Oldierolli !
Bitte erst lesen,dann verstehen ! Dann nochmal lesen und wirklich verstehen !
Dann deinen voreilig geschriebenen Post wieder löschen

http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung
MfG Volker
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Ich schlage vor, daß "oldierolli" und "Altopelfreak" eine Leidensgemeinschaft bilden und unseren "tollen RECHTS-Staat" verlassen, sprich auswandern.oldierolli hat geschrieben: Achso zur Ergänzung: in unserem tollen RECHTS-Staat geht es sogar soweit, dass nach Ergehen eines rechtskräftigen Urteils (...)
Wenn ich so was lese...kopfschüttel..und Ermessensspielraum?Entlassung riskieren weil gegen Dienstanweisung verstoßen?Altopelfreak hat geschrieben:Ich habe deshalb in den letzten Jahren immer zwei HUs auf einmal machen müssen, um die vollen 2 Jahre zu bekommen.
Wenn jetzt festgestellt wurde, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war -zumal nie Gesetz, sondern nur "Ministerieller Erlass", welchem die
Prüforganisationen in blindem Kadavergehorsam folgen zu müssen glaubten-
Klaus
Es ist nicht nur der Verstoss des Mitarbeiters gegen die Dienstanweisung seiner ÜO, sondern vielmehr würde ,wenn es kein Eizelfall eines einzelnen Mitarbeiters ist , die Betrauung der ÜO zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben gefährdet ,jeder kann sich vorstellen,dass dieses für jede ÜO das Aus bedeuten würde und deswegen auf jeden Fall verhindert werden muss,da bietet sich doch an,zur Wiederherstellung des Vertrauens den Mitarbeiter richtig in den A.... zu treten.Damit ist der Mitarbeiter praktisch mit einem Berufsverbot belegt !Wenn ich so was lese...kopfschüttel..und Ermessensspielraum?Entlassung riskieren weil gegen Dienstanweisung verstoßen
Sierra hat geschrieben:Erst ab nächstem Jahr wird die Rückdatierung bundesweit abgeschafft. So stehts jedenfalls im ACE- oder ADAC-Neuwagenwerbungsblatt.
Begründung war, daß der Autofahrer durch die Prüforganisationen nicht bestraft werden darf.
Heuer dürfen die Prüforganisationen noch rechtswidrig abzocken.
Gruß
Michael