Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
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- Wohnort:Allgäu [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Nö, das meinte ich nicht.
Ich wollte darauf hinaus, daß es dem TE vermutlich herzlich egal ist, wie Ihr Euch die Finger wund schreibt, er läßt sich eh nimmer blicken.
Und dann hab ich noch das hier gefunden: http://www.oldtimer-info.de/viewtopic.php?f=13&t=27757
Gruß
Michael
Ich wollte darauf hinaus, daß es dem TE vermutlich herzlich egal ist, wie Ihr Euch die Finger wund schreibt, er läßt sich eh nimmer blicken.
Und dann hab ich noch das hier gefunden: http://www.oldtimer-info.de/viewtopic.php?f=13&t=27757
Gruß
Michael
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- Registriert:Mo 29. Aug 2011, 20:42 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
soooo
also erst mal vielen vielen dank das ihr euch so reinkniet mir zu helfen.
erst mal klärendes:
zugelassen waren beide bereits In Frankreich. bis wann weiß Eigentümer leider nicht mehr genau. bei einem klebt auf der Windschutzscheibe noch der 91er Aufkleber.
Leider sind durch lange Standzeit in der Scheune und Wohnhaus Umbau die Papiere abhanden gekommen. zum Kaufvertrag habe ich noch so ne Eigentums identifikations- Nachweis/ Zertifikat dings:
"Fiche d´identification du véhicule"
darauf steht date de 1ére immatriculation = Datum der ersten Registrierung : 13/05/1969

und dann habe ich noch die Nummernschilder mit denen die Fahrzeuge angemeldet waren.
zum Fahrzeug:
-Linkslenker
-schrauben metrsches system
-Aufbau Fieberglas

StVZO § 23 Abs. 1 c
wichtig is also nur das bestehen § 21c http://www.caar-ev.de/RG6.htm und dazu ist brief nicht notwendig?
siehe Verkehrsblatt von 2011. Groß-europäischen (nicht Euro-bondigen) konnte ich nicht finden, link wäre nett.
aorry aber irgenswie verstehe ich immer noch nur bahnhof.
wie gehe ich denn nun vor?
also erst mal vielen vielen dank das ihr euch so reinkniet mir zu helfen.
erst mal klärendes:
zugelassen waren beide bereits In Frankreich. bis wann weiß Eigentümer leider nicht mehr genau. bei einem klebt auf der Windschutzscheibe noch der 91er Aufkleber.
Leider sind durch lange Standzeit in der Scheune und Wohnhaus Umbau die Papiere abhanden gekommen. zum Kaufvertrag habe ich noch so ne Eigentums identifikations- Nachweis/ Zertifikat dings:
"Fiche d´identification du véhicule"
darauf steht date de 1ére immatriculation = Datum der ersten Registrierung : 13/05/1969

und dann habe ich noch die Nummernschilder mit denen die Fahrzeuge angemeldet waren.
zum Fahrzeug:
-Linkslenker
-schrauben metrsches system
-Aufbau Fieberglas

