Umweltzonene, einheitliche Kennzeichnung?

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SEAT
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Beitrag von SEAT » Mo 12. Nov 2007, 13:29

Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 12.11.07 07:32:46Würde es in Europa eine einheitliche Baujahresgrenze für Oldtimer geben, erübrigten sich auch Gedanken über eine Vereinheitlichung über irgendwelche Ausweise.Genau. Es gibt ja auch keine einheitlichen Tempolimits. Auch mit einem deutschen Fahrzeug muss ich mich on Frankreich an die dortigen Regeln halten, egal was bei mir daheim gilt.Was soll also so ein Kaertchen oder Pass bringen? Wenn in England ein Fahrzeug vom Gesetzgeber nur bis maximal Bj. 1973 als "Oldtimer" anerkannt ist, wird es den Bobby bei der Einfahrt in eine - hypothetische - britische Umweltzone sicherlich nicht beeindrucken, wenn der Fahrer eines 1977er Autos mit deutschem Hakenzeichen oder 1981er Fahrzeugs mit FIVA-Gruppe G-Pass ankommt und freie Durchfahrt verlangt...Gruss,Thomas

goggo
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Beitrag von goggo » Mo 12. Nov 2007, 14:06

Zitat:Original erstellt von YRV am/um 10.11.07 10:50:38Denn ein Deutscher Polizist wird den historischen Eintrag in den österreichischen Papieren werten? Oder ein österreichischer die deutschen Aufkleber?Der Deutsche schauts auf TÜV pickerl.. und der Österreichische auf die Vignette.... mehr wird die ned interessieren.. :P

mkiii
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Umweltzonene, einheitliche Kennzeichnung?

Beitrag von mkiii » Mo 12. Nov 2007, 14:36

Es gibt noch nicht einmal Deutschlandweit eine einheitliche Regelung für Umweltzonen, wie soll da eine Bescheinigung aussehen die europaweit gültig ist und freie Fahrt für alle bis Bj ?? oder ab Alter ?? gewährt. In absehbarer Zeit wird der Benzinpreis schon für eine natürliche Auslese sorgen und die Frage nach europaweiten Individualreisen hat sich erledigt.GrußNorbert
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Rainer
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Beitrag von Rainer » Mo 12. Nov 2007, 15:34

Zitat:Original erstellt von mkiii am/um 12.11.07 13:36:53Es gibt noch nicht einmal Deutschlandweit eine einheitliche Regelung für Umweltzonen, wie soll da eine Bescheinigung aussehen die europaweit gültig ist und freie Fahrt für alle bis Bj ?? oder ab Alter ?? gewährt.In absehbarer Zeit wird der Benzinpreis schon für eine natürliche Auslese sorgen und die Frage nach europaweiten Individualreisen hat sich erledigt.GrußNorbertSiehe oben, wenn alle FIVA konform sind stellt sich diese frage nicht, das wäre transparent und einheitlich.

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Beitrag von BJ43 » Mo 12. Nov 2007, 15:44

Zitat:England ein Fahrzeug vom Gesetzgeber nur bis maximal Bj. 1973 als "Oldtimer" anerkannt ist, Gruss,ThomasDies betrifft die steuerl. Einstufung, nichtsanderes.Bitte keine " Halbwahrheiten" verbreiten !"Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt in England für alle Autos einheitlich £150 pro Jahr. Fahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 1973 gebaut wurden, sind steuerfrei – paradiesischer Zustand für Oldtimer-Liebhaber!"DankeschönBJ43

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Gerrit
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Beitrag von Gerrit » Mo 12. Nov 2007, 17:33

