Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
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- Registriert:So 11. Nov 2007, 14:59 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Moin,
ich habe folgendes Problem mit meinem 76er Suburban K10:
Ich bin durch die 21er Abnahme gefallen, weil mein Lenkradschloss einrastet, wenn der Schlüssel steckt (nur auf Nullstellung des Schlüssels).
Laut Tüv Prüfer darf das Schloß erst einrasten, wenn der Schlüssel abgezogen wird. Da stimme ich ihm zu, aber soweit ich das jetzt weiss, ist es bei den alten Amis so, dass das Schloss auf Nullstellung einrastet. Allerdings kann ich nur auf Null stellen, wenn die Automatik auf P oder N steht. Das reicht ihm nicht, weil man ja beim ausrollen auf N stellen könnte und dann den Motor ausstellen kann womit das Schloss einrasten würde. Da hat er auch Recht mit, aber was soll ich jetzt machen? Umbauen? Ausbauen? Wie habt ihr TÜV mit dem System bekommen?
Wer kann helfen??
Danke und Gruß Andre
ich habe folgendes Problem mit meinem 76er Suburban K10:
Ich bin durch die 21er Abnahme gefallen, weil mein Lenkradschloss einrastet, wenn der Schlüssel steckt (nur auf Nullstellung des Schlüssels).
Laut Tüv Prüfer darf das Schloß erst einrasten, wenn der Schlüssel abgezogen wird. Da stimme ich ihm zu, aber soweit ich das jetzt weiss, ist es bei den alten Amis so, dass das Schloss auf Nullstellung einrastet. Allerdings kann ich nur auf Null stellen, wenn die Automatik auf P oder N steht. Das reicht ihm nicht, weil man ja beim ausrollen auf N stellen könnte und dann den Motor ausstellen kann womit das Schloss einrasten würde. Da hat er auch Recht mit, aber was soll ich jetzt machen? Umbauen? Ausbauen? Wie habt ihr TÜV mit dem System bekommen?
Wer kann helfen??
Danke und Gruß Andre
Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
Mein Vorschlag ist zwar nicht sonderlich professionell aber pragmatisch:
Suche Dir einen anderen TÜV-Prüfer, z.B. einen "Werkstatt-TÜV" in der Werkstatt Deines Vertrauens! Bei meinen Prüfern hatte ich derartige Probleme noch nie.
Gruß
Tripower
Suche Dir einen anderen TÜV-Prüfer, z.B. einen "Werkstatt-TÜV" in der Werkstatt Deines Vertrauens! Bei meinen Prüfern hatte ich derartige Probleme noch nie.
Gruß
Tripower
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Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
würde ich ehrlich gesagt auch raten
die gesetzliche Lage ist m.W. wie folgt (lasse mich gerne von den Experten hier belehren):
§38a der StVZO schreibt eine "Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen" vor, diese muß lt. Anhang der StVZO der EG Richtlinie 74/61entsprechen (gültig ab 1974?).
Ein 76er Suburban müßte also schon dieser Vorschrift entsprechen, da sie damals schon galt.
Meines Erachtens tut es das sogar, wenn man sich die entsprechenden Anforderungen im Absatz 6 durchliest:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 028:DE:PDF
oft bringt das Diskutieren mit den Herren aber wenig (wer gibt schon gerne zu, daß er keine Ahnung hat?), der Weg zu einem anderen, bekannten Prüfer ist Geld, Zeit und Neven schonender.
ventilo
mit "Diebstahlsicherung als loses Zubehör" unterwegs ....
die gesetzliche Lage ist m.W. wie folgt (lasse mich gerne von den Experten hier belehren):
§38a der StVZO schreibt eine "Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen" vor, diese muß lt. Anhang der StVZO der EG Richtlinie 74/61entsprechen (gültig ab 1974?).
Ein 76er Suburban müßte also schon dieser Vorschrift entsprechen, da sie damals schon galt.
Meines Erachtens tut es das sogar, wenn man sich die entsprechenden Anforderungen im Absatz 6 durchliest:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 028:DE:PDF
oft bringt das Diskutieren mit den Herren aber wenig (wer gibt schon gerne zu, daß er keine Ahnung hat?), der Weg zu einem anderen, bekannten Prüfer ist Geld, Zeit und Neven schonender.
ventilo
mit "Diebstahlsicherung als loses Zubehör" unterwegs ....
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Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
6.1.2. im Anhang 1 kann da wohl verschieden interpretiert werden.
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Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
Moin Moin !
