dusseliger Fahranfänger konnte ganz allerbest damit fahren. Und ihr erfahrenen Autofahrer könnt das nicht? Da hab ich mich bald weggeschmissen vor Lachen!
Jetzt frag ich Dich noch mal, Rene E: Wo soll die Grenze sein? Da, wo DEINE Projekte akzeptiert werden und die der anderen nicht? Da, wo die Projekte in DEINEM Umfeld akzeptiert werden ...?Deinen Ärger verstehe ich durchaus. Da hat jemand etwas bekommen (hat der es wirklich? Ist auf dem Bild nicht zusehen), das ihm Deiner Meinung nach nicht zusteht. Dieser Ärger braucht ein Ventil. OK, dann lass hier im Forum mal so richtig Gift und Galle ab. Oder: Mach den Fahrzeughalter ausfindig und schreib ihm einen groben Brief. Mach den TÜV-Prüfer ausfindig und schlag ihm Deine Meinung von seiner Arbeitsaufassung um die Ohren. Knöpf Dir die Werkstatt vor, in der diese Arbeiten gemacht wurden. Dir wird ja nicht der Mut fehlen, hierbei eine Antwort zu riskieren.
Aber BITTE (!) pack den hässlichen Deutschen wieder in die Schublade. Eine Oldtimer-Stasi ist wirklich das Letzte, was hier irgendjemand brauchen kann!Denn: 'Das Böse sind immer die Anderen!'Und: 'Erst denken, dann reden. Erst überdenken, dann handeln.'In dem Sinne: Amüsieren wir uns doch lieber gemeinsam über mehr oder weniger gut gepflegte 'Müllhalden'.
)))augenzwinkernder Gruß vom MüllhaldenbewohnerRiesenmaus




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Aus dem Anforderungskatalog 21c:"Anerkennunggsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein"Grüße
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In diesem Zusammenhang von Interesse, warum ansonsten vernünftige Mitbürger von latenten Anfällen der Intoleranz befallen werden. Beim Deutschen eigentlich genetisch programmiert, werden aber auch Auswärtige teilweise befallen - vielleicht also doch Erdstrahlung.Wünsche dem Rod noch viele Jahre mit H-Kennzeichen, bevor ihm einer den Garaus macht.
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Hallo Mark,liest Du eigentlich was Du schreibst?Ergo ist bei Dir alles was nicht H tauglich ist original????Im zweiten Fall: original Rückfahrscheinwerfer bei der Auslieferung nicht drin, aber der ist dann original????Egal, es geht um den letzten Satz und da dreht es sich nicht um Toleranz sondern darum das jetzt jeder weitere daraus für sich das Recht ableiten kann ebenfalls das H zu bekommen, unerheblich ob man damit 500 Km oder 50000 Km im Jahr fährt. Da liegt der Knackpunkt und ich würde als Besitzer einer Bastelbude genau in diesen Sattel steigen wenn ich sehen müsste das mein Nachbar auf seiner Bastelbude ein H hat, TüV Prüfer hin oder her und würde darauf pochen das gleiches Recht für alle gilt.Ich fahre(ohne solche Probleme)freundlich grüssender ka