Wenn ich mir das so durchlese muss ich feststellen, dass ich 2003 in meinen Albträumen schon viel weiter war:Zitat:Original erstellt von Gerrit am/um 28.04.03 11:29:00Moin,gestern muss ich zu lange im Forum gestöbert haben, jedenfalls wachte ich heute mit folgendem Albtraum auf:Endlich wurde nach langen Beratungen und auf Empfehlung der Müller-Kommission das erweiterte Altauto-Gesetz verabschiedet:
Ab sofort werden Kraftfahrzeuge abhängig vom Alter in die folgenden Zulassungsklassen eingeteilt:I: Neu und Gebrauchtwagen 
II: Potentielle Klassiker
III: Fortgeschrittene Klassiker
IV: Klassiker
V: Automobiles KulturgutDie Klassen sind wie folgt definiert:I: Neu und Gebrauchtwagen
Alle in Deutschland produzierten oder erstmalig zugelassen Fahrzeuge bis zu einem Alter von 10 Jahren, es gilt der Tag der ersten Zulassung. Nach Ablauf von 10 Jahren sind diese Fahrzeuge an den Hersteller zurückzugeben.II: Potentielle Klassiker
Fahrzeuge mit einem Alter von 10 Jahren bis 20 Jahren können von deutschen Herstellern an interessierte, besonders qualifizierte Privatpersonen oder Vereine abgegeben werden. Die Qualifikation wird durch den Oldtimerschein A nachgewiesen. Das Fahrzeug muss mindestens dem Zustand 3 nach Oldtimerbewertung (OB) und dem Werksauslieferungszustand entsprechen, nachträglich angebrachtes Zubehör ist nicht zulässig. Diese Fahrzeuge können bis zu 10.000 km im Jahr frei bewegt werden. Steuerlich sind sie wie Fahrzeuge der Klasse I zu behandeln

III: Fortgeschrittene Klassiker
Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren bis 30 Jahren. Voraussetzung für Besitz und Erwerb ist der Oldtimerschein B, das Fahrzeug muss sich im Zustand 2 befinden, schlechter bewertete Fahrzeuge sind dem Hersteller zurückzugeben. Diese Fahrzeuge können bis zu 5.000 km im Jahr frei bewegt werden. Steuerlich sind sie wie Fahrzeuge der niedrigsten Schadstoff-Klasse zu behandeln. Die Teilnahme an mindestens einer anerkannten Oldtimerveranstaltung pro Jahr ist nachzuweisen. Ab Klasse III entfallen AU und HU, die Fahrzeuge müssen jedoch einmal im Jahr zur Oldtimerbewertung (OB) vorgeführt werden. Fahrzeuge ab Klasse III sind mit dem Aufkleber für schützenswertes Kulturgut zu kennzeichnen.IV: Klassiker
Fahrzeuge mit einem Alter von 30 Jahren bis 40 Jahren. Voraussetzung für Besitz und Erwerb ist der Oldtimerschein B 2. Für Zustand, Originalität und Nutzung gelten die Kriterien der Klasse III, jedoch ist die Teilnahme an mindestens 5 Oldtimerveranstaltungen nachzuweisen. Die Steuer beträgt einheitlich 150 ? im Jahr.V: Automobiles Kulturgut
Fahrzeuge mit einem Alter von 40 Jahren und älter. Voraussetzung für den Besitz ist der Oldtimerschein C. Als Fahrzeuge der Klasse V gelten Fahrzeuge mit einem Zustand von 1bis ?1. Diese Fahrzeuge sind Eigentum des Bundes und werden besonders geeigneten Personen zur Pflege überlassen, sie müssen soweit zumutbar auf allen Oldtimerveranstaltungen vorgeführt werden, eine Besteuerung entfällt. Bei Überführung dieser Fahrzeuge in die Klasse V, erhalten die Eigentümer eine einmalige Abfindung in Höhe des ursprünglichen Neupreises. Die Abfindung ist Zweck gebunden und dient dem Erhalt des Fahrzeugs.Die Oldtimerscheine:Klasse A (Grundschein): Mindestalter 30 Jahre. Voraussetzung 10 Jahre Fahrpraxis, keine Eintragung in das Verkehrsregister, polizeiliches Führungszeugnis. Theoretische Prüfung: Technische Grundkenntnisse, Wagenpflege und Automobilgeschichte.Klasse B: Grundschein der Klasse A und Nachweis von mindestens 5000 gefahrenen Kilometern mit einem Fahrzeug der Klasse III (in Begleitung eines Inhabers des Oldtimerscheins mind. der Klasse B) Mitgliedschaft in einem Oldtimer-Verein. Profunde Kenntnisse der Historie und der Modelle der gewählten Fahrzeugmarke. Theoretischer und praktischer Nachweis von Grundkenntnissen in Wartung und Pflege.Klasse B 2: Oldtimerschein Klasse B und Nachweis von mindestens 10000 gefahrenen Kilometern mit einem Fahrzeug der Klasse IV (in Begleitung eines Inhabers des Oldtimerscheins mind. der Klasse B 2). Profunde Kenntnisse der Historie und der Modelle des gewählten Fahrzeugtyps. Theoretischer und praktischer Nachweis von Grundkenntnissen in Instandsetzung von Technik, Elektrik und Karosserie eines Kraftfahrzeugs.Klasse C: Oldtimerschein Klasse B 2 (mind. 5 Jahre). Profunde Kenntnisse der Technik und der Bestandteile des gewählten Fahrzeugs (mind. 20 Ersatzteilnummern sind zuzuordnen). Theoretischer und praktischer Nachweis von detaillierten Kenntnissen der KFZ-Technik und Oldtimerrestauration, Schweiss-, Dreh- und Lackierkenntnisse sind nachzuweisen.--------Nachdem ich schweißgebadet aus dem Bett gesprungen bin, rannte ich sofort in die Garage. Am Heck des BMW klebte Gott sei Dank nur der blau/weiße Propeller und nicht das blau/weiße Kulturgut-Logo.Ich wünsche eine schöne Woche und Freude am FahrenGerrit
Wer Tippfehler findet möge sie behalten.