"""
6.1.2 . Es darf kein unbeabsichtigtes Blockieren der Lenkanlage eintreten , wenn sich der Schlüssel im Schloß der Sicherungseinrichtung befindet , und zwar auch dann nicht , wenn die Einrichtung , die das Anlassen des Motors verhindert , wirksam ist oder wirkungsbereit geworden ist
"""
Für mich heisst das Zauberwort hier "unbeabsichtigtes" . Das kann man durchaus so interpretieren ,dass eine zweite ,willentliche Handlung vonnöten ist. In diesem Fall wäre das das Einlegen der Parksperre oder der Neutralstellung.
Analog dazu gibt es auch bei Amis und Japanern einen kleinen Knopf ,den man drücken oder ziehen muss ,um das Lenkradschloss in die Verriegelungsstellung bringen zu können. Bei älteren DB _Dieseln mit Zugstarter muss der Abstellknopf eingedrückt werden . Bei den meisten heute üblichen Zündschlössern muss der Schlüssel ein Stück herausgezogen werden. Alle diese Systeme haben eines gemeinsam : Sie können durchaus während der Fahrt betätigt werden ! Nur ,wie schon geschrieben ,ist dazu eben eine zweite Handlung nötig ! Da alle diese Sicherungssysteme den Vorschriften entsprechen (sonst wären alle damit zugelassenen Fzge unvorschriftsmässig !!) , kann man die Vorschrift also nur so interpretieren ,dass eine "unbeabsichtigte" Verriegelung dann nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dann nicht mehr vorliegen kann ,wenn eben 2 aufeinanderfolgende Handlungen vorgenommen werden müssen ,um das Einrasten hervorzurufen.
In deinem Fall (und bei den meisten Automatikfzgen) ist das eben das Herausnehmen der Fahrstufe und das anschliessende Drehen des Zündschlüssels.
Sollte das der einzige "Mangel" gewesen sein ,wendest du dich am besten an die Technische Prüfstelle ,der der Prüfer angehört und besprichst das mit dem dortigen Abteilungsleiter Prüfwesen.
Sollten noch andere Mängel vorliegen,behebe diese und fahre zur Nachprüfung , solltest du anden gleichen Prüfer wie das erste Mal geraten und dieser sieht seinen Irrtum nicht ein : siehe Satz davor
MfG Volker
Nebenbei befinden wir uns hier bei Krafträdern ! Das Thema sollte verschoben werden !
"""
6.1.2 . Es darf kein unbeabsichtigtes Blockieren der Lenkanlage eintreten , wenn sich der Schlüssel im Schloß der Sicherungseinrichtung befindet , und zwar auch dann nicht , wenn die Einrichtung , die das Anlassen des Motors verhindert , wirksam ist oder wirkungsbereit geworden ist
"""
Für mich heisst das Zauberwort hier "unbeabsichtigtes" . Das kann man durchaus so interpretieren ,dass eine zweite ,willentliche Handlung vonnöten ist. In diesem Fall wäre das das Einlegen der Parksperre oder der Neutralstellung.
Analog dazu gibt es auch bei Amis und Japanern einen kleinen Knopf ,den man drücken oder ziehen muss ,um das Lenkradschloss in die Verriegelungsstellung bringen zu können. Bei älteren DB _Dieseln mit Zugstarter muss der Abstellknopf eingedrückt werden . Bei den meisten heute üblichen Zündschlössern muss der Schlüssel ein Stück herausgezogen werden. Alle diese Systeme haben eines gemeinsam : Sie können durchaus während der Fahrt betätigt werden ! Nur ,wie schon geschrieben ,ist dazu eben eine zweite Handlung nötig ! Da alle diese Sicherungssysteme den Vorschriften entsprechen (sonst wären alle damit zugelassenen Fzge unvorschriftsmässig !!) , kann man die Vorschrift also nur so interpretieren ,dass eine "unbeabsichtigte" Verriegelung dann nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dann nicht mehr vorliegen kann ,wenn eben 2 aufeinanderfolgende Handlungen vorgenommen werden müssen ,um das Einrasten hervorzurufen.
In deinem Fall (und bei den meisten Automatikfzgen) ist das eben das Herausnehmen der Fahrstufe und das anschliessende Drehen des Zündschlüssels.
Sollte das der einzige "Mangel" gewesen sein ,wendest du dich am besten an die Technische Prüfstelle ,der der Prüfer angehört und besprichst das mit dem dortigen Abteilungsleiter Prüfwesen.