StVZO § 23 Abs. 1 c
wichtig is also nur das bestehen § 21c http://www.caar-ev.de/RG6.htm und dazu ist brief nicht notwendig?
siehe Verkehrsblatt von 2011. Groß-europäischen (nicht Euro-bondigen) konnte ich nicht finden, link wäre nett.
aorry aber irgenswie verstehe ich immer noch nur bahnhof.
wie gehe ich denn nun vor?
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
Moin Moin !
Du brauchst : Eine erfolgreiche Abnahme nach §21 (sogenannte Vollabnahme), diese kann auch mit der Abnahme nach §23 (Oldtimergutachten) verbunden werden . Letztere kann auch später erfolgen.
Die Abnahme nach §21 bedeutet ,dass geprüft wird ,ob das Fzg den heutigen Zul.vorschriften in D entspricht. Besteht es diese, stellt die Zul.stelle einen "neuen Brief" , richtigerweise ZB II und ZB I aus.
MfG Volker
hoffentlich ist das nicht ansteckend !Aufbau Fieberglas
Nö , den gibts nicht mehr.wichtig is also nur das bestehen § 21c
Du brauchst : Eine erfolgreiche Abnahme nach §21 (sogenannte Vollabnahme), diese kann auch mit der Abnahme nach §23 (Oldtimergutachten) verbunden werden . Letztere kann auch später erfolgen.
Die Abnahme nach §21 bedeutet ,dass geprüft wird ,ob das Fzg den heutigen Zul.vorschriften in D entspricht. Besteht es diese, stellt die Zul.stelle einen "neuen Brief" , richtigerweise ZB II und ZB I aus.
MfG Volker
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
Ahhhhh! also die Papiere sind kein Problem wenn alles Abgenommen wurde.
vor der Restaurierung sollte jedoch klar sein ob für dieses Modell eine Abnahme grundsätzlich möglich ist?
(wegen des Aufbaus u.s.w.)
oder ist eine Abnahme generell möglich da schon mal in EU angemeldet?
vor der Restaurierung sollte jedoch klar sein ob für dieses Modell eine Abnahme grundsätzlich möglich ist?
(wegen des Aufbaus u.s.w.)
oder ist eine Abnahme generell möglich da schon mal in EU angemeldet?
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
Moin Moin !
Das Fzg stammt aus einer Zeit ,in der es noch keine EU-einheitlichen Bauvorschriften gab !Fzge aus dieser Zeit hatten IMMER eine nationale Zulassung und mussten für die Inbetriebnahme in einem anderen Land immer auf die dort geltenden Zulassungsvorschriften umgerüstet werden.War dieses nicht möglich ,konnte das Fzg in diesen Ländern nicht betrieben werden oder musste für die Abweichungen eine Ausnahmegen. bekommen.
Als beispiel für dein Fzg sei genannt : Als engl. Fzg war dieses Fzg sicherlich ursprünglich für Rechtslenkung vorgesehen. Als Exportfzg nach Frankreich wurde es aber mit Linkslenkung
und entsprechenden Scheinwerfern entweder gebaut oder umgerüstet.Möglicherweise wurden auch andere Umbauten nötig,um die damaligen in F geltenden Vorschriften zu erfüllen.
Nun möchtest du das Fzg in D betreiben.Also muss es die heute in D geltenden Zul.vorschriften erfüllen. Das wiederum bedeutet bspw. , dass es die damals in F nach dem dortigen nat. Recht noch erlaubten gelben Scheinwerfer nicht besitzen darf.
Welche Vorschriften für dein Fzg gelten ,findest du also in der StVZO. Aber du musst die neueste Version nehmen , und nicht irgendeine im Netz herumgeisternde Uraltversion.
Arbeit § für § durch ,findest du etwas , was an deinem Fzg fehlt,anders ist oder sonstwie nicht passt, musst du in den § 72 sehen. Dort sind noch einmal die §§ aufgeführt und dabei steht,ab welcher EZ der fragliche § anzuwenden ist,bzw wie es vor der EZ auszusehen hat. Dumm ist dabei nur ,dass du dort gel. findest "Bei Fzgen vor EZ xy gilt der § z in der Fassung vom ab.cd.19ef" Dann musst du versuchen ,diese (ältere) Version der StVZO aufzutreiben.
MfG Volker
Hab ich doch schon genau erklärt !!!vor der Restaurierung sollte jedoch klar sein ob für dieses Modell eine Abnahme grundsätzlich möglich ist?
(wegen des Aufbaus u.s.w.)
oder ist eine Abnahme generell möglich da schon mal in EU angemeldet?
Das Fzg stammt aus einer Zeit ,in der es noch keine EU-einheitlichen Bauvorschriften gab !Fzge aus dieser Zeit hatten IMMER eine nationale Zulassung und mussten für die Inbetriebnahme in einem anderen Land immer auf die dort geltenden Zulassungsvorschriften umgerüstet werden.War dieses nicht möglich ,konnte das Fzg in diesen Ländern nicht betrieben werden oder musste für die Abweichungen eine Ausnahmegen. bekommen.
Als beispiel für dein Fzg sei genannt : Als engl. Fzg war dieses Fzg sicherlich ursprünglich für Rechtslenkung vorgesehen. Als Exportfzg nach Frankreich wurde es aber mit Linkslenkung
und entsprechenden Scheinwerfern entweder gebaut oder umgerüstet.Möglicherweise wurden auch andere Umbauten nötig,um die damaligen in F geltenden Vorschriften zu erfüllen.
Nun möchtest du das Fzg in D betreiben.Also muss es die heute in D geltenden Zul.vorschriften erfüllen. Das wiederum bedeutet bspw. , dass es die damals in F nach dem dortigen nat. Recht noch erlaubten gelben Scheinwerfer nicht besitzen darf.
Welche Vorschriften für dein Fzg gelten ,findest du also in der StVZO. Aber du musst die neueste Version nehmen , und nicht irgendeine im Netz herumgeisternde Uraltversion.
Arbeit § für § durch ,findest du etwas , was an deinem Fzg fehlt,anders ist oder sonstwie nicht passt, musst du in den § 72 sehen. Dort sind noch einmal die §§ aufgeführt und dabei steht,ab welcher EZ der fragliche § anzuwenden ist,bzw wie es vor der EZ auszusehen hat. Dumm ist dabei nur ,dass du dort gel. findest "Bei Fzgen vor EZ xy gilt der § z in der Fassung vom ab.cd.19ef" Dann musst du versuchen ,diese (ältere) Version der StVZO aufzutreiben.
MfG Volker
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
Wahnsinn, bin dir unheimlich dankbar für deine ausführliche Erklärung.
Danke das du dir die mühe gemacht hast, endlich Klarheit!
Danke das du dir die mühe gemacht hast, endlich Klarheit!