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Beitrag von BJ43 » Mo 12. Nov 2007, 18:38

Zitat: Die Qualifikation wird durch den Oldtimerschein A nachgewiesen. Voraussetzung für Besitz und Erwerb ist der Oldtimerschein B, Die Oldtimerscheine: mind. der Klasse B) Mitgliedschaft in einem Oldtimer-Verein. Profunde Kenntnisse der Historie und der Modelle der gewählten Fahrzeugmarke. Theoretischer und praktischer Nachweis von Grundkenntnissen in Wartung und Pflege.Klasse B 2: Oldtimerscheins mind. der Klasse B 2). Profunde Kenntnisse der Historie und der Modelle des gewählten Fahrzeugtyps. wäre an dem Schein Klasse B 2 interessiert.Weist du genaueres, wo man den beantragen kannodersoll ich mich direkt an Hist... wenden ?

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Gerrit
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Beitrag von Gerrit » Mo 12. Nov 2007, 19:04

Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 12.11.07 17:38:23soll ich mich direkt an Hist... wenden ?... das währe zumindest geographisch naheliegend, Du triffst ihn meines Wissens mittwochs im Meilenwerk. GrußGerrit

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Umweltzonene, einheitliche Kennzeichnung?

Beitrag von de Auge » Mo 12. Nov 2007, 21:12

Salut, ist doch Alles Mist.Einer meiner Freunde hat einen 68er Citroen HY mit H Kennzeichen.Dies hinderte die deutsche Polizei nicht, Ihn wegen der fehlenden Sicherheitsgurtezu stoppen. Nach Einsicht in die Papiere meinte die charmante Polizistinnur "Ist der historisch ". Ende der unnötigen Kontrolle.Und jetzt zur EU. Wie soll das funktionieren??Aber immer fröhlich den Papieresel reiten.Gruß Rolf

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Beitrag von citroeni » Mo 12. Nov 2007, 21:39

die Rennleitung hat ihn tatsächlich angehalten??Ich warte seit 2 1/2 Jahren auf die Gelegenheit einem Polizisten erklären zu dürfen warum ich keine Gurte hab...

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