Sollten noch andere Mängel vorliegen,behebe diese und fahre zur Nachprüfung , solltest du anden gleichen Prüfer wie das erste Mal geraten und dieser sieht seinen Irrtum nicht ein : siehe Satz davor
MfG Volker
Nebenbei befinden wir uns hier bei Krafträdern ! Das Thema sollte verschoben werden !
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Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
Danke euch!!
Ich habe mich jetzt mit dem Prüfer, welcher auch der Cheff der Prüfstelle ist, so geeinigt, dass ich das Schloß ausbaue. Allerdings muß ich dfür dann eine Lenkradkralle aus dem Zubehör im Auto haben als Diebstalschutz..... Da können wir beide mit leben. Ansonsten lasse ich auf den Prüfer nichts kommen! Er hat mir jetzt das erstemal in 13Jahren das Leben schwer gemacht.
Danke und Gruß Andre
Ich habe mich jetzt mit dem Prüfer, welcher auch der Cheff der Prüfstelle ist, so geeinigt, dass ich das Schloß ausbaue. Allerdings muß ich dfür dann eine Lenkradkralle aus dem Zubehör im Auto haben als Diebstalschutz..... Da können wir beide mit leben. Ansonsten lasse ich auf den Prüfer nichts kommen! Er hat mir jetzt das erstemal in 13Jahren das Leben schwer gemacht.
Danke und Gruß Andre
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Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
Moin Moin !
Na wenn du schon dran baust ,dann seh dir doch mal die Verriegelung genauer an ! Es muss doch vom Schalthebel eine Verbindung zum Lenkradschloss geben ,die bei entsprechender Schalthebelstellung die Blockade freigibt. Die müsste man doch mit geringem Aufwand so umbauen können ,dass die Sperre nur bei Stellung "P" freigegeben wird. Oder man trennt die Sache vom Schalthebel und baut die Übertragung an einen separat zu bedienenden Knopf ,das Handling ist doch anschliessend viel einfacher als das Gehampel mit der Klaue. Abgesehen davon entstehen in diesem Fall bei der Zulassung keine zusätzlichen Kosten für das Ausstellen der bei der Klaue erforderlichen Ausnahmegenehmigung.
MfG Volker
Na wenn du schon dran baust ,dann seh dir doch mal die Verriegelung genauer an ! Es muss doch vom Schalthebel eine Verbindung zum Lenkradschloss geben ,die bei entsprechender Schalthebelstellung die Blockade freigibt. Die müsste man doch mit geringem Aufwand so umbauen können ,dass die Sperre nur bei Stellung "P" freigegeben wird. Oder man trennt die Sache vom Schalthebel und baut die Übertragung an einen separat zu bedienenden Knopf ,das Handling ist doch anschliessend viel einfacher als das Gehampel mit der Klaue. Abgesehen davon entstehen in diesem Fall bei der Zulassung keine zusätzlichen Kosten für das Ausstellen der bei der Klaue erforderlichen Ausnahmegenehmigung.
MfG Volker
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Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
+Anfri75 hat geschrieben:Danke euch!!
Ich habe mich jetzt mit dem Prüfer, welcher auch der Cheff der Prüfstelle ist, so geeinigt, dass ich das Schloß ausbaue. Allerdings muß ich dfür dann eine Lenkradkralle aus dem Zubehör im Auto haben als Diebstalschutz..... Da können wir beide mit leben. Ansonsten lasse ich auf den Prüfer nichts kommen! Er hat mir jetzt das erstemal in 13Jahren das Leben schwer gemacht.
Danke und Gruß Andre
Mit Verlaub:Das ist Unsinn.Ausserdem brauchst du dann eine Ausnahmegenehmigung für das "lose Zubehör" .
Grüße
- Th. Dinter
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- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
...seit wann ist das so, Uli?? Ich meine das mit der Ausnahmegenehmigung? Da hat sich doch früher keiner drum gekümmert....
gruß
thomas(früher selbst mit Kette und Sicherheitsschloß unterwegs!!)
gruß
thomas(früher selbst mit Kette und Sicherheitsschloß unterwegs!!)
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
Re: Lenkradschloss verhindert 21er Abnahme
aber wurde doch schon immer in die Papiere als "loses Zubehör" eingetragen
Kette und Vorhängeschloß kenne ich nur von den alten MAN und FAUN Bundeswehr LKWs, haben wir aber auch nie benutzt ....
eine fünf Euro Lenkradkralle aus dem Restpostenmarkt tut's auch für den TÜV
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eine fünf Euro Lenkradkralle aus dem Restpostenmarkt tut's auch für den TÜV