TÜV Siegel

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schreyhalz
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Re: TÜV Siegel

Beitrag von schreyhalz » Do 20. Okt 2011, 22:37

Moin Moin !

Oldierolli !

Bitte erst lesen,dann verstehen ! Dann nochmal lesen und wirklich verstehen !
Dann deinen voreilig geschriebenen Post wieder löschen :D )

http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung

MfG Volker

Altopelfreak
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Ministerieller Erlass

Beitrag von Altopelfreak » Do 20. Okt 2011, 22:51

Soweit ich das verstanden habe ist die Zvo Bestandteil des Strassenverkehrsgesetztes und hat damit Gesetzescharakter, auch wenn es verwirrenderweise "Verordnung" heisst.

Bei diesem Ministeriellen Erlass ist ausschlaggebend, daß hiermit Gesetzesentwürfe an der Zustimmung des Bundesrates vorbeigeschleust werden können. Das heißt aber auch, dass die Bundesländer, in diesem Falle das Saarland, sich nicht daran halten müssen.

Damit ist die Saarländische Praxis legal!

Klaus

schreyhalz
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Re: TÜV Siegel

Beitrag von schreyhalz » Do 20. Okt 2011, 23:14

Moin Moin !
auch du hast es nicht verstanden !

Richtig ist : Eine Verordnung hat Gesetzescharakter ! Die Verwirrung ob des Begriffes sollte sich nach dem Lesen des obigen Links von mir geben .

Das Ermächtigungsgesetz ist ,wie ich auch schon weiter oben schrieb,der § 6 des Strassenverkehrsgesetzes . Und da ist auch die Zustimmung des Bundesrates explizit vorgeschrieben !

MfG Volker

Nachtrag : Das sich jemand oder ein Land nicht an Gesetze oder Verordnungen halten muss,die ohne Zustimmung des Bundesrates zustande kommen , ist wohl jedem ausser dir neu . Gurgele mal nach "zustimmungspflichtigen" Gesetzen.

oldierolli
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Re: TÜV Siegel

Beitrag von oldierolli » Fr 21. Okt 2011, 02:35

@ Volker: DU solltest in Ruhe lesen: ich schrieb "ERLASSE" wirken nicht nach außen. Eine VERORDNUNG wird durch ein GESETZ ermöglicht und gestaltet dieses aus. Reihenfolge: Gesetz - Verordnung - Ausführungsbestimmungen. (Eine Verordnung kann nie einem Gesetz zuwiderlaufen). Erlasse richten sich von oberen Behörden an untere Behörden. Zwischen GLEICHEN Behörden gibt es SCHREIBEN. Innerhalb von Behörden gibt es von der Leitung zu den Mitarbeitern "Dienstanweisungen". Und die Mitarbeiter erteilen nach AUßEN (hoffentlich korrekte) BESCHEIDE, VERFÜGUNGEN. Ich kann Dir gerne meine Literatur zum Verwaltungsrecht (gegen Porto/Rückporto) zusenden. Verwalteten Gruß. Rolf

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Re: TÜV Siegel

Beitrag von 1300VC » Fr 21. Okt 2011, 07:55

oldierolli hat geschrieben: Achso zur Ergänzung: in unserem tollen RECHTS-Staat geht es sogar soweit, dass nach Ergehen eines rechtskräftigen Urteils (...)
Ich schlage vor, daß "oldierolli" und "Altopelfreak" eine Leidensgemeinschaft bilden und unseren "tollen RECHTS-Staat" verlassen, sprich auswandern.

Ich hatte da so an Griechenland gedacht..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ; die "Erfinder" der Demokratie.

Mit nicht fürchterlich kritisch gedachten :lol: Grüßen,

Chris.

wagalaweia
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Re: Kann ich schadenersatz verlabgen?

Beitrag von wagalaweia » Fr 21. Okt 2011, 08:29

Altopelfreak hat geschrieben:Ich habe deshalb in den letzten Jahren immer zwei HUs auf einmal machen müssen, um die vollen 2 Jahre zu bekommen.

Wenn jetzt festgestellt wurde, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war -zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-
Klaus
Wenn ich so was lese...kopfschüttel..und Ermessensspielraum?Entlassung riskieren weil gegen Dienstanweisung verstoßen?