sondern als Auflage bestellen?aktuelle StVZO nich aus dem internet
- Sierra
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
Der 72er ist doch total umgebastelt worden.
Der wichtigste Satz ist jetzt (für uns hier) der erste:
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.
Einerseits gut so, andererseits geht jetzt die Sucherei los.
Gruß
Michael
Der wichtigste Satz ist jetzt (für uns hier) der erste:
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.
Einerseits gut so, andererseits geht jetzt die Sucherei los.
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Michael
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
Moin Moin !
Da besteht natürlich erheblicher Klärungsbedarf. So gesehen ist der §72 zur Zeit in dieser Form gar nicht anwendbar.Da haben sich mal wieder §§-reiter völlig vergallopiert.
Denn "die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort" ist völlig sinnfrei,da hier nicht klar hervorgeht ,was mit Zulassung gemeint ist. Sollte damit Erstzulassung gemeint sein,ist es auch völlig sinnfrei ,denn das würde bedeuten ,das z.B. für ältere Fzge keine Warnblinkanlage vorgeschrieben ist . Auch könnten dann Fzge mit Hakenkreuzen zugelassen werden und dergleichen .
Ist damit die Zulassung im Geltungsbereich der StVzo gemeint,ist der Satz auch sinnlos ,da die Vorschriften für alle Fzge gelten und nicht nur für die vor dem Stichtag.
Ich werde mich da mal um Klärung bemühen.
MfG Volker
Danke für den Hinweis ! Jetzt bin ich doch tatsächlich selber einer älteren Version aufgesessen !Der 72er ist doch total umgebastelt worden
Da besteht natürlich erheblicher Klärungsbedarf. So gesehen ist der §72 zur Zeit in dieser Form gar nicht anwendbar.Da haben sich mal wieder §§-reiter völlig vergallopiert.
Denn "die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort" ist völlig sinnfrei,da hier nicht klar hervorgeht ,was mit Zulassung gemeint ist. Sollte damit Erstzulassung gemeint sein,ist es auch völlig sinnfrei ,denn das würde bedeuten ,das z.B. für ältere Fzge keine Warnblinkanlage vorgeschrieben ist . Auch könnten dann Fzge mit Hakenkreuzen zugelassen werden und dergleichen .
Ist damit die Zulassung im Geltungsbereich der StVzo gemeint,ist der Satz auch sinnlos ,da die Vorschriften für alle Fzge gelten und nicht nur für die vor dem Stichtag.
Ich werde mich da mal um Klärung bemühen.
MfG Volker
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
für mich wirft sich damit natürlich auch gleich wieder die Territorial frage auf."die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort"
die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften aus dem Erstzulassungsland oder wie?
- Th. Dinter
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- Registriert:Fr 4. Aug 2000, 00:00
- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?
...das ist doch alles ganz einfach Volker und auch nicht neu, nämlich so, wie ich das oben erklärt habe, was Du ja als falsch deklariert hast.
Also: technische Abnahme nach den zur EZ geltenden deutschen technischen Vorschriften.
Und dann gibt es noch einige §§, wie z.B. die zur Warnblinkanlage, die auf jeden Fall auch bei einem alten Fhrz. gelten.
Man muß also bei den StVZO§§ herausfinden, was zu welchem Zeitpunkt gültig war, dementsprechend muß die Technik ausgeführt sein. Und dann muß man herausfinden, welche Nachrüstungen zwingend sind.
Und dann ist jedes schonmal in der EU zugelassene Fhrz wieder zuzulassen(daher ist ja so wichtig, daß es schonmal zugelassen war)!! wie gesagt.......
und nun viel Spaß
gruß
thomas
Also: technische Abnahme nach den zur EZ geltenden deutschen technischen Vorschriften.
Und dann gibt es noch einige §§, wie z.B. die zur Warnblinkanlage, die auf jeden Fall auch bei einem alten Fhrz. gelten.
Man muß also bei den StVZO§§ herausfinden, was zu welchem Zeitpunkt gültig war, dementsprechend muß die Technik ausgeführt sein. Und dann muß man herausfinden, welche Nachrüstungen zwingend sind.
Und dann ist jedes schonmal in der EU zugelassene Fhrz wieder zuzulassen(daher ist ja so wichtig, daß es schonmal zugelassen war)!! wie gesagt.......
und nun viel Spaß
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........