Grüße

schreyhalz
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Re: TÜV Siegel

Beitrag von schreyhalz » Fr 21. Okt 2011, 10:15

Moin Moin !

@ Rolf !

So wie du es in deinem letzten post geschrieben hast ,ist es richtig.
Nichts anderes hatte ich in meinem ersten Beitrag auch geschrieben ,und habe zusätzlich die gesetzlichen Grundlagen genannt.
Um das klarzustellen ,hatte ich auch auf den § 6 des Strassenverkehrsgesetzes ( Gesetz ! ) hingewiesen,der zur StVZO ( Verordnung ! ) berechtigt. Und in dieser Verordnung ist die Rückdatierung explizit geregelt , den entsprechenden Passus hatte ich ebenfalls zitiert.
Auch wenn es heisst ,"erlässt" ,ist diese Verordnung eben kein Erlass oder gar eine Dienstanweisung ,welche in der Tat keine nach aussen gerichtete Wirkung haben könnte oder einem Gesetz oder einer Verordnung widersprechen dürfte.

@ Wagalaweia :
Wenn ich so was lese...kopfschüttel..und Ermessensspielraum?Entlassung riskieren weil gegen Dienstanweisung verstoßen
Es ist nicht nur der Verstoss des Mitarbeiters gegen die Dienstanweisung seiner ÜO, sondern vielmehr würde ,wenn es kein Eizelfall eines einzelnen Mitarbeiters ist , die Betrauung der ÜO zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben gefährdet ,jeder kann sich vorstellen,dass dieses für jede ÜO das Aus bedeuten würde und deswegen auf jeden Fall verhindert werden muss,da bietet sich doch an,zur Wiederherstellung des Vertrauens den Mitarbeiter richtig in den A.... zu treten.Damit ist der Mitarbeiter praktisch mit einem Berufsverbot belegt !



Was den sogenannten "Ermessensspielraum" der Prüfer betrifft,dieser wird völlig überschätzt und mit der Neuregelung wohl völlig abgeschafft.

MfG Volker

oldierolli
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Re: TÜV Siegel

Beitrag von oldierolli » Fr 21. Okt 2011, 11:40

@ Chris: ich brauche wohl nicht mehr auszuwandern, da sich inzwischen ein wenig tut. Siehe "occupy"-Bewegung oder Piratenpartei. Letztere sind zwar zzt. AUCH noch nicht umfassend informiert/programmatisch aufgestellt, aber sie geben es im Gegensatz zu den etablierten (erstarrten) Parteien wenigstens zu. Hoffenden Gruß. Rolf

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Re: TÜV Siegel

Beitrag von oldsbastel » Fr 21. Okt 2011, 11:51

Sierra hat geschrieben:Erst ab nächstem Jahr wird die Rückdatierung bundesweit abgeschafft. So stehts jedenfalls im ACE- oder ADAC-Neuwagenwerbungsblatt.
Begründung war, daß der Autofahrer durch die Prüforganisationen nicht bestraft werden darf.

Heuer dürfen die Prüforganisationen noch rechtswidrig abzocken.

Gruß
Michael

Falsch Michael,

Hintergurnd war, dass die Gesetzgeber bei Sachverständigen sagt, dass die Frist für die Gültigkeit von Prüfungen durch Sachverständige ab dem Tag der Prüfung läuft. Das steht im krassen Widerspruch zu dem, was im Bereich der Fahrzeugprüfungen durch das Rückdatieren vorgeschrieben wurde. Dagegen ist geklagt worden und der Gesetzgeber hat verloren. It's that easy.

Die Prüfstellen haben darauf keine Einfluss. Diese Vorschriften kommen aus einer anderen Ecke.

Altopelfreak
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@schreyhals, wagalaweida

Beitrag von Altopelfreak » Fr 21. Okt 2011, 12:41

Würdet ihr uns bitte mal auf hochdeutsch erklären, was ihr eigentlich meint!

was ist ein ÜO? Übergeordnete Obrigkeit?

So, und jetzt würde ich gern wissen, wo ich meine doppelten Prüfgebühren zurückverlangen kann!

Klaus

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